Startseite Allgemeines Fest­nah­men von mut­maß­lich Ver­ant­wort­li­chen und Mit­glie­dern der kin­derpor­no­gra­fi­schen Dar­knet­platt­form „BOY­STOWN“ und Ab­schal­tung die­ser Platt­form
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Fest­nah­men von mut­maß­lich Ver­ant­wort­li­chen und Mit­glie­dern der kin­derpor­no­gra­fi­schen Dar­knet­platt­form „BOY­STOWN“ und Ab­schal­tung die­ser Platt­form

analogicus (CC0), Pixabay
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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben Mitte April in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen des Verdachts der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte insgesamt sieben Objekte in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg durchsucht und drei mutmaßlich Verantwortliche und Mitglieder einer der weltweit größten kinderpornografischen Darknet-Plattformen mit der Bezeichnung „BOYSTOWN“ festgenommen.

Zeitgleich erfolgten auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden die Durchsuchung und Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Bandenmitglieds in der Region Concepción (Paraguay).

Die kinderpornografische Plattform „BOYSTOWN“ existierte seit mindestens Juni 2019 und war ausschließlich über das sogenannte Darknet zu erreichen. Zuletzt zählte sie mehr als 400.000 Mitglieder.

Die Plattform war international ausgerichtet und diente dem weltweiten Austausch von Kinderpornografie durch Plattform-Mitglieder, wobei hauptsächlich Missbrauchsaufnahmen von Jungen ausgetauscht wurden. Das Forum der Plattform war dabei in verschiedene Bereiche unterteilt, um eine strukturierte Ablage und ein einfaches Auffinden der kinderpornografischen Inhalte zu ermöglichen.

Unter den geteilten Bild- und Videoaufnahmen befanden sich auch Aufnahmen des schwersten sexuellen Missbrauchs von Kleinkindern. Neben dem Forenbereich existierten zwei angegliederte Chatbereiche, die der Kommunikation der Mitglieder untereinander und dem Austausch kinderpornografischer Missbrauchsaufnahmen von Jungen und Mädchen dienten. Für diesen Zweck waren verschiedene Sprachkanäle eingerichtet, um den Mitgliedern die Kommunikation zu erleichtern.

Die operativen Maßnahmen, denen mehrmonatige aufwändige Ermittlungen im Rahmen einer durch Deutschland initiierten Task Force unter der Koordination von Europol und Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden, Schweden, Australien, den USA und Kanada vorausgegangen waren, richteten sich gegen vier deutsche Staatsangehörige im Alter von 40 bis 64 Jahren.

Bei den drei Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 40 Jahre alten Mann aus dem Kreis Paderborn, einen 49 Jahre alten Mann aus dem Landkreis München und einen 58 Jahre alten, aus Norddeutschland stammenden Mann, der seit mehreren Jahren in Südamerika lebt.

Den drei Männern wird vorgeworfen, die kinderpornografische Plattform als Administratoren betrieben zu haben. In dieser Funktion sollen sie maßgeblich mit der technischen Umsetzung der Darknet-Seite, der Einrichtung und Wartung der Serverstruktur und der Mitgliederbetreuung auf der Plattform beschäftigt gewesen sein. Zudem erhielten die Mitglieder der Plattform von ihnen Sicherheitshinweise für das sichere Surfen auf „BOYSTOWN“, um das Entdeckungsrisiko vor den Strafverfolgungsbehörden zu minimieren.

Gegen den weiteren Beschuldigten, einen 64 Jahre alten Mann aus Hamburg, besteht der Verdacht sich im Juli 2019 als Mitglied auf „BOYSTOWN“ registriert zu haben und – als einer der aktivsten Nutzer der Plattform – über 3.500 Beiträge gepostet zu haben.

Die Beschuldigten wurden nach Durchsuchungen ihrer Wohnräumlichkeiten festgenommen und befinden sich aufgrund der Haftbefehle des Amtsgerichts Frankfurt am Main seit dem 14. bzw. 15.04.2021 in Untersuchungshaft. Für den Beschuldigten in Paraguay liegt ein internationaler Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vor, auf dessen Grundlage die Auslieferung des Tatverdächtigen nach Frankfurt am Main erfolgen soll.

Im Anschluss an die Durchsuchungsmaßnahmen wurden das kinderpornografische Forum „BOYSTOWN“ und weitere Chatplattformen abgeschaltet.

Anmerkung der Redaktion:

Mit Verlaub so lange solche Verstße mit einem „Klaps“ geahndet werden wie bei Christoph Metzelder, wird sich an diesen Straftaten wenig verändern.

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