In einer Werbung des Unternehmens kann man am heutigen tage lesen: Zitat: Bei Erreichen eines Gesamtumsatzes bzw. Zeichnungsscheinen von 200.000€ in diesem Jahr, erstatten wir Ihnen einen anteiligen Betrag zur Vermögensschadenshaftpflicht. Am 29.04.2014 von 11:00 – 16.00 Uhr findet bei Lombardium eine Veranstaltung statt, zu der wir Sie gerne einladen möchten. Die Teilnehmerzahl ist jedoch auf 20 Personen begrenzt. Erfolgt Ihre Anreise aus größerer Entfernung, übernehmen wir gerne die Kosten für eine Übernachtung. Zitat Ende Nun denn, wenn der Vertrieb wohl nicht „läuft“ dann muss man auch mal ein „Schmankerl“ anbieten. Vertriebsleute die gut im Geschäft sind, denen muss man weder die Übernachtung noch einen Teil der Vermögensschadenshaftpflicht bezahlen. Man muss nur die Auszahlungen an die Anleger ordentlich einhalten, und die Provisionsabrechnung muss korrekt sein.
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