Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) am 18. Juni 2016 hat jeder
Verbraucher oder jede Verbraucherin, der oder die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, ungeachtet der individuellen Bonität, einen Anspruch
auf ein Basiskonto. Dies schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete mit ein. Auf diese Weise wurde den Voraussetzungen
der EU-Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU in deutsches Recht entsprochen.
Grundsätzlich muss jede Bank, den Verbraucherinnen und Verbrauchern reguläre Zahlungskonten anbietet, auch Basiskonten zur Verfügung stellen. Eine
Bank kann den Abschluss eines Basiskontovertrags nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, beispielsweise wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin bereits ein Basiskonto besitzt. Auch für die Kündigung eines Basiskontos durch die jeweilige Bank setzt das Zahlungskontengesetz klare Grenzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor willkürlicher Benachteiligung
zu schützen.
Ein Basiskonto bietet die grundlegenden Aktionen für die Teilnahme am Wirtschaftssystem. Der Verbraucher oder die Verbraucherin kann damit Geld einzahlen oder abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte tätigen. Darüber hinaus sollen Regelungen die oftmals finanziell
schlechter gestellten Inhaber oder Inhaberinnen eines Basiskontos vor unangemessen hohen Entgelten schützen (vgl. § 42 Absatz 2 ZKG).
In der Praxis zeigte sich allerdings, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
schon im Marktdurchschnitt 160 Euro pro Jahr für die Führung eines Basiskontos zahlen mussten und in der Spitze sogar bis zu 328 Euro verlangt wurden.
(vgl. Urteil des LG Köln vom 23. Oktober 2018, Az. 21 O 53/17, und Finanztest
12/2017 der Stiftung Warentest, www.test.de/Basiskonten-im-Test-4936098-
5250170/). Bei diesem Preisniveau kann nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht mehr garantiert werden, dass jede Person, die sich rechtmäßig
in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, finanziell dazu in der Lage ist, die
Kosten eines Basiskontos zu tragen, was eine vollwertige Teilnahme am Wirtschaftssystem verhindert.
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