Ludwigshafen am Rhein
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 25.03.2022, um 14.00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Notars Dr. Peter Wolf
Zollhofstraße 3
67059 Ludwigshafen am Rhein
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 13.50 Uhr.
Tagesordnung
1) |
Beschlussfassung über die Änderung der §§ 3, 4 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Im Zuge der durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Einlagen, welche die Hauptversammlung vom 15.10.2021 beschlossen hatte, ist eine Fassungsänderung der Satzung vorzunehmen. § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000,00 €.“ § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital ist eingeteilt in 100.000 Stück nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.“ |
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2) |
Beschlussfassung über die Bestätigung sämtlicher Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 nach § 244 AktG Die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung vom 23.11.2021 lauteten wie folgt: TOP 1) Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Es wird vorgeschlagen, das Aufsichtsratsmitglied Martin Petter, geboren am 04.11.1989, gem. § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen. TOP 2) Wahlen zum Aufsichtsrat Es wird vorgeschlagen, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung ab Beendigung der heutigen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, folgende Person zu bestellen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Amtes im Voraus erklärt hat:
Das laufende Geschäftsjahr wird bei der Dauer der Amtszeit nicht mitgerechnet. Die Tagesordnungspunkte wurden im Rahmen der Hauptversammlung vom 23.11.2021 wie folgt behandelt:
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die o.g. Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 werden hiermit insgesamt ausdrücklich nach § 244 AktG bestätigt.
Ludwigshafen am Rhein, den 16.02.2022
Der Vorstand
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