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Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall 25/21

qimono (CC0), Pixabay
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Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. Juni 2017 abgelehnt. Das Urteil, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Wärme Berlin AG (vormals Vattenfall Europe Wärme AG) im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist damit rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzessionsvertrag ergebe. Das Herausgabeverlangen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigentumsübertragungsanspruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des 11. Senats eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 5. Juli 2021 OVG 11 N 103.17

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