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Ficus Wohnen AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

PCB-Tech (CC0), Pixabay
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Ludwigshafen am Rhein

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 25.03.2022, um 14.00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Notars Dr. Peter Wolf
Zollhofstraße 3
67059 Ludwigshafen am Rhein

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 13.50 Uhr.

Tagesordnung

1)

Beschlussfassung über die Änderung der §§ 3, 4 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Im Zuge der durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Einlagen, welche die Hauptversammlung vom 15.10.2021 beschlossen hatte, ist eine Fassungsänderung der Satzung vorzunehmen.

§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000,00 €.“

§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital ist eingeteilt in 100.000 Stück nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“

2)

Beschlussfassung über die Bestätigung sämtlicher Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 nach § 244 AktG

Die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung vom 23.11.2021 lauteten wie folgt:

TOP 1) Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Es wird vorgeschlagen, das Aufsichtsratsmitglied Martin Petter, geboren am 04.11.1989, gem. § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.

TOP 2) Wahlen zum Aufsichtsrat

Es wird vorgeschlagen, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung ab Beendigung der heutigen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, folgende Person zu bestellen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Amtes im Voraus erklärt hat:

Gerhard Mink, wohnhaft Von-Kieffer-Straße 155a, 67067 Ludwigshafen am Rhein

Das laufende Geschäftsjahr wird bei der Dauer der Amtszeit nicht mitgerechnet.

Die Tagesordnungspunkte wurden im Rahmen der Hauptversammlung vom 23.11.2021 wie folgt behandelt:

TOP 1: Die vorgeschlagene Abberufung wurde mit 25.000 Stimmen gegen 0 Stimmen bei 0 Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen und auch die erforderliche Merheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals wurde erreicht.

TOP 2: Die vorgeschlagene Wahl wurde mit 25.000 Stimmen gegen 0 Stimmen bei 0 Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen und auch die erforderliche Merheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals wurde erreicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die o.g. Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 werden hiermit insgesamt ausdrücklich nach § 244 AktG bestätigt.

 

Ludwigshafen am Rhein, den 16.02.2022

 

Der Vorstand

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