FCR Immobilien Aktiengesellschaft Pullach i.Isartal Gesellschafts- bekanntmachungen Bekanntmachung zu Gewinnverwendung und Dividende

Published On: Dienstag, 25.06.2024By Tags:

FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Pullach i.Isartal
Gesellschafts-
bekanntmachungen
Bekanntmachung zu Gewinnverwendung und Dividende
25.06.2024

FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Pullach im Isartal
WKN: A1YC91
ISIN: DE000A1YC913
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Bekanntmachung zu Gewinnverwendung und Dividende

Die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 13.420.291,36 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 2.467.613,00 als Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie,

Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von EUR 10.952.678,36 auf neue Rechnung.

Die Fälligkeit der Bardividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den 30. Oktober 2024 festgelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, die Auszahlung nach seiner Wahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu veranlassen.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie unter Umständen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

Pullach im Isartal, im Juni 2024

Der Vorstand

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