In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Feierabend Aktiengesellschaft, Gartenstr. 75, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 23327), vertr. d.: Andre Feierabend, Königsberger Str. 13a, 63110 Rodgau, (Vorstand), ist am 21.04.2017 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 – 34 87 92 00, Fax: 069 – 34 87 92 099 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.04.2017 Az.: 8 IN 527/16
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