FCR Immobilien AG – ob den Aktionären das gefällt?
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Pullach i.Isartal
FCR Immobilien AGPullach im IsartalBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBErklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGBDie FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Verwaltungs GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Verwaltungs GmbH am 31. Dezember 2021 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Pullach im Isartal, 17.08.2022 Falk Raudies, Vorstand FCR Immobilien AG Beschluss der Gesellschafterversammlung
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