In einem Gespräch mit der Geschäftsführung des Unternehmens EKD Solar hatte man uns auch mitgeteilt, dass zu jedem Gespräch natürlich ein Beratungsprotokoll dann erstellt wird, wenn es zu einem Auftrag kommt. Prima und begrüßenswert aus unserer Sicht.
Dieses Beratungsprotokoll sollte dann auch vom Berater und von Ihnen unterschrieben werden. Wir wollen Ihnen hiermit noch 2 wichtige Hinweise geben, was aus unserer Sicht dringend auch ins Beratungsprotokoll aufgenommen werden sollte.
Fragen Sie nach der Provision, die der Vertrieb insgesamt vom Unternehmen EKD Solar bekommt, nicht der Berater persönlich. Lassen Sie sich das auf dem Auftrag bestätigen.
In den letzten Wochen haben wir öfters gehört, dass Kunden des Unternehmens darüber überrascht davon waren, dass das Unternehmen EKD Solar möglicherweise seine Forderungen an eine Factoringgesellschaft verkauft.
Aus Sicht des Unternehmens macht das durchaus Sinn, denn dadurch bekommt man natürlich mehr Liquidität ins Unternehmen. Heute auch nicht unüblich.
Für Sie als Kunden, dessen Forderung dann an eine Factoring-Gesellschaft abgetreten wurde, könnte das dann aber zu Diskussionen führen, wenn das Unternehmen möglicherweise nicht sauber gearbeitet hat bzw. Leistungserbringungen noch ausstehen, und sie dann möglicherweise Zahlungen zurückhalten wollen. Das interessiert die Factoringgesellschaft dann aber nicht, die besteht auf Zahlungsausgleich. Die Diskussion beginnt.
Unser Hinweis: Vermerken Sie auf dem Beratungsprotokoll, dass ihre Zahlung nicht an ein Factoringunternehmen abgetreten werden darf und lassen sich dies dann auch bestätigen. Damit dürfte das Unternehmen Energiekonzete Deutschland GmbH kein Problem haben.
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