FELS Group GmbH gegen diebewertung.de-Ist das SERIÖS Herr Rechtsanwalt?

Published On: Samstag, 12.10.2024By

Natürlich bleibt so manche unserer Berichterstattungen nicht Unwidersprochen von den betroffenen Unternehmen und Personen. Völlig in Ordnung, aber von seriösen udn korrekt handelnden Rechtsanwälten erwartet man dann doch ein korrektes prozessuales Verhalten, wenn man dann vor Gericht geht. Genau dies vermissen wir bei der Media Kanzlei aus Frankfurt.

In einem aktuellen Streitfall vor dem Landgericht Frankfurt am Main vertrete ich die Ansicht, dass die Gegenseite bewusst wichtige Unterlagen zurückgehalten hat, um das Gericht zu beeinflussen. Der Vorwurf richtet sich insbesondere darauf, dass eine entscheidende Stellungnahme von diebewertung.de vom 13. September 2024 nicht vorgelegt wurde.

Es ist meine Überzeugung, dass dieses Verhalten einen klaren Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht gemäß § 138 Abs. 1 ZPO darstellt. Gerade in einem Verfahren, bei dem es um eine einstweilige Verfügung geht, bei dem die Entscheidung oft ohne Anhörung der Gegenseite getroffen wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sämtliche relevanten Dokumente dem Gericht vorgelegt werden. Nur so kann eine ausgewogene und faire Prüfung der Sachlage stattfinden.

Ich habe den Eindruck, dass die Gegenseite bewusst nur eine selektive Darstellung der Fakten präsentiert hat, um ihre Position zu stärken. Dieses Vorgehen empfinde ich als einen unredlichen Versuch, den gerichtlichen Prozess zu ihren Gunsten zu beeinflussen, was ich für äußerst problematisch halte. In früheren Urteilen, unter anderem vom Oberlandesgericht München und dem Bundesverfassungsgericht, wurde deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass alle wesentlichen Unterlagen offengelegt werden. Die Tatsache, dass dies hier unterlassen wurde, erweckt bei mir den Verdacht, dass die Gegenseite versucht, ihre Erfolgsaussichten auf unfaire Weise zu erhöhen.

In meinem Schriftsatz habe ich daher, über den mich vertretenden Rechtsanwalt, deutlich gemacht, dass dieser Verstoß gegen die Vorlagepflicht das Verfahren erheblich beeinflusst. Es ist meine Auffassung, dass das Gericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückweisen sollte, da die Gegenseite durch ihr Verhalten das Prinzip der Waffengleichheit verletzt hat.

Ich warte nun gespannt auf die Entscheidung des Gerichts, bin jedoch der Überzeugung, dass die bewusste Zurückhaltung wichtiger Dokumente eine zentrale Rolle spielen wird.

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