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FE Group GmbH eine Gesellschaft ohne Eigenkapital?

congerdesign (CC0), Pixabay
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Da waren selbst wir überrascht, als uns ein User auf die letzte Bilanz der Gesellschaft, die man im Unternehmensregister kostenfrei abrufen kann, aufmerksam gemacht hat. Es ist die Bilanz aus dem Jahre 2022. Bewertet man diese Bilanz, dann ist diese Gesellschaft „bilanziell überschuldet“, was aber nicht zu vergleichen ist mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Trotzdem, Gesellschaften ohne Eigenkapital bedürfen dann immer einer besonderen Aufmerksamkeit. Warum interessieren wir uns überhaupt für dieses Unternehmen?

Nun, unseren Recherchen nach ist das Unternehmen ein großer Vertriebspartner des Unternehmens Energiekonzepte Deutschland GmbH aus Leipzig, einem Unternehmen, dem wir seit über 1,5 Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit, auf Grund von Verbraucherbeschwerden, zukommen lassen. Zudem soll einer der Geschäftsführer am Wochenende in einen Vorgang verwickelt gewesen sein, den man einem seriösen Vertrieb nicht zutrauen würde. Auch hierzu recherchieren wir derzeit intensiver.

bilanzfegroup

Der Unterschied zwischen einer bilanziellen Überschuldung und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist bedeutsam und kann wie folgt erklärt werden:

1. Bilanzielle Überschuldung:

– Dies liegt vor, wenn in der Bilanz eines Unternehmens die Schulden das Vermögen übersteigen.
– Es handelt sich um eine rein buchhalterische Betrachtung basierend auf Buchwerten.
– Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder in naher Zukunft sein wird.
– Sie kann ein Warnsignal sein, muss aber nicht unmittelbar zu rechtlichen Konsequenzen führen.

2. Insolvenzrechtliche Überschuldung:

– Dies ist ein Insolvenzgrund nach dem Insolvenzrecht.
– Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
– Hier werden nicht nur Buchwerte, sondern auch Liquidations- oder Fortführungswerte sowie zukünftige Entwicklungen berücksichtigt.
– Es wird eine Fortbestehensprognose erstellt, die die zukünftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bewertet.
– Bei einer insolvenzrechtlichen Überschuldung besteht in der Regel die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.

Zusammengefasst: Eine bilanzielle Überschuldung ist ein Warnsignal, das auf finanzielle Schwierigkeiten hindeuten kann, aber nicht muss. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung hingegen ist ein rechtlich relevanter Zustand, der unmittelbare Handlungen erfordert und potenziell zur Insolvenz führen kann.

 

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