Die BaFin hat am 12. Oktober 2016 gegen die Fenghua SoleTech AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro angedroht.
Der Maßnahme lagen Verstöße gegen die Vorschriften des § 37v Abs. 1 Satz 2 und 3 WpHG zugrunde. Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist § 4 Abs. 2 Satz 1 WpHG i.V.m. § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 11 Abs. 1, 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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