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FC Windenergy Verwaltungs GmbH – insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FC Windenergy Verwaltungs GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart, Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit der Verwaltung, Projektierung, dem Erwerb, dem Betrieb und der Verwertung von Windenergieanlagen und diesen dienenden Vermögensgegenständen befassen (Sitz: Wolfschlugen) (AG Stuttgart, HRB 735158), vertr. d.: Werner Heer, (Geschäftsführer) ist heute, am 23.10.2015, um 11:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Blümle, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/23889-0, Fax: 0711/23889-300, E-Mail: mschulz@schubra.de bestellt . Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

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