Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen zwei Fernwärmeanbieter eingeleitet, um mutmaßlich unzulässige Preiserhöhungen anzufechten. Die Klagen richten sich gegen die Stadtwerke Neubrandenburg GmbH und die Avacon Natur GmbH.
Hauptpunkte:
1. Vorwurf: Beide Unternehmen sollen ihre Preise erheblich erhöht und dabei unzulässige Preisklauseln verwendet haben.
2. Mögliche Konsequenzen: Bei erfolgreichen Klagen könnten Kunden Rückforderungsansprüche geltend machen.
3. Preisanstiege:
– Stadtwerke Neubrandenburg: Preis mehr als verdreifacht (8,03 auf 27,64 Cent/kWh)
– Avacon: In einem Versorgungsgebiet fast verfünffacht (5,6 auf 27,74 Cent/kWh)
4. Kritikpunkte des vzbv:
– Preisanpassungen hauptsächlich an gestiegene Gas-Börsenpreise gekoppelt
– Unzureichende Berücksichtigung anderer relevanter Marktfaktoren
5. Rechtliche Schritte:
– Unterlassungsklagen bei den Oberlandesgerichten Celle und Rostock
– Prüfung einer Sammelklage gegen beide Anbieter
6. Potenzielle Rückforderungen: Bei Erfolg der Klagen könnten Kunden Zahlungen bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern.
7. Hintergrund:
– Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt ohne Anbieterwechselmöglichkeit
– vzbv fordert Modernisierung der Verbraucherrechte im Fernwärmesektor
8. Handlungsaufforderung: Betroffene Kunden können sich unter www.sammelklagen.de melden.
Der vzbv zielt mit diesen Klagen darauf ab, die Rechte der Verbraucher in einem wenig regulierten Markt zu stärken und übermäßige Preiserhöhungen zu bekämpfen.
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