Die derzeit am Chartermarkt erzielbaren Charterraten sind für die Schifffahrtsgesellschaft nicht auskömmlich, um neben dem Schiffsbetrieb auch den vollständigen Kapitaldienst zu gewährleisten. Der Fortbestand der Gesellschaft ist gefährdet, sofern die Charterabschlüsse der Gesellschaft künftig nicht zu einem für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ausreichenden Niveau erfolgen können.
Aufgrund der derzeitigen Beschäftigungssituation hat die Bank die bisher in 2013, 2014 und März 2015 nicht geleisteten Tilgungszahlungen vor dem Hintergrund laufender Gespräche nicht geltend gemacht. Die Zinszahlungen in 2014 und März 2015 wurden ebenfalls bisher nicht geltend gemacht.
Des Weiteren ist der Beleihungswert von 60% des Schätzwertes des Schiffes überschritten. Bisher hat das finanzierende Kreditinstitut hierauf keine Ausgleichszahlungen angefordert.
Vor diesem Hintergrund war die Geschäftsführung in einem in 2014 erstellten vorläufigen kurz- und mittelfristigen Konzept zur Sicherstellung der Fortführung der Gesellschaft bis Ende 2016 davon ausgegangen, dass bei einer zukünftig ausbleibenden Markterholung die Bereitstellung weiterer liquider Mittel durch die finanzierende Bank bzw. durch die Anteilseigner erforderlich sein wird.
Eine Zustimmung der Bank war nicht erfolgt, da beabsichtigt wurde, ein gemeinsames Sanierungskonzept für die Gesellschaft und die ebenfalls bestandsgefährdete Schwestergesellschaft FHH Fonds Nr. 36 MS “MONZA“ GmbH & Co. KG zu erstellen. Die finanzierende Bank beider Gesellschaften ist identisch.
Dieses unverändert angestrebte Sanierungskonzept soll insbesondere auch die Einbringung von zusätzlichen Gesellschaftermitteln aber auch Beiträge der finanzierenden Bank beinhalten. Weiterhin wird von steigenden Charterraten für das Containerschiff MS „ARICA“ bzw. den Autotransporter MS „MONZA“ ausgegangen.
Die Erstellung des gemeinsamen Sanierungskonzeptes ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Parallel soll ein Sanierungskonzept auf Einzelbasis ohne die Schwestergesellschaft erarbeitet werden, das nach den bisherigen Überlegungen auch die Einbringung von zusätzlichen Gesellschaftermitteln und Beiträge der finanzierenden Bank beinhaltet.
Der Bestand der Gesellschaft ist aufgrund des rückständigen Kapitaldienstes und der Nichteinhaltung der Beleihungsgrenze gefährdet, sofern die Erstellung und Umsetzung eines Sanierungskonzeptes nicht erfolgt und die finanzierende Bank bis zur Umsetzung des Konzeptes die Finanzierung nicht fortführt.
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