In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 22-jähriger Mann wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Mutter und seiner Schwester zu verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wirft dem Angeklagten in der Anklageschrift vom 24.01.2022 vor am 26.10.2021 in der mütterlichen Wohnung in Wiesbaden zunächst die Schwester mit der Faust mehrfach gegen den Hinterkopf geschlagen zu haben. Grund der Schläge sei gewesen, dass die Schwester sich geweigert habe Kopien für den Angeklagten an ihrer Arbeitsstelle zu fertigen, aus Angst vor Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber.
Um weitere Tätlichkeiten zum Nachteil der Tochter zu unterbinden, habe die Mutter des Angeklagten diesen aufgefordert die Schwester nicht weiter zu schlagen und habe dem Angeklagten in die Genitalien getreten.
Dies habe der Angeklagte zum Anlass genommen der Mutter mehrfach gegen den Kopf und in das Gesicht zu schlagen, auch habe er die Mutter am Hals gewürgt.
Nachdem er von der Mutter abgelassen habe, soll sich der Angeklagte wieder seiner Schwester zugewandt haben, welche vor dem Bruder in den Flur der Wohnung geflüchtet sei.
Der Angeklagte habe seine Schwester an den Haaren gepackt und soll diese so durch den Flur gezogen und ihr dabei Haarbüschel ausgerissen haben.
Ferner habe er der Schwester weitere Faustschläge verpasst und auf sie eingetreten. Anschließend habe der Angeklagte einen Spiegel zerschlagen und sich hierdurch eine Handverletzung durch Splitter zugezogen.
Die Mutter des Angeklagten habe durch die Übergriffe des Sohnes eine Schädelprellung, Schmerzen im Bereich des linken Ohres sowie der Stirn erlitten. Sie habe sich übergeben müssen. Eine Untersuchung und Behandlung der Geschädigten in der Unfallklinik Frankfurt sei darüber hinaus erforderlich gewesen.
Die Mutter des Angeklagten sei infolge der Verletzungen eine Woche arbeitsunfähig gewesen.
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