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Auf den ersten Blick hört es sich an wie in einem Film: Seit 2019 beschlagnahmt die Polizei in Deutschland immer häufiger falsche Banknoten in Form des sogenannten „Movie Moneys“, auch als „Theater-Geld“ oder „Prop Copy“ bekannt.

Ursprünglich wurden diese Geldscheine als Filmrequisiten hergestellt, können aber den echten Banknoten zum Verwechseln ähnlich sehen und werden daher zur Täuschung im Zahlungsverkehr genutzt.

Die Filmgeldscheine sind mit verschiedenen Aufdrucken wie zum Beispiel „Movie Money“, „Prop Copy“ oder „Copy“ versehen und somit Falschgeld, dessen Herstellung, Verbreitung sowie Einbringung in den Zahlungsverkehr strafbar ist.

Bei den seit 2019 bundesweit innerhalb und außerhalb des Zahlungsverkehrs angehaltenen beziehungsweise sichergestellten „Veränderten Banknotenabbildungen“ (VBNA), wozu auch das „Movie Money“ gehört, handelte es sich häufig um 10-Euro- und 20-Euro-Scheine. Zwar stellte dieser Typ von VBNA aufgrund des überwiegenden Auftretens erst im zweiten Halbjahr 2019 noch einen kleinen Anteil (7 Prozent) des gesamten Falschgeldaufkommens in Deutschland im Gesamtjahr 2019 dar. Betrachtet man das zweite Halbjahr 2019, lag sein Anteil jedoch bereits bei rund 13 Prozent des Gesamtaufkommens.

Das Gesamtaufkommen an festgestelltem Falschgeld in Deutschland lag im vergangenen Jahr bei rund 81.800 Noten (2018: rund 99.900 Noten). Zwei Drittel (rund 55.200 Stück) der im Jahr 2019 in Deutschland registrierten Euro-Falschnoten wurden im Zahlungsverkehr festgestellt (2018: rund 58.000 Stück). Rund 26.600 und damit rund ein Drittel aller durch die Deutsche Bundesbank registrierten Euro-Falschnoten konnte außerhalb des Zahlungsverkehrs, zum Beispiel im Rahmen von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen oder in sonstigen Situationen, zum Beispiel in aufgefundenen Gepäckstücken, sichergestellt werden (2018: rund 41.900 Stück).

Am häufigsten wurden 50-Euro-Banknoten (49,4 %, 2018: 52,8 %) und 20-Euro-Banknoten (20,1 %, 2018: 10,3 %) gefälscht. Der Nennwert der in Deutschland registrierten Euro-Falschnoten belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt rund 7,5 Mio. Euro, was einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 56,3 Prozent (2018: rund 17,2 Millionen Euro) entspricht.

Trotz dieser rückläufigen Zahlen ist nicht davon auszugehen, dass sich die Kriminalitätslage im Bereich der Falschgeldkriminalität dauerhaft entspannt. Ein Grund ist die zunehmende Nutzung des Internets, und hier insbesondere des Darknets. Dort bieten sich den Tätern vielfältige Möglichkeiten für die Beschaffung von Herstellungsequipment, der Erweiterung ihres Know-hows, aber auch für den Vertrieb von Falsifikaten. Die zunehmende Verbreitung von Herstellungsequipment und Falschgeldnoten und die Entstehung neuer Erscheinungsformen der Falschgeldkriminalität, wie zuletzt der VBNA-Varianten „Movie Money“ und „Prop Copy“, könnten mittelfristig zu einem erneuten Anstieg des Falschgeldaufkommens in Deutschland und Europa führen.

Weitere Einzelheiten zur Falschgeldkriminalität sowie die Lagebilder der letzten Jahre finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter

www.bka.de/falschgeldkriminalitaet2019

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