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Ferrero

armennano (CC0), Pixabay
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Der am 12. April 2022 veröffentlichte Untersuchungsbericht der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und der EU-Gesundheitsbehörde (ECDC) zu Salmonellen-Infektionen durch Produkte von Ferrero bestätigt: Ferrero wusste bereits seit spätestens Dezember 2021 von einem Salmonellen-Befall in seinem belgischen Werk.

Bereits Ende März dieses Jahres wiesen europäische Gesundheitsbehörden einen Zusammenhang zwischen Salmonellen-Ausbrüchen in mehreren europäischen Ländern und den in Belgien hergestellten Ferrero-Produkten nach. Dennoch hat Ferrero erst in der vergangenen Woche den Rückruf seiner Produkte öffentlich gemacht.

Dass Ferrero der Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte nicht ausreichend nachgekommen ist und nicht sicherstellen konnte, dass mit Salmonellen kontaminierte Produkte nicht auf den Markt gelangen, ist offensichtlich: Bislang bringen die EU-Behörden 119 Salmonellen Erkrankungen und 31 Verdachtsfälle mit dem Verzehr der Produkte aus dem belgischen Werk in Verbindung. Unter den Erkrankten sind auch zahlreiche Kinder.

„Die häppchenweise Informationspolitik von Ferrero ist für Verbraucher:innen eine Zumutung und unverantwortlich. Ferrero muss nun alle Informationen auf den Tisch legen und an der lückenlosen Aufklärung des Falls mitwirken. Es muss sichergestellt werden, dass nicht noch weitere Produkte von einem Salmonellen-Befall betroffen sind“, so Christiane Seidel, Referentin für Lebensmittelsicherheit beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Zudem muss Ferrero alle Kanäle, einschließlich der sozialen Medien, nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen, die die betroffenen Ferrero-Produkte der Marke Kinder bereits gekauft haben. Die Lebensmittelhändler müssen entsprechende Ferrero-Produkte aus ihrem Sortiment nehmen und Verbraucher:innen mit gut sichtbaren Aushängen auf den Fall hinweisen. Bisher ist das noch nicht umfassend geschehen. Verbraucher:innen müssen die Produkte unkompliziert im Handel zurückbringen können.

Rückrufe und die Information der Verbraucher:innen im Krisenfall müssen zukünftig schneller und umfassender erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Informationen so viele Menschen wie möglich erreichen und für alle leicht verständlich und eindeutig sind. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen müssen verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Es müssen verbindliche Formulierungen für Rückruftexte festgelegt werden, die für Verbraucher:innen einfach verständlich sind und nicht widersprüchlich oder verwirrend wirken.

Die Meldepflichten im EU-Recht müssen zudem ausgeweitet werden. Lebensmittelunternehmen sollten verpflichtet werden, Behörden grundsätzlich zu informieren, wenn sie Salmonellen oder andere mikrobiologische Gefahren in ihren Produkten festgestellten. Aktuell ist das nicht der Fall. Dass diese Information für die Behörden bei der Klärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen zentral ist, zeigt der Fall Ferrero. Hätte Ferrero die Behörden bereits im Dezember über den Vorfall informiert, hätte dies zur schnelleren Klärung der Ausbrüche beigetragen und weitere Erkrankungen mit zum Teil schweren Verläufen verhindert.

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