FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG
1. Grundlagen der Gesellschaft
a) Geschäftsmodell
Die Geschäftstätigkeit der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG umfasst die Verwaltung und Verpachtung der multifunktionalen Großveranstaltungsstätte VELTINS-Arena. Mit der Einweihung im August 2001 werden Heimspiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. sowie nichtfußballerische Veranstaltungen in der VELTINS-Arena ausgetragen. Zusätzlich fungiert die Gesellschaft als Dienstleister der Bereiche Greenkeeping und Haustechnik für die gesamte S04-Gruppe.
Mit dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. besteht ein langfristiger Pachtvertrag über die Nutzung der VELTINS-Arena. Am 31. Dezember 2018 hat der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. den Pachtvertrag der VELTINS-Arena vom 30. Dezember 2004 ordentlich und fristgerecht zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gekündigt, um den Weg für eine Neuverhandlung des bestehenden Pachtvertrags frei zu machen. Die im Jahr 2018 gestarteten Gespräche zur langfristigen Neugestaltung des Pachtvertrages ab 2024 wurden im Jahr 2020 fortgeführt.
b) Das Geschäftsjahr 2020
Im Veranstaltungsjahr 2020 wurden 15 Partien des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. in der Bundesliga sowie je zwei DFB-Pokalspiele der Saisons 2019/2020 und 2020/2021 ausgetragen.
Das Jahr 2020 war für den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG geprägt von der globalen Corona-Pandemie. Die DFL Deutsche Fußball Liga musste die Saison 2019/2020 Mitte März unterbrechen, erst ab Mitte Mai konnte sie, gänzlich ohne Zuschauer mit sogenannten Geisterspielen, fortgeführt werden. Auch in der Saison 2020/2021 konnten bis Jahresende, bis auf eine Ausnahme mit einer Erlaubnis von bis zu 300 Zuschauern, keine Spiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. mit Zuschauern ausgetragen werden.
Die globale Corona-Pandemie hatte ebenso Einfluss auf die Austragung weiterer Großveranstaltungen, die im Jahr 2020 verschoben oder abgesagt werden mussten. Neben den Spielen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. konnten im August dennoch zwei Achtelfinalspiele der UEFA Europa League, die ebenfalls unter Ausschluss von Zuschauern durchgeführt wurden, für die VELTINS-Arena gewonnen werden.
Insgesamt kann die Auslastung aufgrund der Corona-Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren als leicht niedriger bewertet werden.
2. Wirtschaftsbericht
a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben eine untergeordnete Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, da die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland die Anzahl der in der VELTINS-Arena ausgetragenen Veranstaltungen nicht unmittelbar beeinflusst. Das Geschäftsjahr 2020 hat jedoch gezeigt, dass die Anzahl von ausgetragenen Veranstaltungen durch die Folgen und Restriktionen einer globalen Pandemie tangiert werden kann.
Auf Grund der vertraglichen Gestaltung des Pachtvertrages, der eine hohe Grundpacht plus eine variable Pacht abhängig von der Anzahl der Großveranstaltungen vorsieht, ist die Gesellschaft diesbezüglich in ihrer Geschäftsentwicklung kaum beeinflusst. Durch weitere Spiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. oder andere Großveranstaltungen steigt allerdings die Chance auf zusätzliche Pachterlöse aus der variablen Pacht.
Der Markt für nichtfußballerische Großveranstaltungen in der VELTINS-Arena ist ansonsten schwer zu prognostizieren. In Deutschland konkurrieren relativ viele Stadien und Multifunktionsarenen um die wenigen großen lukrativen Konzerte, Boxkämpfe und Shows. Hier gilt es auch in Zukunft die Bemühungen um große Veranstaltungen zu intensivieren und neue, wirtschaftlich erfolgreiche Veranstaltungskonzepte zu entwickeln.
b) Geschäftsverlauf
Das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres liegt mit 2,3 Millionen Euro unterhalb unserer Erwartungen, die wir im Prognosebericht 2019 mit ca. 3,7 Millionen Euro dargelegt haben.
Neben Einsparungen bei den Betriebskosten, zum einen aufgrund der ausschließlichen Durchführung von Geisterspielen, zum anderen aufgrund der Verschiebung nicht betriebsnotwendiger Instandhaltungen, sowie gegenläufig die Reduzierung der Pacht des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. um 12,5 Prozent, beschlossen in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung, sind wesentliche Gründe für die Abweichung zum Prognosebericht aus der Bildung von Steuer- und Zinsrückstellungen in Höhe von insgesamt 2,0 Millionen Euro zu nennen.
c) Lage
i. Ertragslage
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2,3 Millionen Euro ab.
Die Umsatzerlöse aus dem langfristigen Pachtvertrag mit dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. über die VELTINS-Arena betrugen in 2020 15,3 Millionen Euro und liegen damit 2,6 Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau. Grund dafür ist zum einen eine Pachtreduzierung um 12,5 Prozent gem. eines Gesellschafterbeschlusses, zum anderen die entfallende variable Pacht aufgrund geringerer Veranstaltungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf 2,4 Millionen Euro (Vorjahr 2,9 Millionen Euro) gesunken.
Die Personalkosten fallen zum Vorjahr mit 1,3 Millionen Euro um 0,1 Millionen Euro niedriger aus (Vorjahr 1,4 Millionen Euro), da für die Gesellschaft im Zuge der geringeren Anzahl an Veranstaltungen sowie Geisterspielen als Folge der Corona-Pandemie Kurzarbeit angemeldet wurde.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 0,9 Millionen Euro auf 4,8 Millionen Euro (Vorjahr 5,7 Millionen Euro) gesunken. Ursächlich für den Rückgang sind niedrigere Instandhaltungsaufwendungen.
Die Zinsaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 um 0,2 Millionen Euro gesunken. Dies ist Ausdruck der sukzessiven Rückführung der Verbindlichkeiten.
Aufgrund von Unternehmensverträgen mit stillen Gesellschaftern wurden im Geschäftsjahr 2020 Gewinne in Höhe von 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0,3 Millionen Euro) abgeführt.
ii. Vermögens- und Finanzlage
Das Vermögen der Gesellschaft ist zu 96,1 Prozent in langfristiges Anlagevermögen investiert. Auch im Jahr 2020 wurden weitere Investitionen in die Arena getätigt. Insgesamt investierte die Gesellschaft 0,3 Millionen Euro. Finanziert ist das Vermögen zu 53,3 Prozent mit Eigenkapital sowie zu 39,8 Prozent mit mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten.
Seitdem zum 1. Juli 2019 die letzte Rate der Arenafinanzierung zurückgeführt wurde, werden in der Gesellschaft keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mehr ausgewiesen.
Die Gesellschaft ist in das Finanzmanagement des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. eingebunden.
Die vom FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ausgereichten Darlehen von insgesamt 10,5 Millionen Euro wurden in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 durch die Aufnahme zweier Darlehen in entsprechender Höhe der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH („SG“) (vormals Gesellschaft für Energie und Wirtschaft, Gelsenkirchen („GEW“)) vollständig getilgt. In 2009 wurde ein Darlehen in Höhe von 5,4 Millionen Euro bei der SG, im Geschäftsjahr 2010 wurde ein weiteres Darlehen in Höhe von 5,1 Millionen Euro bei der SG aufgenommen. In 2015 wurden mit den Stadtwerken Gelsenkirchen eine Rückführung der Darlehen bis 2044 sowie neue Zinskonditionen vereinbart.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stabil.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Ausstattung mit liquiden Mitteln jederzeit gewährleistet, so dass die Gesellschaft ihren fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausnahmslos nachkommen konnte.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
a) Prognose 2021
Für das Geschäftsjahr 2021 geht die Gesellschaft von einer stabilen Geschäftsentwicklung aus. Angesichts der fixierten vertraglichen Beziehungen zum FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. prognostizieren wir Umsatzerlöse auf dem Niveau der Vorjahre. Die geplanten Umsatzerlöse basieren auf einem fixen Pachtanteil in Höhe von 17,4 Millionen Euro sowie aus dem Dienstleistungsvertrag mit dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Für die Rückrunde der Saison 2020/2021 gehen wir weiterhin davon aus, dass die Spiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ohne Zuschauerbeteiligung stattfinden werden und auch das Geschäft mit nichtfußballerischen Veranstaltungen im Jahr 2021 weiter unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden wird. Auf Grundlage des derzeitigen Planungsstands prognostizieren wir für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von ca. 5,3 Millionen Euro.
b) Chancen und Risiken
Chancen ergeben sich für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der variablen Pacht insbesondere aus der Akquisition von Veranstaltungen außerhalb des Fußballs sowie durch zusätzliche Spiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. im DFB-Pokal unter Teilnahme von Zuschauern.
Eine weitere Chance besteht in dem Investitionsprojekt Berger Feld des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zur Umgestaltung und Erweiterung des Vereinsgeländes. In diesem Zusammenhang ist von einem Wachstum der Umsatzerlöse in den Bereichen Greenkeeping und Haustechnik zu rechnen.
Die Risiken und deren wirtschaftliche Folgen sind eng an denen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. gekoppelt. Das wesentlichste Risiko besteht aktuell in einer weiteren Verschlechterung der Entwicklungen der Corona-Pandemie. Die Politik und Behörden sind zu Recht vorsichtig hinsichtlich weiterer Lockerungen und der Zulassung von Zuschauern zu öffentlichen Veranstaltungen. Ein wesentliches Risiko besteht im Ausschluss des Vereins vom Spielbetrieb der Fußball Bundesliga. Zudem besteht in dem Entzug der Betriebserlaubnis für die VELTINS-Arena ein weiteres Risiko. Diesem begegnet die Gesellschaft mit einem systematischen, strukturierten und über Jahre erprobten Wartungs- und Instandhaltungsprogramm, regelmäßigen und umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur sowie einem engen Kontakt zu den Behörden und über den gesetzlichen Vorschriften liegenden örtlichen Begehungen.
IT-Systeme unterstützen die Aktivitäten der S04-Gruppe. Wichtig ist, dass die Nutzer der Systeme zum richtigen Zeitpunkt korrekte und aussagefähige Informationen erhalten. Um dies zu garantieren, entwickeln der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. als IT-Dienstleister der S04-Gruppe sowie die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG eine einheitliche und integrierte Systemlandschaft und investieren stetig in den Ausbau und die Erweiterung der IT-Services. Sowohl Betrieb als auch Nutzung von IT-Systemen bergen Risiken: Netzwerke oder Systeme können ausfallen, Daten und Informationen aufgrund von Bedien- und Programmfehlern oder auch durch externe Einflüsse verfälscht oder gelöscht werden. Beide Fälle können gravierende Störungen der Geschäftsabläufe zur Folge haben. Um dem zu begegnen, investiert die Gesellschaft in angemessene Datensicherungssysteme. Verschiedene Sicherungs- und Kontrollinstrumente wie Firewall-Systeme sowie Zugangsschutz- und Berechtigungssysteme sollen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten und Informationen sowie den störungsfreien Betrieb der Systeme gewährleisten.
Für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft ist insbesondere die Leistung von Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen von wesentlicher Bedeutung. Das Ausscheiden dieser Personen kann einen negativen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben. Das von den Mitarbeitern aufgebaute Expertenwissen um interne Prozesse und fachspezifische Themen ist ein entscheidender Faktor für die effiziente Abwicklung der Geschäfte. Um das Risiko zu bewältigen, das ein Verlust dieses Know-hows zur Folge haben würde, verfolgt der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. über unterschiedliche Ansätze: Mit einem Leitbild und einem klar formulierten Selbstverständnis sowie Employee Branding und herausfordernden Aufgaben bindet der Konzern Mitarbeiter an das Unternehmen. Eine interne Schalke Akademie bietet den Mitarbeitern vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote, so werden Kompetenzen der Gesellschaft weiter ausgebaut und der Verlust von Know-how größtmöglich vermieden. Ein Indikator für den bislang geringen Know-how-Verlust sind niedrige Fluktuationsquoten bei den Mitarbeitern sowie Bewerberzahlen, die sich stetig auf höchstem Niveau bewegen. Insgesamt schätzen die Königsblauen das Risiko, dass die Arbeit von Wissensverlusten beeinträchtigt wird, als gering ein.
Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. weist im seinem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Auf Grund der möglichen Inanspruchnahme aus den im Anhang beschriebenen Haftungsverhältnissen deutet dies auch für die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Gelsenkirchen, den 30. März 2021
FC Schalke 04-Stadionbeteiligungsgesellschaft mbH
Geschäftsführung
Peter Peters
Bilanz
Aktiva
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 46.844.899,95 | 52.766.401,53 |
I. Sachanlagen | 46.844.899,95 | 52.766.401,53 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 44.407.768,23 | 50.347.710,53 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 455.350,62 | 528.460,51 |
a. Betriebsvorrichtungen | 455.350,62 | 528.460,51 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.652.123,03 | 1.814.656,63 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 329.658,07 | 75.573,86 |
B. Umlaufvermögen | 1.764.012,36 | 350.501,35 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.715.576,60 | 303.221,93 |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 122.320,70 | 17.594,57 |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.408.420,22 | 109.198,20 |
3. sonstige Vermögensgegenstände | 184.835,68 | 176.429,16 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 48.435,76 | 47.279,42 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 149.916,31 | 119.301,33 |
Summe Aktiva | 48.758.828,62 | 53.236.204,21 |
Passiva |
||
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Eigenkapital | 26.009.301,94 | 23.677.626,71 |
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile | 26.009.301,94 | 23.677.626,71 |
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 26.718.540,99 | 24.386.865,76 |
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten | 709.239,05 | 709.239,05 |
B. Rückstellungen | 2.436.922,00 | 675.139,00 |
1. Steuerrückstellungen | 1.952.697,00 | 313.398,00 |
2. sonstige Rückstellungen | 484.225,00 | 361.741,00 |
C. Verbindlichkeiten | 20.312.604,68 | 28.883.438,50 |
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 86.936,29 | 173.964,57 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 10.213.732,28 | 10.213.732,28 |
a. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern und stillen Gesellschaftern | 10.213.732,28 | 10.213.732,28 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.509,27 | 7.758.053,30 |
4. sonstige Verbindlichkeiten | 10.006.426,84 | 10.737.688,35 |
davon aus Steuern | 28.461,03 | 395.955,24 |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 3.372,50 | 3.142,29 |
a. übrige sonstige Verbindlichkeiten | 9.974.593,31 | 10.338.590,82 |
Summe Passiva | 48.758.828,62 | 53.236.204,21 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2020 – 31.12.2020 EUR |
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
|
1. Betriebsergebnis | 6.362.987,16 | 8.447.244,80 |
a) Rohergebnis | 18.665.935,23 | 21.790.055,85 |
Gesamtleistung | 16.219.900,04 | 18.910.500,00 |
Umsatzerlöse | 16.219.900,04 | 18.910.500,00 |
sonstige betriebliche Erträge | 2.446.035,19 | 2.879.555,85 |
b) Personalaufwand | 1.266.317,78 | 1.400.395,46 |
Löhne und Gehälter | 1.056.349,58 | 1.156.901,16 |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 209.968,20 | 243.494,30 |
soziale Abgaben | 209.968,20 | 243.494,30 |
c) Abschreibungen | 6.270.917,48 | 6.284.949,56 |
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6.270.917,48 | 6.284.949,56 |
auf Sachanlagen | 6.270.917,48 | 6.284.949,56 |
d) sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.765.712,81 | 5.657.466,03 |
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis | -1.123.593,95 | -1.336.239,54 |
a) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10.648,91 | 0,00 |
davon sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen | 10.648,91 | 0,00 |
b) Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.134.242,86 | 1.336.239,54 |
davon an verbundene Unternehmen | 81.757,95 | 302.006,46 |
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.050.076,00 | 993.853,00 |
4. Ergebnis nach Steuern | 3.189.317,21 | 6.117.152,26 |
5. sonstige Steuern | 722.055,06 | 714.120,92 |
6. Verlust- bzw. Gewinnabführung (Tochter) | -135.586,92 | -308.424,01 |
a) aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 135.586,92 | 308.424,01 |
Jahresüberschuss | 2.331.675,23 | 5.094.607,33 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG
Grundlagen der Bilanzierung
Der Jahresabschluss der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG, Gelsenkirchen, wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt und in EURO (EUR) unter Gegenüberstellung der Werte zum Vorjahr ausgewiesen. Gemäß Gesellschaftsvertrag gelten die Vorschriften für große Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden gehen die gesetzlichen Vertreter gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Wir verweisen auf die in den sonstigen Angaben dargestellten Haftungsverhältnisse.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften werden im Einzelnen bei den Erläuterungen zu den jeweiligen Positionen der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist unter Angabe der Abschreibungen im Anlagespiegel dargestellt (Anlage zum Anhang).
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus den Vorjahren bestehen noch Sammelposten für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von über EUR 150 bis EUR 1.000, welche über fünf Jahre linear abgeschrieben werden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sämtlich Lieferungen und Leistungen. Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 951 (Vorjahr EUR 0,00).
Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt. Obwohl temporäre Differenzen aus Ergänzungsbilanzen, die im wesentlichen Grundstückswerte betreffen, bestehen, wird von dem Wahlrecht zum Ansatz kein Gebrauch gemacht. Der Steuersatz beträgt 16,8 %.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer Erfüllung notwendig ist. Von einer Ausübung des Abzinsungswahlrechts bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde kein Gebraucht gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 484 (Vorjahr TEUR 362) wurden im Wesentlichen für nachlaufende Rechnungen und Zinsen gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihrem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeitenspiegel
in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 87 | 174 |
davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 87 | 174 |
Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern | 10.214 | 10.214 |
davon Restlaufzeit mehr als fünf Jahre | 10.214 | 10.214 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen | 6 | 7.758 |
– gegenüber Gesellschaftern – | – | 7.758 |
davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 6 | 7.758 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 10.006 | 10.738 |
davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 828 | 1.341 |
davon aus Steuern | 28 | 396 |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 3 | 3 |
davon Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren | 981 | 937 |
davon Restlaufzeit mehr als fünf Jahre | 8.197 | 8.460 |
davon gegenüber Gesellschaftern | 9.620 | 9.833 |
davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 441 | 436 |
davon Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren | 981 | 937 |
davon Restlaufzeit mehr als fünf Jahre | 8.197 | 8.460 |
Gesamt | 20.313 | 28.883 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 9.620 TEUR durch Grundschulden gesichert.
Haftungsverhältnisse
Im Rahmen des Multibank-Rahmenkreditvertrages zur Corona-Finanzierung hat die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG zusammen mit weiteren Tochtergesellschaften eine gesamtschuldnerische Haftung für den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 übernommen. Die Corona-Finanzierung valutiert zum 31. Dezember 2020 mit TEUR 35.000 und wird unter anderem durch eine 90 % Landesbürgschaft sowie Grundschulden abgesichert.
Im Rahmen des Konsortialkreditvertrages Berger Feld II hat die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG zusammen mit weiteren Tochtergesellschaften eine gesamtschuldnerische Haftung für den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. übernommen. Der Konsortialkreditvertrag valutiert zum 31. Dezember 2020 mit TEUR 10.600 und wird unter anderem durch eine 70 % Landesbürgschaft sowie Grundschulden abgesichert.
Für zwei Darlehnsverträge des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. mit der Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, Meschede-Grevenstein, übernimmt die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG neben weiteren Tochtergesellschaften eine gesamtschuldnerische Mithaftung. Die Darlehnsverträge valutieren zum 31. Dezember 2020 mit TEUR 8.663. Als Sicherheit dienen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, eingetragen im Grundbuch von Buer, Blatt 22404.
Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. weist im seinem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Auf Grund der möglichen Inanspruchnahme aus den Schuldbeitritten deutet dies auch für die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Dennoch wird derzeit mit einer Inanspruchnahme aus den genannten Haftungsverhältnissen nicht gerechnet, da der Verein seinen Verpflichtungen aus den Verträgen nachkommt.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Pachteinnahmen aus der VELTINS-Arena sowie Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen im Konzernverbund.
In den Personalaufwendungen sind aufgrund von Kurzarbeit Zuschüsse der Agenturen für Arbeit in Höhe von TEUR 63 sowie Zuschüsse zur Sozialversicherung in Höhe von TEUR 50 enthalten.
Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.220 betreffen im Wesentlichen Steueraufwendungen für Vorjahre.
Sonstige Erläuterungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 1.630 und resultieren aus diversen Leasing- und Wartungsverträgen. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus diversen Dienstleistungsverträgen in Höhe von TEUR 76.
Beirat
• |
Ulrich Köllmann, Geschäftsführer Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH und Emscher Lippe Energie GmbH |
• |
Ulrich Nickel, Geschäftsführer Reisedienst Nickel GmbH |
Die Vergütung des Beirats betrug im Geschäftsjahr 2020 TEUR 65 (Vorjahr TEUR 66).
Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr 2020 betrug das berechnete Gesamthonorar insgesamt TEUR 30 und umfasste ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres 2020 waren durchschnittlich 24 Angestellte (davon 1 Aushilfe) beschäftigt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Peters (Vorstand FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V. bis 30. Juni 2020). Sie verfügt über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von EUR 102.300,00 und erhält eine Vergütung in Höhe von TEUR 5 pro Kalenderjahr.
Konzernzugehörigkeit
Die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG wird beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRA 1864 geführt und ist Konzernunternehmen im Sinne des § 294 HGB. Der Jahresabschluss geht in den Konzernabschluss des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Gelsenkirchen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), ein. Der Konzernabschluss wird auf www.schalke04.de veröffentlicht.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Gelsenkirchen, den 30. März 2021
FC Schalke 04-Stadionbeteiligungsgesellschaft mbH
Geschäftsführung
Peter Peters
Anlagenspiegel
der FC Schalke 04-Stadion Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs KG
Beträge in EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
Stand 1.1.2020 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2020 | |
Sachanlagen | 180.780.538,30 | 349.416,90 | 1.675,00 | 181.128.280,20 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 160.146.585,01 | 913,70 | 0,00 | 160.147.498,71 |
2. Betriebsvorrichtungen | 12.297.204,18 | 5.284,11 | 0,00 | 12.302.488,29 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.261.175,25 | 89.134,88 | 1.675,00 | 8.348.635,13 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 75.573,86 | 254.084,21 | 0,00 | 329.658,07 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
Stand 1.1.2020 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2020 | |
Sachanlagen | 128.014.136,77 | 6.270.917,48 | 1.674,00 | 134.283.380,25 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 109.798.874,48 | 5.940.856,00 | 0,00 | 115.739.730,48 |
2. Betriebsvorrichtungen | 11.768.743,67 | 78.394,00 | 0,00 | 11.847.137,67 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.446.518,62 | 251.667,48 | 1.674,00 | 6.696.512,10 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Buchwerte | ||
Stand 1.1.2020 | Stand 31.12.2020 | |
Sachanlagen | 52.766.401,53 | 46.844.899,95 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 50.347.710,53 | 44.407.768,23 |
2. Betriebsvorrichtungen | 528.460,51 | 455.350,62 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.814.656,63 | 1.652.123,03 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 75.573,86 | 329.658,07 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
An die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG, Gelsenkirchen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG, Gelsenkirchen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben zu Haftungsverhältnissen im Anhang sowie den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht, wo die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft aufgrund von gesamtschuldnerischen Schuldbeitritten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber einem Sponsor des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., Gelsenkirchen, mithaftet. Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. weist im seinem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Auf Grund der möglichen Inanspruchnahme aus den Schuldbeitritten deutet dies auch für die FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 30. März 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Blücher, Wirtschaftsprüfer
gez. Schröder, Wirtschaftsprüfer
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