Schaut man sich als investierter Anleger diese Bilanz an, dann versteht man sicherlich unsere provokative Frage. Der Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil ist erneut deutlich angestiegen innerhalb eines Jahres. Geldverbrennen ist das, mehr nicht.
FHH Fonds Nr. 36 MS „MONZA“ GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ
AKTIVA
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||
I. Sachanlagen |
10.436.728,00 | 11.218 |
II. Finanzanlagen |
528,68 | 1 |
B. Umlaufvermögen |
||
I. Vorräte |
56.242,92 | 58 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
183.424,14 | 234 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
201.631,64 | 263 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
29.254,80 | 33 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil |
14.239.292,43 | 12.136 |
Summe Aktiva |
25.147.102,61 | 23.943 |
PASSIVA
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||
I. Kapitalanteile der Komplementärin |
0,00 |
– |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten |
0,00 | 0 |
B. Rückstellungen |
780.918,00 | 594 |
C. Verbindlichkeiten |
24.366.184,61 | 23.265 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 | 84 |
Summe Passiva |
25.147.102,61 | 23.943 |
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die FHH Fonds Nr. 36 MS “MONZA“ GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR A 104 144 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem. § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten wie im Vorjahr unter dem Aspekt der Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Das unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesene Seeschiff wird mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Die linearen Abschreibungen werden unter Berücksichtigung eines geschätzten Schrottwertes des Schiffes ermittelt. Darüber hinaus wurden weitere außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt, um das Seeschiff aufgrund der Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung mit dem geschätzten Veräußerungswert zu bewerten.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungs-nebenkosten angesetzt worden.
Zu den Vorräten zählen die Schmierstoffe. Die Bewertung der Schmierstoffe erfolgt nach der tatsächlichen Verbrauchsfolge, nämlich, dass die zuerst gelieferten Vorräte auch zuerst verbraucht werden (FiFo – (First in First out) Verfahren). Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips werden vorgenommen. Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen werden für drohende Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Für die Verbindlichkeiten wird der Wert des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung von in Fremdwährung zugegangenen Vorräten und kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgte am Bilanzstichtag zum Devisenkassa-mittelkurs. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Niederst- und Höchstwertprinzips bewertet.
Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt gemäß § 265 Abs. 5 HGB zum einen mit den Umsatzerlösen aus Zeitchartern und zum anderen mit den übrigen Umsatzerlösen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter
Der Posten enthält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 134 (Vorjahr T€ 65).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 11.395 (Vorjahr T€ 8.793).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahre betragen
T€ 12.971 (Vorjahr T€ 6.986).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre betragen T€ 0 (Vorjahr T€ 7.486).
Die Restlaufzeiten ergeben sich wie folgt:
31.12.2019 |
31.12.2019 |
31.12.2019 |
Vorjahr |
Vorjahr |
Vorjahr |
|
Restlaufzeit |
bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
11.083 | 12.971 |
– |
8.433 | 6.986 | 7.486 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
92 |
– |
– |
134 |
– |
– |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
220 |
– |
– |
199 |
– |
– |
Sonstige Verbindlichkeiten |
– |
– |
– |
27 |
– |
– |
Insgesamt |
11.395 | 12.971 | 0 | 8.793 | 6.986 | 7.486 |
Von den Verbindlichkeiten sind T€ 24.054 wie folgt besichert:
― |
Abstraktes Schuldversprechen über US-$ 53.950.000,00 zu deren Sicherstellung eine erstrangige Schiffshypothek in gleicher Höhe im Schiffsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen ist. |
― |
Abtretung der Ansprüche aus Fracht-und Charterverträgen (einschließlich der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Charterer |
― |
Abtretung der Versicherungsansprüche |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Posten enthält Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
T€ 219 (Vorjahr T€ 199).
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten hinsichtlich der Gliederung aufgestellt. Dabei ist die Gliederung entsprechend der Variante 2 der Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder zugrunde gelegt worden.
Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen T€ 10 (Vorjahr T€ 9).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen T€ 441 (Vorjahr T€ 1.040).
VI. Sonstige Angaben
Mitarbeiterzahl
Im Jahresdurchschnitt wurden 20 Mitarbeiter beschäftigt.
Ergebnisverteilung
Gem. § 9 Nr. 2a) des Gesellschaftsvertrages erhalten bei einem Mehrergebnis die IC Consulting AG ½ sowie die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unter-nehmensbeteiligungen mbH & Co. KG und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG jeweils ¼ des Drittels des Mehrergebnisses. Eine entsprechende Verteilung gilt gemäß § 9 Nr. 2 b) des Gesellschaftsvertrages für ein Minderergebnis. Reicht der Gewinn der Gesellschaft zur Bedienung des Gewinnvorabs nicht aus oder wurde ein negatives Ergebnis erzielt, so wird der Betrag rechnerisch vorgetragen und in den folgenden Jahren aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft diesen Kommanditisten vorab zugewiesen. Die Bemessungsgrundlage für das Mehr-/Minderergebnis ist das Handelsbilanzergebnis vor Abschreibungen, steuerrechtlich zu aktivierenden Gründungskosten, Drohverlust-rückstellungen und Veräußerungsgewinn gem. § 9 Nr. 2a). Der im Jahr 2019 rechnerisch zugewiesene Betrag beträgt insgesamt € – 1.249.681,71.
Gem. § 9 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgt eine Gewinnzuweisung gem. Nr. 2 nur dann, wenn das nach Nr. 2 ermittelte Ergebnis sowie das in gleicher Weise ermittelte Ergebnis der Schwestergesellschaft zusammen ein Mehrergebnis ergeben. Das kumulierte Mehrergebnis ist dann entsprechend Nr. 2a) den Kommanditisten zuzuweisen.
Der Stand des Gewinnvorabs zum 31. Dezember 2019 setzt sich wie folgt zusammen:
Mehr-Minder- |
Minderergebnis |
Minderergebnis |
Minderergebnis |
Minderergebnis |
Summe |
|
Ergebnisse |
2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
bis |
|
2006 bis 2015 | 2019 | |||||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
FHH 1/4 | -1.021.137,80 | -243.888,27 | -167.249,30 | -346.917,53 | -312.420,43 | -2.091.613,33 |
NSC 1/4 | -1.021.137,80 | -243.888,27 | -167.249,30 | -346.917,53 | -312.420,43 | -2.091.613,33 |
ICC 1/2 | -2.042.275,61 | -487.776,55 | -334.498,59 | -693.835,05 | -624.840,85 | -4.183.226,65 |
-4.084.551,21 | -975.553,09 | -668.997,19 | -1.387.670,11 | -1.249.681,71 | -8.366.453,31 |
VII. Aussagen zur Unternehmensfortführung
Aufgrund niedriger Erlöse aus der Beschäftigung des Schiffes ist die Liquiditäts- und Finanzlage der Gesellschaft angespannt, insbesondere konnte in der Vergangenheit der Kapitaldienst nicht vollständig erbracht werden. Zudem werden zumindest die kurz- und mittelfristig am Chartermarkt voraussichtlich erzielbaren Charterraten nicht auskömmlich sein, um den Schiffsbetrieb und den vollständigen Kapitaldienst zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere nach Ablauf der aktuellen Charter ab September/Oktober 2020. Zudem wird die im Darlehensvertrag vereinbarte Beleihungsgrenze nicht eingehalten.
Die Nord LB hat geäußert, die Gesellschaft nicht mehr langfristig begleiten zu wollen. Gemäß eines Gesellschafterbeschlusses aus dem Oktober 2018 ist die Geschäftsführung ermächtigt, dass Schiff zu verkaufen. Gemäß Gesellschaftsvertrag tritt die Gesellschaft mit dem Verkauf des Schiffes in die Liquidation. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte daher unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Gesellschaft.
Bis zu einem möglichen Verkauf des Schiffes ist die Gesellschaft auf die Unterstützung der NORD/LB angewiesen. Der Bestand bis zum Verkauf ist davon abhängig, dass die NORD/LB zumindest Tilgungsleistungen stundet sowie die kurzfristige Finanzierung aufrechterhält und ggfs. weitere finanzielle Mittel bereitstellt. Nach dem Schiffsverkauf sind zusätzlich Darlehensverzichte bzw. Rangrücktritte bzgl. etwaiger nicht durch den Verkaufspreis gedeckter Bankverbindlichkeiten erforderlich.
WEITERE DATEN
Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter ist noch nicht erfolgt.
Hamburg, den 10. Juli 2020
gez. Verwaltung FHH Fonds Nr. 36 MS „MONZA“ GmbH
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