Ficus Wohnen AG Ludwigshafen/Rhein Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagegemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Published On: Freitag, 18.02.2022By

Ludwigshafen/​Rhein

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagegemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass die Aktionärin Nathalie Freifrau von und zu Gilsa im Nachgang zur außerordentlichen Hauptversammlung der Ficus Wohnen AG (früher: Alfanar Wohnen AG) vom 15.10.2021 und vom 23.11.2021 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf den außerordentlichen Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse erhoben hat:

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 15.10.2021 zu Tagesordnungspunkt (TOP 1) über die Änderung der Firma, zu Tagesordnungspunkt (TOP 2) über die Streichung der englischen Übersetzung des Satzungstextes und zu Tagesordnungspunkt (TOP 3) über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderungen.

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23.11.2021 durch welche das bisherige Aufsichtsratsmitglied Martin Petter abberufen und als neues Aufsichtsratsmitglied Gerhard Mink bestellt wurde.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz), Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 02 HK O 101/​21 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.

 

Ludwigshafen am Rhein, den 10.02.2022

Der Vorstand

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