Vor dem Hintergrund nicht auskömmlicher Charterraten und erheblicher Tilgungsrückstände ist beabsichtigt zusammen mit der Schwestergesellschaft FHH Fonds Nr. 37 MS “ANDES“ GmbH & Co KG ein gemeinsames Sanierungskonzept für beide Gesellschaften zu entwickeln und voraussichtlich in 2014 umzusetzen. Das Sanierungskonzept soll insbesondere unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Charterraten und der sich daraus ergebenden Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaften auch die Einwerbung von zusätzlichem Kommanditkapital beinhalten. Hierbei wird mit steigenden Charterraten ab 2015 gerechnet. Zudem wird die FHH Fonds Nr. 37 MS „AUSTRAL“ GmbH & Co. KG liquide Mittel für den Schiffsbetrieb der FHH Fonds Nr. 37 MS „ANDES“ GmbH & Co. KG bereit stellen.
Die Rückführung des Verbindlichkeitensaldos der FHH Fonds Nr. 37 MS „ANDES“ GmbH & Co. KG an die FHH Fonds Nr. 37 MS „AUSTRAL“ GmbH & Co. KG soll im Sanierungskonzept Berücksichtigung finden.
Aufgrund der bisherigen Gespräche mit der NORD/LB gehen wir davon aus, dass bis zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes der FHH Fonds Nr. 37 MS „ANDES“ GmbH & Co. KG Zinsstundungen und Kontenüberziehungen gewährt werden. Weiterhin gehen wir davon aus, dass die bisher aufgelaufenen Tilgungsrückstände, die bis Ende 2014 fällig werdenden Tilgungen sowie 50 % der in 2015 fällig werdenden Tilgungen beider Gesellschaften längerfristig gestundet werden. Weiterhin geht die Geschäftsführung davon aus, dass die NORD/LB von ihren Rechten aufgrund der Nichteinhaltung von Financial Covenants sowie von ihren übrigen Kündigungsrechten keinen Gebrauch machen wird.
Der Bestand der Gesellschaft ist gefährdet, wenn das für 2014 geplante Sanierungskonzept nicht umgesetzt werden kann, bis zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes die NORD/LB nicht zur Stundung der Darlehenstilgungen und zur weiteren Unterstützung der FHH Fonds Nr. 37 MS „ANDES“ GmbH & Co. KG bereit ist sowie die geplante voraussichtliche Liquiditäts- und Finanzlage nicht erreicht wird. Darüber hinaus ist der Bestand gefährdet, wenn die NORD/LB nicht zum Verzicht auf ihre Rechte aufgrund der Nichteinhaltung der Financial Covenants bzw. ihre übrigen Kündigungsrechte bereit ist.
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