Ein 33-jähriger mutmaßlicher Anhänger von Hertha BSC muss sich vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen eines schwerwiegenden Vorfalls, der sich nach einem Zweitligaspiel ereignete, verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Raub in Verbindung mit Körperverletzung vor. Dieser Zwischenfall betrifft die unrechtmäßige Entwendung eines Fanschals, der einem 20-jährigen Fan von Eintracht Braunschweig gehörte.
Die besagte Tat ereignete sich am 17. September 2023, unmittelbar nach dem Spiel zwischen Hertha BSC und Eintracht Braunschweig im Berliner Olympiastadion, welches Hertha mit 3:0 gewann. Nach dem Spiel begegnete der beschuldigte Hertha-Fan auf dem S-Bahnhof Westkreuz zwei Anhängern des gegnerischen Teams, die dabei waren, die S-Bahn zu wechseln. Die Braunschweig-Fans trugen ihre Mannschaftstrikots und der jüngere von ihnen einen Fanschal um den Hals.
Laut Anklage näherte sich der Hertha-Anhänger dem 20-Jährigen von hinten und versuchte, ihm den Schal gewaltsam über den Kopf zu ziehen. Dabei zog er den jungen Mann so stark an dem Schal, dass dieser eine Verletzung an der Stirn davontrug. Der Vater des Opfers, ein 53-jähriger Mann, griff ein, um seinen Sohn zu verteidigen, konnte jedoch nicht verhindern, dass der Täter den Schal an sich nahm.
Eine Gruppe weiterer Braunschweig-Fans wurde auf den Vorfall aufmerksam und konnte den Hertha-Anhänger stellen. Sie hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf und den Mann festnahm.
Die Staatsanwaltschaft betont die Schwere der Tat, die nicht nur eine strafbare Handlung darstellt, sondern auch das friedliche Miteinander und die Sicherheit bei Sportveranstaltungen untergräbt. Der Fall hat in der Fußballgemeinschaft Besorgnis erregt, da er die anhaltenden Probleme mit Gewalt und Aggression zwischen Fußballfans hervorhebt. Das Gericht wird nun prüfen, inwiefern die Handlungen des Angeklagten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müssen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern
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