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Fidor Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Fidor Bank AG mit Bescheid vom 1. Dezember 2022 Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.751.500 Euro festgesetzt. Grundlage dafür ist § 56 Absatz 1 Nr. 59 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der am 26. Juni 2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt [BGBl] I, Seite 1822) und des § 56 Absatz 1 Nr. 69 GwG in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl I, Seite 2602).

Der Bescheid ist seit dem 13. Dezember 2022 rechtskräftig.

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