Startseite Allgemeines FCR Immobilien AG – Muss Falk Raudies die geldinvestierten Anleger beruhigen?
Allgemeines

FCR Immobilien AG – Muss Falk Raudies die geldinvestierten Anleger beruhigen?

Hans (CC0), Pixabay
Teilen

Nun, dass wir von dem immobilienwirtschaftlichen Konzept von Falk Raudies und seiner FCR Immobilien AG seit Jahren nichts halten, haben wir in Artikeln immer wieder zum Ausdruck gebracht. Nun könnte die schwierige Situation für die FCR Immobilien AG möglicherweise schneller kommen, als alle Beteiligten gedacht haben.

Gerade immobilienwirtschaftliche Standorte, in die zum Beispiel die FCR Immobilien AG investiert hatte, könnten möglicherweise die ganz großen Wert-Verlierer dieser Krise werden.

Dass es auch im Immobilienmarkt eine Marktbereinigung geben wird, davon darf man sicherlich bereits jetzt ausgehen. Mit einer solchen möglichen Marktbereinigung dürften auch hohe Einbußen für Anleger in der Zukunft verbunden sein.

Derzeit dürften die Mieten in den Objekten der FCR Immobilien sicherlich noch wie üblich bezahlt werden, aber so manche Immobilie wurde ja auch mit Leerstandsflächen erworben. Diese plante man neu zu vermieten, um damit auch einen höheren Marktwert für die eigene Portfolio-Immobilie zu erzielen, aber auch beim Verkauf.

Das ist prinzipiell keine schlechte Idee; aber mal ganz ehrlich, gerade bei solchen Standorten, die sich im Portfolio der FCR Immobilien AG befinden, wo sollen da derzeit neue bonitätsstarke Mieter herkommen?

Viele der Mieter geraten doch derzeit selber in große finanzielle Schwierigkeiten und wissen möglicherweise in einigen Wochen nicht mehr, wie sie ihren Mietverpflichtungen nachkommen sollen. Genau dann dürften auch Vermieter mal ab und zu genauer auf’s eigene Konto schauen, wenn man den üblichen Mieteingang erwartet. Es ist möglich, dass die eine oder andere Mietzahlung dann eben nicht eingehen könnte.

Nach der Krise werden viele Unternehmen im Handelsbereich ihre Standorte auf den Prüfstand stellen und sich auf profitable Standorte, aber noch mehr auf den Onlinebereich konzentrieren. Gerade eine solche Situation wie jetzt zeigt doch auch, dass die Zukunft des Handels nicht in teuren 1A-Lagen unserer Innenstädte liegen wird, sondern im Onlinegeschäft. Möglich, dass man dann nicht profitable Standorte schließt und mit dem Vermieter über eine Abstandszahlung verhandelt. Dann fangen für so manchen Vermieter die Probleme erst an.

Hat der Vermieter einer Handelsimmobilie zudem keine Betreiberpflicht in seinen Mietverträgen vereinbart, dann könnten solche Geschäfte auch einfach mal geschlossen werden, und man zahlt trotzdem die Miete weiter, erspart sich aber eine Menge an Kosten, die sonst anfallen würden. Auch das wäre für manchen Vermieter eine Katastrophe, denn fehlt der Ankermieter in einem Objekt, können die umliegenden Geschäfte auch nicht mehr existieren.

In Unternehmen wie die FCR Immobilien AG überhaupt noch sein Kapital zu investieren, macht aus unserer Sicht derzeit keinen wirklichen Sinn. Entscheiden muss das aber jeder Anleger für sich selber.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung...

Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Verwaltungsanordnung zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verwaltungsanordnung zur elektronischen Aktenführung...