Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main– Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität –
Außenstelle Gießen
60 Js 189/13 ZIT
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Konrad-Adenauer-Straße 20, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 4891 Js 229453/13, gegen
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Fatih Elmas, Sudermannstraße 5, 60431 Frankfurt am Main |
wegen Betrugs u.a., wurden aufgrund
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der Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19.03.2014, 20.03.2014 und 07.08.2014 und |
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der Anordnung des dinglichen Arrests in Höhe von 39.607,84 EUR des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20.03.2014 |
gegen die Schuldner Fatih Elmas, Antonio Pellicano, Adrian Matteo und Julia Klein
die diverse Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 der Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist zudem zeitlich begrenzt. Das Gericht wird die Sicherungsmaßnahme für höchstens 3 Monate aufrechterhalten. Es wird daher allen Tatverletzten empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Dr. Steinmetz, Staatsanwalt
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