FHH Fonds Nr. 36 MS „MONZA“ GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
BILANZ
AKTIVA
Gesamtjahr/Stand |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||
I. Sachanlagen |
15.829.166,00 |
33.677 |
II. Finanzanlagen |
528,68 |
1 |
B. Umlaufvermögen |
||
I. Vorräte |
470.520,54 |
418 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
2.347.214,35 |
4.078 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.426.685,81 |
58 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
37.581,43 |
46 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil |
4.837.542,80 |
– |
Summe Aktiva |
24.949.239,61 |
38.278 |
PASSIVA
Gesamtjahr/Stand |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||
I. Kapitalanteile der Komplementärin |
0,00 |
– |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten |
0,00 |
12.852 |
B. Rückstellungen |
212.591,30 |
806 |
C. Verbindlichkeiten |
24.736.648,31 |
24.485 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
135 |
Summe Passiva |
24.949.239,61 |
38.278 |
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem. § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die größenabhängige Erleichterung der §§ 274a und 288 HGB sowie das Wahlrecht zum Unterlassen von Angaben nach § 286 Abs. 3 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Das unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesene Seeschiff wird mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden unter Berücksichtigung eines geschätzten Schrottwertes des Seeschiffs ermittelt. Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte die Reduzierung der Nutzungsdauer des Schiffes von 24,5 Jahre auf 20 Jahre.
Aufgrund einer dauerhaften Wertminderung des Seeschiffes erfolgte zum 31. Dezember 2015 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den unter Beachtung von Ertragswerten ermittelten niedrigeren beizulegenden Wert von T€ 15.829. Dieser Restbuchwert wird in den Folgejahren planmäßig linear über die Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung des Schrottwertes abgeschrieben.
Zu den Vorräten zählen Schmierstoffe. Die Bewertung der Bestände erfolgt nach der tatsächlichen Verbrauchsfolge, nämlich, dass die zuerst gelieferten Vorräte auch zuerst verbraucht werden (FiFo – (First in First out) Verfahren). Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips werden vorgenommen. Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen werden für drohende Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Für die Verbindlichkeiten wird der Wert des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung von in Fremdwährung zugegangenen Vorräten und kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Niederst- und Höchstwertprinzips bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter
Der Posten beinhaltet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 473 (Vorjahr T€ 350).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen T€ – (Vorjahr T€ 1.978).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 4.015 (Vorjahr T€ 4.269).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre betragen T€ 13.378 (Vorjahr T€ 13.634).
Die Restlaufzeiten ergeben sich wie folgt:
31.12.2015 |
31.12.2015 |
Vorjahr |
Vorjahr |
|
Restlaufzeit |
bis 1 Jahr |
über 5 Jahre |
bis 1 Jahr |
über 5 Jahre |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
3.744 |
13.378 |
3.774 |
13.634 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
143 |
0 |
206 |
0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
116 |
0 |
125 |
0 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
12 |
0 |
164 |
0 |
4.015 |
13.378 |
4.269 |
13.634 |
Von den Verbindlichkeiten sind T€ 24.466 wie folgt besichert:
Schiffshypothekendarlehen
Abstraktes Schuldversprechen über US-$ 53.950.000,–, zu deren Sicherstellung eine erstrangige Schiffshypothek in gleicher Höhe im Schiffsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen ist.
Abtretung der Ansprüche aus Fracht- und Charterverträgen (einschließlich der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Charterer)
Abtretung der Versicherungsansprüche
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Posten enthält Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 116 (Vorjahr T€ 116).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten hinsichtlich der Gliederung aufgestellt. Dabei ist die Gliederung entsprechend der Variante 2 der Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder zugrunde gelegt worden.
Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen T€ 870 (Vorjahr T€ 284).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen T€ 2.786 (Vorjahr T€ 2.896).
Abschreibungen auf Sachanlagen
Der Posten beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen auf das Seeschiff in Höhe von T€ 15.686 (Vorjahr T€ -).
V. Sonstige Angaben
Ergebnisverteilung
Gem. § 9 Nr. 2a) des Gesellschaftsvertrages erhalten bei einem Mehrergebnis die IC Consulting AG ½ sowie die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG HH und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG jeweils ¼ des Drittels des Mehrergebnisses. Eine entsprechende Verteilung gilt gemäß § 9 Nr. 2 b) des Gesellschaftsvertrages für ein Minderergebnis. Reicht der Gewinn der Gesellschaft zur Bedienung des Gewinnvorabs nicht aus oder wurde ein negatives Ergebnis erzielt, so wird der Betrag rechnerisch vorgetragen und in den folgenden Jahren aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft diesen Kommanditisten vorab zugewiesen. Die Bemessungsgrundlage für das Mehr-/Minderergebnis ist das Handelsbilanzergebnis vor Abschreibungen, steuerrechtlich zu aktivierenden Gründungskosten, Drohverlustrückstellungen und Veräußerungsgewinn gem. § 9 Nr. 2a). Der im Jahr 2015 rechnerisch zugewiesene Betrag beträgt insgesamt € – 903.330,75.
Gem. § 9 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgt eine Gewinnzuweisung gem Nr. 2 nur dann, wenn das nach Nr. 2 ermittelte Ergebnis sowie das in gleicher Weise ermittelte Ergebnis der Schwestergesellschaft zusammen ein Mehrergebnis ergeben. Das kumulierte Mehrergebnis ist dann entsprechend Nr. 2a) den Kommanditisten zuzuweisen.
Der Stand des Gewinnvorabs zum 31. Dezember 2015 setzt sich wie folgt zusammen:
Mehr-Minder- |
Minderergebnis |
Minderergebnis |
Summe |
|
Ergebnisse |
2014 |
2015 |
bis |
|
2006 bis 2013 € |
€ |
€ |
2015 € |
|
FHH 1/4 |
-690.675,67 |
-104.629,44 |
-225.832,69 |
-1.021.137,80 |
NSC 1/4 |
-690.675,67 |
-104.629,44 |
-225.832,69 |
-1.021.137,80 |
ICC 1/2 |
-1.381.351,34 |
-209.258,90 |
-451.665,37 |
-2.042.275,61 |
-2.762.702,68 |
-418.517,78 |
-903.330,75 |
-4.084.551,21 |
Geschäftsführung
Persönlich haftende Gesellschafterin der Firma FHH Fonds Nr. 36 MS „MONZA“ GmbH & Co. KG ist die Verwaltung FHH Fonds Nr. 36 MS “MONZA“ GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von € 25.000,00. Diese ist gleichzeitig alleiniges Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.
Geschäftsführer der Komplementärin sind die Herren:
Roberto Echevarria von Gusovius, Schifffahrtskaufmann
Dirk Rößler, Kaufmann
Beirat
Beiratsmitglieder sind die Herren:
Hans Jochen Roth jr., Immobilien-Makler (Vorsitzender)
Tinus W. Brehm, Kaufmann (stellvertretender Vorsitzender)
Hans-Jürgen Kühnbaum, Kaufmann (Benennung durch die Komplementärin)
VI. Aussagen zur Unternehmensfortführung
Aufgrund der Insolvenz des ursprünglichen langfristigen Charterers in 2013 erzielt die Gesellschaft derzeit gegenüber dem ursprünglichen Chartervertrag niedrigere Charterraten. Die finanzierende Bank hat bisher die nicht geleisteten zwei Quartalstilgungen nicht eingefordert.
Des Weiteren ist der Beleihungswert von 69% des Schätzwertes des Schiffes überschritten. Bisher hat das finanzierende Kreditinstitut hierauf keine Ausgleichszahlungen angefordert.
Vor diesem Hintergrund führt die Geschäftsführung Gespräche mit der finanzierenden Bank über die weitere Stundung der nicht geleisteten Tilgungsbeträge unter Inbezugnahme der inzwischen vollumfänglich zugegangenen Schadensersatzansprüche gegenüber dem ehemaligen Charterer.
Der Bestand der Gesellschaft ist gefährdet, sofern die finanzierende Bank vor dem Hintergrund der geführten Gespräche nicht auf ihre Rechte aufgrund des rückständigen Kapitaldienstes und insbesondere der Nichteinhaltung der Beleihungsgrenze verzichtet oder der notwendige Anstieg der Charterraten ausbleibt und damit die zukünftige Liquiditäts- und Finanzlage aufgrund der zu erzielenden Charterraten nicht zur Deckung des Schiffsbetriebes und des Kapitaldienstes ausreicht.
WEITERE DATEN Die Billigung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter ist noch nicht erfolgt.
Hamburg, den 15. Juni 2016
gez. Roberto Echevarria von Gusovius und Dirk Rößler
Kommentar hinterlassen