Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt der BX Swiss AG und der SIX Exchange Regulation AG per 1. Juni 2020 die Zulassung als Prüfstelle für Prospekte. Die Prüfstellen prüfen und genehmigen die Prospekte im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten von Effekten. Die Veröffentlichung von genehmigten Prospekten wird ab dem 1. Dezember 2020 obligatorisch.
Die FINMA erteilt der BX Swiss AG und der SIX Exchange Regulation AG per 1. Juni 2020 die Zulassung als Prüfstelle für Prospekte. Die gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regulierten Prüfstellen haben die Aufgabe, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Effekten oder einer Zulassung von Effekten zum Handel an einer Börse zu veröffentlichen Prospekte vorgängig auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfen und zu genehmigen. Damit soll eine einheitliche und angemessene Qualität der Prospekte gewährleistet werden. Beide nun zugelassenen Prüfstellen haben bereits bisher Prospekte im Zusammenhang mit Effektenzulassungen zum Börsenhandel geprüft.
Keine prudenzielle Aufsicht der Prüfstellen
Die Prüfstellen selbst benötigen eine Zulassung der FINMA. Nach der Zulassung besteht jedoch keine prudenzielle Aufsicht der FINMA über die Prüfstellen. Insbesondere liegt die Zuständigkeit für die Prospektprüfung gemäss Gesetz ausschliesslich bei den Prüfstellen. Diese haben der FINMA jedoch wichtige Änderungen zu melden und jährlich einen Tätigkeitsbericht einzureichen.
Geprüfte Prospekte ab dem 1. Dezember 2020 obligatorisch
Mit der Zulassung der beiden Prüfstellen beginnt die in der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) vorgesehene sechsmonatige Übergangsfrist zu laufen: So müssen ab dem 1. Dezember 2020 vor einem öffentlichen Angebot von Effekten oder einer Zulassung von Effekten zum Handel an einer Börse Prospekte veröffentlicht werden, die vorgängig von einer dieser Prüfstellen genehmigt worden sind.
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