FCR Immobilien AG
Pullach im Isartal
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB
Die FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Verwaltungs GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Verwaltungs GmbH am 31. Dezember 2021 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Pullach im Isartal, 17.08.2022
Falk Raudies, Vorstand FCR Immobilien AG
Beschluss der Gesellschafterversammlung
der FCR Verwaltungs GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal
Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen zur Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG, vertreten durch Ihren Vorstand, Herrn Falk Raudies, als alleinige Gesellschafterin der FCR Verwaltungs GmbH eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt:
1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die FCR Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2021 keinen Lagebericht und keinen Anhang.
2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Pullach im Isartal, 17.08.2022
Falk Raudies, Vorstand FCR Immobilien AG
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