Seit Ende Januar 2018 ist die neue Anleihe von Falk Raudies und seiner FCR Immobilien AG nun bereits auf dem Markt. Erst 12,5 Millionen Euro hat Falk Raudies von seiner aktuellen Anleihe platzieren können. Bedenkt man, wie schnell sonst Anleihen platziert sind, dann scheinen die Anleger hier eher kritisch an das Investment heranzugehen.
Aus unserer Sicht ist das auch völlig nachvollziehbar, denn jede Anleihe birgt natürlich auch das Risiko eines Totalverlustes für den jeweiligen investierten Anleger in sich. Zudem hat auch uns das Investitionskonzept von Falk Raudies, mit den angebotenen Sicherheiten für die Zeichner der Anleihe, absolut nicht überzeugt. Hierzu hatten wir erst kürzlich eine Analyse von „Bondwelt.de“ veröffentlicht.
Es ist möglich, dass auch andere Kleinanleger das so gesehen haben und sich nun möglicherweise für ein anderes Investmentangebot entschieden haben. Wir sehen aber auch hier den Weg beim Geldeinsammeln von Falk Raudies über iFunded als nicht „gelungen“, denn iFunded ist aus unserer Sicht eher eine Plattform für Crowdinvesting. Nun, wir werden den Weg des Unternehmens FCR Immobilien AG weiterhin kritisch verfolgen.
Analyse von Bondwelt.de
Unternehmensanleihe auf Basis
Wertpapierprospekt KMU (Januar 2018) gebilligt am 29.01.18
Angebotsfrist: 31.01 – 21.1.2019
ISIN: DE000A2G9G64
Zusammenfassung
€ 25 millionen Bondemission nach deutschem Recht zur allgemeinen Mittelverwendung (nicht zweckgebunden, jedoch keine Refinanzierung beabsichtigt) mit halbjährlichen Zinszahlungen.
Die Bonds können bis zum 16. Februar über die Börse gezeichnet werden (vorzeitige Schließung möglich). Listing und Handelsstart sind für den 20. Februar in Frankfurt (Open Market / Quotation Board) vorgesehen.
Es liegt weder ein Emissionsrating noch ein Emittentenrating vor. Die Emittentin stellt kein Research, keine Planung und keine Wertgutachten zum Immobilienportfolio oder Akquisitionszielen zur Verfügung.
Es ist die 4. Bondemission von FCR Immobilien. Bisher konnte €9,3m insgesamt über Anleihen platziert werden.
Die Bonds sollen mit Immobilien im 2. und 3. Rang bei Neuerwerb dieser besichert werden und bleiben bis dahin unbesichert. Es erfolgt also nachträglich eine dingliche Besicherung – nach Auswahl des Emittenten (Blind Pool) – durch Eintragung des Treuhänders in das Grundbuch.
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