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FCR Immobilien AG – ab morgen gibt es die „ich muss die nicht kaufen Aktie“

Aktie | © NjoyHarmony / Pixabay
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Mal ehrlich, warum sollte man in das Unternehmen investieren bzw. jetzt Aktien von dem Unternehmen kaufen? Die Aktie hat bisher mit ihrem Kurs an der Börse absolut nicht überzeugt. Nun braucht das Unternehmen erneut „frisches Kapital“ und will sich das mit der Ausgabe neuer Aktien zu einem Kurs von 17,50 Euro wohl bei Investoren beschaffen.

Über 500.000 Stückaktien will Falk Raudies mit seiner FCR Immobilien AG an die Investoren verkaufen.

Dass die Nachfrage nach dieser Aktie dann bei Investoren „groß“ sein wird, kann man sich nicht vorstellen, denn der aktuelle Aktienkurs beträgt gerade einmal 18,65 Euro. Durch die Ausgabe der neuen Aktien wird natürlich auch der Aktienkurs ingesamt „verwässert“, insbesondere für die Altaktienbesitzer. Ob sich der Kurs der Aktie dann überhaupt wird halten können, wird man abwarten müssen.

Wir sind von Beginn des Unternehmens FCR Immobilien an nicht vom unternehmerischen Konzept von Falk Raudies überzeugt. Im Gegenteil, wir sehen das immobilienwirtschaftliche Konzept, welches der FCR Immobilien AG zu Grunde liegt, als sehr kritisch an. Auf Dauer wird dieses Konzept aus unserer Sicht nicht funktionieren.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre
der FCR Immobilien Aktiengesellschaft.
(Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien)

FCR Immobilien Aktiengesellschaft

München

– WKN A1YC91 –
– ISIN DE000A1YC913 –

Bezugsangebot

Den Aktionären der FCR Immobilien Aktiengesellschaft (nachfolgend “ FCR Immobilien“ oder “ Gesellschaft„), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der FCR Immobilien in der Fassung der Handelsregistereintragung vom 16.07.2018 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 521.156,00 durch Ausgabe von bis zu 521.156 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzulegen.

Der Vorstand hat am 6. Februar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. Februar 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 521.156,00 durch Ausgabe von bis zu 521.156 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der FinTech Group Bank AG, Rotfeder-Ring 7, 60329 Frankfurt am Main („FinTech Group Bank“) gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug einer angemessenen Provision zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer für die Abwicklung des Bezugsangebotes sowie der im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme anfallenden Kosten (insgesamt ca. EUR 50.000,00) – an die Gesellschaft abzuführen. Das Bezugsverhältnis beträgt 8 (acht) alte zu 1 (einer) Neuen Aktie. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf das Bezugsrecht für 50.340 Aktien verzichtet.

Der Bezugspreis für die Neuen Aktien beträgt EUR 17,50.

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

19. Februar 2019 bis zum 05. März 2019 (jeweils einschließlich)

über ihre Depotbank bei der FinTech Group Bank als Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der FinTech Group Bank, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main, Fax: +49 2156 4920 299, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Bezugsstelle zu zahlen:

Kontoinhaber: FCR Immobilien Aktiengesellschaft
IBAN: DE54 1013 0800 9855 0329 70
BIC: BIWBDE33XXX
Bank: FinTech Group Bank AG, Frankfurt am Main
Verwendungszweck „FCR Immobilien Kapitalerhöhung 2019“.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an FCR Immobilien Aktien in der ISIN DE000A1YC913 / WKN A1YC91 nach Börsenschluss am 18. Februar 2019 („Record Date“). Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking“) bucht die Bezugsrechte auf die FCR Immobilien Aktien am 19. Februar 2019 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte den Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 15. Februar 2019 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A2TSST8 / WKN A2T SST) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß des Bezugsangebots bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die FCR Immobilien Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für 8 (acht) auf den Namen lautende alte Stückaktien 1 (eine) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 17,50 je Neuer Aktie bezogen werden.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 05. März 2019, 24:00 Uhr MEZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 1155 der FinTech Group Bank zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der Bezugsstelle gutgeschrieben ist.

Börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

Die Bezugsrechte sind frei übertragbar.

Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der FinTech Group Bank AG organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Lieferung der Neuen Aktien in der ISIN DE000A1YC913 / WKN A1YC91 erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Die Aktien werden den Aktionären als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zur Verfügung gestellt. Mit der Lieferung kann voraussichtlich zum 21. März 2019 gerechnet werden.

Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt ist auf der Website des Emittenten unter

www.fcr-immobilien.de

unter der Rubrik Investor Relations abrufbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieser Wertpapierprospekt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.

Risikohinweise

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals vom 6. Februar 2019 wird unwirksam, wenn die Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem vorgenannten Datum durchgeführt wird. Das Bezugsangebot steht ferner unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Angebot bei Vorliegen bestimmter Umstände jederzeit vorzeitig, aber auch noch nach Ablauf des Angebotszeitraums und bis zur Lieferung der Aktien zu beenden. Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Emissionsbank vom Emissionsvertrag zurücktritt, wozu die Emissionsbank unter bestimmten Umständen berechtigt ist. Zu diesen Umständen zählt unter anderem der Eintritt einer „Wesentlichen Nachteiligen Änderung“ im Sinne des Emissionsvertrags.

Die Emissionsbank erhält für die Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen des Emissionsvertrags eine angemessene Provision zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer sowie eine Erstattung der im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme anfallenden Kosten (insgesamt ca. EUR 50.000,00).

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapierprospekt vom 12. Februar 2019 veröffentlicht, der unter

www.fcr.immobilien.de

einsehbar ist.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

München, im Februar 2019

FCR Immobilien Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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