Ein Blick in die Gewinn- und Verlustrechnung dieser Bilanz, erklärt Ihnen die Überschrift über diesen Artikel.
FIDOR Bank AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Lagebericht
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
1. Bilanz zum 31. Dezember 2021
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Lagebericht für das Jahr 2021
A. Grundlagen der Bank
1. Das Geschäftsmodell
2. Standorte
3. Ziele und Strategie
3.1. Die Geschäftsstrategie der FIDOR Bank AG
3.2. Die Grundsäulen der neuen Geschäftsstrategie
3.3. Strategische Zielgeschäftssegmente
B. Wirtschaftsbericht
1. Die konjunkturelle Lage und das Geschäftsumfeld
1.1. Volkswirtschaftliches Umfeld
1.2. Unternehmensumfeld
2. Die Entwicklung des Geschäfts der FIDOR Bank AG
2.1. KPI und wesentliche Finanzindikatoren
2.2. Die Bilanzdaten
2.3. Die Entwicklung des Betriebsergebnisses
2.4. Die Finanzlage
3. Gesamtaussage zum Wirtschaftsbericht
C. Risikobericht
1. Der Risikoprozess
2. Wesentliche Risiken
2.1. Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiken
2.2. Finanzielle Risiken
2.3. Nicht-finanzielle Risiken
2.4. Strategische, Geschäfts- und Ökosystemrisiken
3. Das Risikomanagement
4. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
D. Wachstum und Ausblick
1. Das volkswirtschaftliche und Branchenumfeld: Ausblick
2. Prognose für die geschäftliche Entwicklung
E. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
F. Zusammenfassung
A. Grundlagen der Bank
1. Das Geschäftsmodell
Die FIDOR Bank AG („FIDOR“ oder „Bank“) bietet ihren Kunden eine Kombination aus traditionellen Finanzdienstleistungen (unter anderem Konto, Karte und Kredite) und Innovationen im digitalen Finanzgeschäft an. Der Fokus liegt dabei auf automatisierten digitalen Prozessen und einer offenen Application Programming Interface (API) Architektur. Dies erlaubt es sowohl Geschäftskunden als auch Servicepartnern die Prozesse und Services der FIDOR nahtlos in die eigene digitale Infrastruktur einzubinden. Die FIDOR Bank AG ist eine Digitalbank und stellt ihren Kunden ausschließlich auf einer digitalen Plattform die Finanzdienstleistungen und Produkte zur Verfügung.
Die FIDOR Bank AG bietet ihre Dienstleistungen auf dem deutschen Markt an, erbringt aber im Rahmen der Aktivitäten mit Geschäftskunden und Servicepartnern auch Dienstleistungen mit internationalen Kunden.
2. Standorte
Der Geschäftssitz der FIDOR Bank AG liegt in München, mit einem weiteren Büro in Berlin. Niederlassungen außerhalb des Standortes München und Berlin bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
3. Ziele und Strategie
3.1. Die Geschäftsstrategie der FIDOR Bank AG
Die FIDOR hat die im Geschäftsjahr 2020 begonnene Neuausrichtung des Geschäftsmodells und Vereinfachung des bestehenden Kreditgeschäftes in 2021 fortgeführt. Zum 31.12.2021 war das Inhaberkontrollverfahren der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit dem Verkauf der FIDOR von der Groupe BPCE an Ripplewood Advisors LLC („Ripplewood“) noch nicht abgeschlossen. Somit war das Closing des Verkaufs noch nicht vollzogen.
Der weiter anhaltende verschärfte Wettbewerb im Online Banking sowie das anhaltend niedrige Zinsniveau bestärkte die FIDOR den Anfang 2020 eingeschlagenen Weg mit überarbeiteter Geschäftsstrategie in 2021 weiter fortzusetzen. Im Rahmen dieser Strategie wird die langfristige Fokussierung auf wenige, jedoch nachhaltig profitable Geschäftsbereiche gelegt.
3.2. Die Grundsäulen der neuen Geschäftsstrategie
Kern der Strategie ist der kontinuierliche Ausbau der eigenen Marke im Transaktions- und Zahlungsverkehrsgeschäft mit digital-affinen Geschäftskunden („B2B“, „Business-to-Business“) sowie Retail- und SME-Kunden („B2C“, „Business-to-Consumer“). Weiterhin werden die Grundlagen für den Ausbau der Kreditaktivitäten gelegt und um zusätzliche Vertriebskanäle ergänzt. Für die erweiterte Nutzung der Einlagen und eine optimale wertorientierte Steuerung der Bilanz hinsichtlich Liquidität, Kapital, Risiko und Ertrag werden die Funktionen Bank Steering und Asset Liability Management gestärkt und weiterentwickelt.
Die Geschäftsstrategie der FIDOR ist damit auf den folgenden Zielgeschäftssegmenten aufgebaut (dargestellt in Abbildung 1):
• |
B2B – TaaS (Payment services oder auch Transactions-as-a-Service “TaaS”) für Geschäftskunden |
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B2C – Retail (Privatkunden) |
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B2C – SME (Selbständige, Klein- und mittelständische Unternehmen) |
3.3. Strategische Zielgeschäftssegmente
B2B – TaaS:
Die FIDOR verfügt über langjährige Expertise in der Zahlungsverkehrsabwicklung auf Basis einer bestehenden API Integration für B2B Kunden. Hierbei führt FIDOR sowohl das Settlement von Single Euro Payments Area – Transaktionen (SEPA-Transaktionen) als auch eine zwischenzeitliche Verwahrung der Liquidität durch. Zu den Kunden in diesem Segment gehören beispielsweise Krypto Trading-Plattformen. Dieses Geschäftssegment verspricht hohe Wachstumspotentiale und Synergieeffekte mit dem B2C – Retail und B2C – SME Segment und soll entsprechend weiter ausgebaut werden.
B2C – Retail:
Im Bereich Retail bilden digital-affine zukunftsorientierte Menschen das Zielkundensegment. Diese Zielgruppe verfügt über eine erhöhte Onlinebanking-Affinität. Darüber hinaus sind diese Kunden an digitalen Krypto Trading-Plattformen und die über FIDOR erweiterte Konnektivität zu diesen Plattformen interessiert. Die FIDOR zielt auf die langfristige Gewinnung der Bankverbindung und die Generierung von stabilen Einlagen ab.
B2C – SME:
Die Zielkunden im SME Segment sind primär Selbständige und Gewerbetreibende bzw. Kleinstunternehmer/Micros. In diesem Segment verfügt die FIDOR bereits heute über langjährige Kundenbeziehungen, welche durch eine Konsolidierung des Produktportfolios auf die wesentlichen Bedürfnisse gesichert werden sollen. Die FIDOR zielt auf die langfristige Gewinnung der Bankverbindung und die Generierung von stabilen Einlagen ab.
In den aufgeführten Segmenten wird aufgrund der erwarteten hohen Einlagen weiterhin mit einem deutlichen Passivüberhang gerechnet. Die überschüssige Liquidität aus diesen Geschäftsfeldern soll nach der aktuellen Planung der FIDOR primär für das Kreditgeschäft mittels der eigenen Kreditstrecke, Partnerschaften mit anderen Fintechs und Ankauf von Forderungsportfolien mit B2C – Retail und SME Endkunden verwendet werden. Daneben plant die FIDOR, überschüssige Liquidität in verzinslichen Wertpapieren in High Quality Liquid Assets (HQLA) und anderen, im Wesentlichen zentralbankfähigen, investmentgrade Wertpapieren zu investieren.
Die FIDOR betreibt selbst keine Handelsgeschäfte im eigenen Namen oder für Kunden.
B. Wirtschaftsbericht
1. Die konjunkturelle Lage und das Geschäftsumfeld
1.1. Volkswirtschaftliches Umfeld
Die Corona Pandemie hat auch im Jahr 2021 großen Einfluss auf die Weltwirtschaft. Dennoch konnten sich in diesem Jahr alle Bereiche der Wirtschaft zu einem gewissen Grad erholen. Dies ist vor allem auf fortschreitendes Wissen über das Virus, Impfstoffentwicklungen und staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte zurückzuführen. Laut OECD betrug der Wiederanstieg des globalen Wirtschaftswachstums im Jahr 2021 5,6% und die Prognose für die kommenden Jahre ist positiv. Allerdings gibt es zunehmend größer werdende Ungleichgewichte bei der Erholung der Wirtschaft von der durch die Pandemie entstandenen Auswirkungen in den einzelnen Ländern und Regionen. Diese Bewegungen machen sich auch durch erhöhte Volatilität bei digitalen Assets und Kryptowährungen bemerkbar. Diese ungleiche Erholung betrifft ebenso ganze Industriezweige und Branchen in den einkommensstarken Industrienationen. Branchen wie das Gastgewerbe, der Tourismus oder Kultur und Unterhaltung sind besonders stark von den negativen Folgen der Pandemie betroffen, während u.a. der Onlinehandel, die Logistikbranche und die Pharmaindustrie gleichzeitig sehr stark von der Krise profitieren. Dies kann Auswirkungen auf die Bonität von Arbeitnehmern dieser Branche und in Folge auf das Konsumentenkreditgeschäft haben. Die unterschiedlichen Entwicklungen betreffen somit die Gesundheitsbedingungen und die damit einhergehenden Lebensumstände der Menschen und die wirtschaftliche Lage der Länder gleichermaßen. Die anhaltende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei Wirtschaftsgütern in Verbindung mit höheren Lebensmittelpreisen und Energiekosten hat außerdem zu einem stärkeren Preisanstieg, als zu Beginn des Jahres erwartet, geführt.1
Die Wachstumsrate in der Eurozone blieb 2021 mit 5,2% hinter dem globalen Durchschnitt von 5,6% zurück. Die Arbeitslosenquote ist leicht gesunken und betrug im September 2021 7,6%. Die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, unter anderem Lockdowns, Ausgangssperren und Schließungen von einzelnen Branchen und Betrieben führen nach wie vor zu einem starken Anstieg der Anträge auf Arbeitslosenunterstützung in der gesamten EU.2
Gleichzeitig ist im Jahresverlauf die Inflationsrate stark angestiegen: Der harmonisierte Verbraucherpreisindex ist im Jahresdurchschnitt gegenüber 2020 um 3,2% gestiegen.3
Die deutsche Wirtschaft konnte weiterhin durch die Regierung gestärkt und vor größeren Schäden bewahrt werden. Unternehmen wurde die Beantragung von Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter auch im gesamten Jahr 2021 ermöglicht, um diese vor der Kündigung zu schützen. Das Bruttoinlandsprodukt ist nach der Rezession im Vorjahr in 2021 um 2,9% gestiegen.4 Sowohl der Import als auch der Export von deutschen Waren und Dienstleistungen hat im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zugenommen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seiner Impfquote unter dem Durchschnitt, obwohl genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Ob dies einen bedeutsamen Einfluss auf die deutsche bzw. die europäische Wirtschaft haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
1 OECD (2021), OECD Economic Outlook, Volume 2021 Issue 2: Preliminary version, OECD Publishing, Paris,
https://doi.org/10.1787/66c5ac2c-en.
2 Eurostat (2021), European Commission, euroindikatoren,
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/11563247/301092021-AP-DE.
pdf/937ff3e0-4ec0-1e90-8f3b-dbb0195007dc?t=1630482692741
3 Statistisches Bundesamt (2022), destatis,
https://
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_005_611.html (Zugriff am 07.01.2022).
4 OECD (2021), OECD Economic Outlook, Volume 2021 Issue 2: Preliminary version, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/66c5ac2c-en.
1.2. Unternehmensumfeld
Das europäische Finanzsystem erwies sich trotz der anhaltenden Pandemie im Jahr 2021 als robust. Es kam zu keiner Beeinträchtigung der Kreditvergabe und die Stabilität des Finanzsektors konnte gewährleistet werden. Auffallend ist, dass die Kreditvergabe an private Haushalte deutlich zugenommen hat und die Kreditnachfrage stark verschuldeter Unternehmen weiterhin hoch ist. Diese Entwicklung ist u.a. auf den Preisanstieg wichtiger Güter, vor allem in der Halbleiter- und Baubranche zurückzuführen.5
Auch das Jahr 2021 war von einer expansiven Finanz- und Geldpolitik geprägt. Durch umfangreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form von Transferzahlungen, wie Kurzarbeitergeld und Kreditgarantien für Unternehmen konnten Kreditausfälle beschränkt werden. Das anhaltend niedrige Zinsniveau und das Anleihekaufprogramm der EZB führte zu einem weiteren Ansteigen der europäischen Aktienmärkte. Nichtsdestotrotz ist das Niedrigzinsumfeld weiterhin eine der größten Herausforderungen für den europäischen Bankenmarkt.
Am 16. März 2021 stellte die BaFin den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG fest. Dies führte zur Entschädigung von Sparern durch die gesetzliche Einlagensicherung deutscher Banken und den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.6 Über die gesetzliche Einlagensicherung sind bis zu 100.000 Euro pro Einleger abgesichert. Dadurch stieg der jährliche Beitrag des Einlagensicherungsfonds, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, da die ausgezahlten Beträge durch höhere Beiträge der Mitgliedsinstitute ausgeglichen werden müssen. Auch die Beiträge der FIDOR Bank AG sind dadurch im Jahr 2021 gestiegen.
Die Bankenregulatorik im Jahr 2021 war durch die erstmalige Anwendung des überwiegenden Teils der aktualisierten Capital Requirement Regulation (CRR II) geprägt, welche die Vorgaben von Basel III im europäischen Recht finalisiert. Durch strengere Anforderungen an die Offenlegung von Risikokennzahlen und neuen Vorgaben zur Ermittlung von risikogewichteten Aktiva sollen Kreditrisiken besser überwacht werden können.7 Des Weiteren lag ein weiterer Fokus der Bankenaufsicht auf dem Schwerpunkt Compliance. So wurden u.a. Geldbußen für die N26 Bank GmbH von der BaFin auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 69 des Geldwäschegesetzes festgelegt.8
2. Die Entwicklung des Geschäfts der FIDOR Bank AG
Die FIDOR hat im Jahr 2021 die im Vorjahr begonnene Neuausrichtung des Geschäftsmodells mit einer Fokussierung auf wenige profitable Zielkundengruppen und Produkte fortgesetzt. Aufgrund des zum 31.12.2021 noch nicht abgeschlossenen Inhaberkontrollverfahrens und der damit verbundenen Verschiebung des Change of Control in das Jahr 2022 konnten wesentliche Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Geschäftsstrategie der FIDOR bislang noch nicht oder nur in eingeschränktem Umfang umgesetzt werden (z.B. Anlage der Liquidität am Kapitalmarkt bzw. Aufbau des Kreditgeschäfts). Daher schlägt sich ein großer Teil der prognostizierten positiven Effekte aus der Neuausrichtung der FIDOR noch nicht in den nachfolgend dargestellten Veränderungen der KPIs und Finanzindikatoren nieder.
5 Bundesbank (2021), Financial Stability Review 2020, https://www.bundesbank.de/en/publications/reports/financial-stability-reviews/financial-stability-review-2021-880192
6 The New York Times (2021), The Swift Collapse of a Company Built on Debt,
https://www.nytimes.com/2021/03/28/
business/greensill-capital-collapse.html (Zugriff am 03.12.2021).
7 BaFin (2021), Liquiditätsanforderungen,
https://www.bafin.de/
DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Liquiditaetsanforderungen/liquiditaetsanforderungen_node.html
(Zugriff am 04.01.2022).
8 BaFin (2021), Maßnahmen,
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/
Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_210928_57_GwG_N26_GBu.html (Zugriff am 05.01.2022).
Das Jahresergebnis lag im Berichtsjahr bei einem negativen Ergebnis von EUR 27,9 Mio. (Vorjahr: EUR 120,8 Mio.), was im Wesentlichen auf die Verschlankung der internen Kostenstruktur sowie durch den einmaligen Sondereffekt in 2020 aus der Abschreibung der Unternehmensanteile an dem verkauften Tochterunternehmen FIDOR Solutions zurückzuführen ist. Damit wurde das prognostizierte Ergebnisziel im Wesentlichen erreicht. Angesichts des nach wie vor negativen Jahresergebnisses und der damit einhergehenden fehlenden Aussagekraft verzichtet die FIDOR auf die Ermittlung einer Kapitalrendite.
Der Gesamtbestand des Kreditgeschäfts, dies sind am Ende des Geschäftsjahres primär Forderungen im Retail- und SME-Geschäft, ist auf EUR 22,9 Mio. (Vj. EUR 39,5 Mio.) kontinuierlich weiter gesunken und lag damit deutlich hinter der Geschäftsplanung. Dies ist auf die oben dargestellten Verzögerungen und strategische Neuorientierungen beim Ausbau der Kreditaktivitäten zurückzuführen.
Die Kernkapitalquote konnte im Geschäftsjahr 2021 von 54,6% in 2020 auf 74,3% verbessert werden. Dies ist im Wesentlichen auf eine Kapitalzuführung seitens der Muttergesellschaft BPCE S.A. in Höhe von insgesamt EUR 28,0 Mio. zurückzuführen. Damit wurde der Planwert von mindestens 15,0% deutlich übertroffen.
Die regulatorische Eigenmittelanforderung belief sich zum Stichtag auf EUR 6,1 Mio., wogegen FIDOR über Eigenmittel von EUR 47,1 Mio. verfügte. Damit verfügt die FIDOR über einen komfortablen Kapitalüberhang gegenüber der Anforderung.
Der Anstieg an hochliquiden Aktiva auf dem Bundesbank Nostrokonto führte dazu, dass sich die LCR in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 5,6%-Punkte von 187,9% auf 193,5% erhöht hat. Damit wurde der Planwert übertroffen. Die NSFR (seit dem 01.07.2021 verpflichtend) konnte mit 1.316,1%-Punkten, wie prognostiziert, jederzeit komfortabel eingehalten und der Planwert deutlich übererfüllt werden.
2.2. Die Bilanzdaten
Die Bilanz der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr 2021 hat sich im Vergleich zum Jahr 2020 wie folgt entwickelt:
FIDOR Bank AG
31.12.2021 | 31.12.2020 | Veränderung | |||
AKTIVA | TEUR | % | TEUR | % | TEUR |
Barreserve | 1.639.694,4 | 97,0 | 1.298.833,9 | 93,0 | 340.860,6 |
Forderungen an Kreditinstitute | 6.728,0 | 0,4 | 14.017,5 | 1,0 | -7.289,5 |
Forderungen an Kunden | 22.917,1 | 1,4 | 39.513,9 | 2,8 | -16.596,8 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5.957,5 | 0,4 | 7.986,3 | 0,6 | -2.028,8 |
Aktien/ Anteile an verbundenen Unternehmen | 23,3 | 0,0 | 608,4 | 0,0 | -585,0 |
Immaterielle Vermögenswerte | 1.193,1 | 0,1 | 2.066,7 | 0,1 | -873,6 |
Sachanlagen | 273,4 | 0,0 | 412,5 | 0,0 | -139,1 |
Treuhandvermögen | 0,0 | 0,0 | 9.441,3 | 0,7 | -9.441,3 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 13.077,5 | 0,8 | 23.000,1 | 1,6 | -9.922,6 |
Rechnungsabgrenzung | 220,0 | 0,0 | 445,8 | 0,0 | -225,9 |
Summe Aktiva | 1.690.084,2 | 100,0 | 1.396.326,2 | 100,0 | 293.758,0 |
PASSIVA | |||||
Verbindlichkeiten ggü. Kunden | 1.579.872,7 | 93,5 | 1.305.946,6 | 93,5 | 273.926,1 |
Treuhandverbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 9.441,3 | 0,7 | -9.441,3 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 55.814,2 | 3,3 | 20.830,1 | 1,5 | 34.984,1 |
Verbindlichkeiten | 1.635.686,9 | 96,8 | 1.336.217,9 | 95,7 | 299.468,9 |
Rückstellungen | 3.003,8 | 0,1 | 5.772,6 | 0,4 | -2.768,7 |
Nachrangige Verbindlichkeiten | 6.649,6 | 0,4 | 9.581,7 | 0,7 | -2.932,1 |
Rechnungsabgrenzung | 216,4 | 0,0 | 278,4 | 0,0 | -62,0 |
Eigenkapital | 44.527,5 | 2,7 | 44.475,6 | 3,2 | 51,9 |
Summe Passiva | 1.690.084,2 | 100,0 | 1.396.326,2 | 100,0 | 293.758,0 |
Aktiva:
Die gesamten Aktiva der FIDOR Bank AG sind im Geschäftsjahr 2021 um EUR 296,3 Mio. auf EUR 1.690,1 Mio. per 31.12.2021 (Vj. EUR 1.396,3 Mio.) gestiegen.
Die Bilanz zeigt einerseits einen signifikanten Anstieg der Barreserve, während andererseits das Volumen der Forderungen an Kunden und an Kreditinstitute, der Treuhandvermögen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände deutlich gesunken sind.
Die Forderungen an Kunden sind im Geschäftsjahr 2021 um EUR 14,1 Mio. gesunken, von EUR 39,5 Mio. per 2020 auf EUR 22,9 Mio. zum Ende des Jahres 2021. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Amortisationen bei Ratenkrediten sowie auf die Beendigung von inaktiven Kundenbeziehungen, d.h. durch Ausbuchung von voll risikobevorsorgten, nicht werthaltigen Forderungen zurückzuführen.
Die Verringerung der Anteile an anderen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Verkauf der Anteile an der Mountain Partners AG (Buchwert zum 31.12.2020: EUR 0,6 Mio.).
Die Treuhandkonten wurden im Geschäftsjahr vollständig zu B2B – TaaS Kundenkonten umgewandelt. (Vj. EUR 9,4 Mio.).
Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2021 beläuft sich auf EUR 13,1 Mio. (Vj. EUR 23,0 Mio.). Diese betreffen insbesondere Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Kreditkartenabwicklung in Höhe von EUR 9,6 Mio. (Vj. EUR 14,5 Mio.), sowie Forderungen an verbundene Unternehmen aus dem Leistungsverkehr über EUR 0,2 Mio. (Vj. EUR 1,2 Mio.).
Passiva:
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von EUR 1.305,9 Mio. in 2020 auf EUR 1.579,9 Mio. zum 31.12.2021 erklärt sich im Wesentlichen durch die verstärkten Aktivitäten und korrespondierenden Einlagen der B2B – TaaS Kunden der FIDOR.
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 55,8 Mio. (Vj. EUR 20,8 Mio.) handelt es sich im Wesentlichen um Transitkonten bei der Bundesbank in Höhe von EUR 43,2 Mio. (Vj. EUR 6,1 Mio.). Des Weiteren beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten Salden von gelöschten Konten in Höhe von insgesamt EUR 7,3 Mio. (Vj. EUR 4,3 Mio.) bei denen durch die Kunden noch keine neue Bankverbindung mitgeteilt wurde, sowie noch nicht gutgeschriebene Kundeneinzahlungen in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vj. EUR 6,1 Mio.), insbesondere im Zusammenhang mit noch nicht abgeschlossenen geldwäscherechtlichen Prüfungen.
Die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6,6 Mio. (Vj. EUR 9,6 Mio.) bestehen ausKapitalbriefen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 3,3 Jahren.
Das Eigenkapital hat sich in diesem Jahr wie folgt entwickelt:
2021 | 2020 | |
TEUR | TEUR | |
Stand 01.01. | 44.475,6 | 97.861,0 |
Zuzahlungen in die Kapitalrücklage | 28.000,0 | 67.400,0 |
Jahresergebnis | -27.948,1 | -120.785,4 |
Stand 31.12. | 44.527,5 | 44.475,6 |
Im Geschäftsjahr 2021 hat die FIDOR Bank AG von der Muttergesellschaft BPCE S.A. eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt EUR 28,0 Mio. erhalten.
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet.
2.3. Die Entwicklung des Betriebsergebnisses
Die GuV der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr 2021 hat sich im Vergleich zum Jahr 2020 wie folgt entwickelt:
FIDOR Bank AG
2021 | 2020 | Veränderung | |||
TEUR | % | TEUR | % | TEUR | |
Zinsergebnis | 631,5 | 4,1 | 1.341,8 | 8,3 | -710,3 |
Laufende Erträge aus Aktien und Dividenden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Provisionsergebnis | 14.622,9 | 95,9 | 14.750,5 | 91,7 | -127,6 |
Zins- und Provisionsergebnis | 15.254,4 | 100,0 | 16.092,3 | 100,0 | -837,9 |
Personalaufwand | 11.188,6 | 25,9 | 12.219,2 | 8,9 | -1.030,6 |
Andere Verwaltungsaufwendungen | 36.763,3 | 85,1 | 40.981,0 | 29,9 | -4.217,7 |
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 934,7 | 2,2 | 1.295,6 | 0,9 | -360,8 |
Abschreibungen auf Unternehmensanteile | 11,7 | 0,0 | 78.091,6 | 57,1 | -78.079,9 |
Abschreibungen/Wertberichtigungen auf Forderungen | 2.457,2 | 5,7 | 9.172,1 | 6,7 | -6.714,9 |
Übriges betriebliches Ergebnis | -8.153,6 | -18,9 | -4.881,7 | -3,6 | -3.271,9 |
Betrieblicher Aufwand | 43.201,9 | 100,0 | 136.877,7 | 100,0 | -93.675,9 |
Betriebsergebnis | -27.947,5 | -* | -120.785,4 | -* | 92.837,9 |
Beteiligungsergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | -27.947,5 | -183,2 | -120.785,4 | -750,6 | 92.837,9 |
Ertragsteuern | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 |
Jahresergebnis | -27.948,1 | -183,2 | -120.785,4 | -750,6 | 92.837,3 |
Das Zinsergebnis ist im Geschäftsjahr 2021 deutlich von EUR 1,3 Mio. auf EUR 0,6 Mio. gesunken. In diesem Berichtsjahr wirken sich aufgrund der aktuellen Negativzins-Situation die Zinserträge negativ und die Zinsaufwendungen positiv auf das Zinsergebnis aus:
• |
Die Zinserträge verringerten sich im Geschäftsjahr 2021 deutlich um EUR 4,6 Mio. von EUR -1,1 Mio. in 2020 auf EUR -5,7 Mio. in 2021. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem hohen Bestand an Einlagen bei der Deutschen Bundesbank. In den Zinserträgen sind die Negativzinsen auf Einlagen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von EUR 7,8 Mio. (Vj. EUR 4,8 Mio.) ausgewiesen. |
• |
Die Zinsaufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2021 deutlich um EUR 3,9 Mio. von auf EUR 6,4 Mio. (Vj. EUR 2,5 Mio.), was aus ökonomischer Sicht einen Ertrag darstellt. Zum einen konnte die Vereinnahmung von Negativzinsen mit Geschäftskunden deutlich gesteigert werden, zum anderen ging der Bestand an Festgeldern deutlich zurück. In den Zinsaufwendungen sind die Erträge aus negativen Zinsen für Kundeneinlagen in Höhe von EUR 6,9 Mio. (Vj. EUR 3,5 Mio.) ausgewiesen. Vor dem Hintergrund, dass geleistete Zinszahlungen konventionsgemäß in der GuV als negative Beträge ausgewiesen werden, wird im aktuellen Negativzinsumfeld der Zinsaufwand als positiver Betrag gezeigt. |
Das Provisionsergebnis verringerte sich im Geschäftsjahr 2021 geringfügig um EUR 0,1 Mio. von EUR 14,7 Mio. in 2020 auf EUR 14,6 Mio. in 2021.
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Die Provisionserträge sind im Geschäftsjahr 2021 um EUR 0,9 Mio. von EUR 16,8 Mio. in 2020 auf EUR 15,9 Mio. in 2021 gesunken. Der Rückgang ist hauptsächlich auf geringere Kontoführungsgebühren in Höhe von nunmehr EUR 3,8 Mio. (Vj. EUR 5,1 Mio.) zurückzuführen. Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 zur Unwirksamkeit von Gebührenänderungen auf Basis der AGB musste die Erhebung von Kontoführungsgebühren bei einem signifikanten Anteil der Kunden eingestellt werden, bis eine explizite Zustimmung des Kunden zu dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der FIDOR vorlag. |
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Die Provisionsaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2021 um EUR 0,8 Mio. von EUR 2,1 Mio. im Jahr 2020 auf EUR 1,3 Mio. im Jahr 2021 gesunken, bedingt durch die wegfallenden Provisionsaufwendungen bei White-Label Partnern (Vj. EUR 0,5 Mio.). |
Der Personalaufwand sank im Geschäftsjahr 2021 um EUR 1,0 Mio. von EUR 12,2 Mio. in 2020 auf EUR 11,2 Mio. in 2021. Dieser Effekt ist auf Effizienzsteigerung durch den Abschluss der Bereinigung von Altasten im Vorjahr zurückzuführen.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2021 um EUR 4,2 Mio. von EUR 41,0 Mio. in 2020 auf EUR 36,8 Mio. in 2021.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Kosteneinsparungen bei Projektconsulting und -Entwicklung, bei Intercompany-Kosten mit der FIDOR Factory sowie beim laufenden IT Betrieb zurückzuführen.
Dieser Posten beinhaltet Aufwendungen für Dienstleistungen der FIDOR Factory GmbH in Höhe von insgesamt EUR 5,3 Mio. (Vj. EUR 6,7 Mio.).
Die Verwaltungsaufwendungen, welche in direktem Zusammenhang mit Bankdienstleistungen stehen, sind auf Grund der Einstellung des White-Label Geschäfts in 2020 gesunken, was sich auch im fortlaufenden Rückgang der Kundenzahl spiegelt.
Das positive übrige betriebliche Ergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2021 um EUR 3,3 Mio. von EUR -4,9 Mio. in 2020 auf EUR -8,2 Mio. in 2021 erhöht. Da diese Position als Differenz der GuV-Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ und „Sonstige betriebliche Erträge“ abgebildet wird, stellt die Erhöhung des negativen Betrags in 2021 eine Verbesserung des übrigen betrieblichen Ergebnisses dar. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf einmalige Sondereffekte zurückzuführen.
Die signifikante Verbesserung des Betriebsergebnisses (Operating Income) von EUR -120,8 Mio. in 2020 auf EUR -27,9 Mio. in 2021 ergibt sich im Wesentlichen durch den Wegfall des einmaligen Sondereffektes in 2020 aus der Abschreibung der Unternehmensanteile im Zuge des Verkaufs des Tochterunternehmens FIDOR Solutions an Sopra Banking Services im Geschäftsjahr 2020. Weiterhin konnten durch Bereinigung von Altlasten in den letzten Jahren deutliche Kosteinsparungen sowie Reduktion der Abschreibungen auf das Kreditgeschäft realisiert werden.
2.4. Die Finanzlage
Der negative Effekt des Geschäftsjahres 2021 auf das Eigenkapital der FIDOR wurde durch die BPCE S.A. in Form von Zuführungen zu den Kapitalrücklagen ausgeglichen.
Durch den Rückgang des Kreditgeschäfts, die angestiegenen Kundeneinlagen sowie reduzierte Investitionsmaßnahmen in die Sachanlagen wurde die kurzfristige Liquiditätslage im Berichtsjahr verbessert.
3. Gesamtaussage zum Wirtschaftsbericht
Trotz der nach wie vor angespannten, defizitären Ertragslage der FIDOR ist aufgrund der der Eigenkapitalzuführung seitens der Muttergesellschaft sowie des hohen Liquiditätsüberschusses die Finanzlage der Gesellschaft als geordnet einzustufen. Zudem konnte dadurch eine geordnete Vermögenslage der Gesellschaft aufrecht erhalten werden.
C. Risikobericht
Die Geschäftsleiter der FIDOR sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements verantwortlich. Dabei ist jeder Geschäftsleiter für die Einrichtung angemessener Kontroll- und Überwachungsprozesse in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Leitender Geschäftsführer des Bereichs Risikomanagement ist der Chief Risk Officer (CRO) der FIDOR, an welchen auch die Risikokontrollfunktion berichtet.
Das Hauptziel des Risikomanagements der FIDOR ist die Absicherung des Geschäftsmodells durch eine ausreichende Risikosteuerung und interne Kontrollstruktur, welche eingegangene Risiken entsprechend kontrolliert und eindämmt. Dies beinhaltet vor allem die Erfüllung der Kapitalanforderungen nach Säule I. Zu diesem Zweck werden die durch die Geschäftstätigkeiten entstehenden Risiken in Einklang mit dem Risikoappetit identifiziert, evaluiert, überwacht, gesteuert und eingedämmt.
Die Risikoüberwachung ist ein wichtiger Bestandteil der Risikoberichterstattung der FIDOR. Zusätzlich zur sofortigen Informationsbereitstellung hinsichtlich neu identifizierter Risiken für relevante Stakeholder wird vierteljährlich ein gesamtheitlicher Risikobericht erstellt und an den Vorstand geschickt. Dieser Bericht wird dem Aufsichtsrat im Rahmen der Sitzungen des Risk and Audit Komitees vorgestellt. Der Bericht erklärt und bewertet die Entwicklung spezifischer Risikoindikatoren auf Basis eines jeden Risikotyps und der risikorelevanten Leistungskennzahlen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwachung von Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Marktpreisrisiken sowie nicht-finanziellen Risiken (inklusive operationeller Risiken). Des Weiteren werden das Asset-Liability Management sowie Geschäfts- und strategische Risiken über den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) observiert. Das Berichtsformat wird, sofern erforderlich, angepasst, um Veränderungen von Geschäftsaktivitäten adäquat zu überwachen sowie Änderungen durch gesetzliche Anforderungen gerecht zu werden.
1. Der Risikoprozess
Die Unternehmensführung und interne Kontrollstruktur der FIDOR sind gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konzipiert und folgen den Risikogrundsätzen der BPCE-Gruppe. Die Geschäftsleitung formuliert dabei im Rahmen der Risikostrategie die Maßgaben zur Risikosteuerung und Risikokultur. Der Risikoappetit der FIDOR wird über das in der Risikostrategie festgeschriebene Risk Appetite Statement festgelegt und über dessen Operationalisierung, das Risk Appetite Framework, gesteuert und überwacht. Die Geschäftsleitung genehmigt die zur Risikosteuerung und -quantifizierung eingesetzten Methoden und Prozesse. Darüber hinaus werden im Rahmen von Komitees (z.B. dem Kreditkomitee, dem Asset and Liability Komitee oder dem Operational Risk Komitee) risikospezifische Themenstellungen behandelt und Risiken gesteuert. Das Risikomanagement schafft dabei eine Grundlage für die sachgerechte Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans und beinhaltet dessen angemessene Einbindung. Daneben wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements durch die Interne Revision überwacht.
Die FIDOR verfolgte auch in der Übergangs- und Reorganisationsphase 2021 eine risikobewusste und konservative Geschäfts- und Risikostrategie. Die Tätigkeiten der Risikokontrollfunktion waren im Berichtsjahr auf eine Überarbeitung und Verfeinerung der Risiko-Governance-Struktur, die weitere Konsolidierung des Kreditportfolios der FIDOR sowie die Verfestigung und Weiterentwicklung der Prozesse in den Bereichen Wholesale-Kreditgeschäft und Treasury-Geschäft ausgerichtet Die digitale Berichts- und Überwachungsinfrastruktur und dazugehörige permanente Kontrollen wurden erweitert und an die Anforderungen angepasst. Zu den besonderen Fokusbereichen zählten des Weiteren die Überarbeitung des Risk Appetite Frameworks sowie des ICAAP Frameworks vor dem Hintergrund der aktualisierten Geschäfts- und Risikostrategie, die grundlegende Neukonzeption und Einführung des ILAAP (inklusive der Überarbeitung des Liquidity Shortfall Contingency Plan), die Erweiterung, Überarbeitung und Implementierung des Stresstestprogramms sowie der Validierungshandlungen im Bereich Marktpreis- und Liquiditätsrisiken (Finanzielle Risiken). Vor dem Hintergrund des geplanten Eigentümerwechsels der FIDOR sowie des bereits erfolgten Eigentümerwechsels der FIDOR Solutions AG wurden zur Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken ein neues bankweites Operational Risk Komitee eingeführt und mit dem Aufbau einer neuen Schadensfalldatenbank begonnen.
Entsprechend den MaRisk-Anforderungen ist die Geschäftsstrategie die Grundlage für die Risikostrategie und den Kapitalplanungsprozess. Ebenso wie die Geschäftsstrategie wird auch die Risikostrategie in 2022 im Rahmen des Verkaufsprozesses angepasst. Um die Einhaltung der Risikostrategie und interner Richtlinien zu gewährleisten, hat der Vorstand ein umfassendes und unabhängiges internes Kontrollsystem eingeführt, das vom Ursprung der Geschäftsaktivitäten bis hin zur Betreuung und Überwachung der Geschäfte reicht. Dies umfasst auch Maßnahmen wie die stetige Verbesserung des internen Kontrollsystems in allen berichtsrelevanten Abteilungen der Bank. So sind die Abteilungen auf der schriftlichen Dokumentation aller Prozesse, der Ausführung im Vier-Augen-Prinzip bzw. der Durchführung angemessener technischer Überprüfungen aufgebaut, um die Richtigkeit und Einheitlichkeit der zugrundeliegenden Daten zu gewährleisten. Das 3-lines-of-defense Modell soll zudem sicherstellen, dass der Risikoappetit in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten kontinuierlich unabhängig überwacht und überprüft wird und dass die jeweils definierten Risikotoleranzen eingehalten werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Risikokontrollsystems ist die Risikokontrollfunktion. Sie hat die Aufgabe, die den Geschäftsaktivitäten innewohnenden Risiken zu überwachen und diese angemessen zu kommunizieren. Die Risikokontrollfunktion ist dabei direkt dem Vorstand unterstellt. Ziel der Risikokontrollfunktion ist es, alle Risiken, denen die Bank ausgesetzt ist, zu identifizieren und zu überwachen. Dies ermöglicht den relevanten Bereichen und verantwortlichen Personen des Instituts eine angemessene Steuerung von Risiken. Darüber hinaus ist durch die Risikokontrollfunktion vorgesehen, dass der Vorstand einen ganzheitlichen Überblick über alle relevanten Risiken erhält. Diese abstrakte Anforderung wird in den Aufgaben der Risikokontrollfunktion konkretisiert, welche in der Charter der Risikokontrollfunktion festgelegt sind. Zu den Aufgaben der Risikokontrollfunktion zählen die Unterstützung des Vorstands in allen risikorelevanten Fragestellungen, die regelmäßige Durchführung einer Risikoinventur mit Ableitung des Gesamtrisikoprofils der Bank, die Unterstützung des Vorstands bei der Festlegung und Weiterentwicklung des Risikosteuerungs- und -controllingrahmens, die Entwicklung und Verbesserung des Risikokennzahlensystems und der Verfahren zur Früherkennung von Risiken, die laufende Überwachung der Gesamtrisikosituation der Bank und der internen Kapitaladäquanz. Weiterhin ist das Risikocontrolling für die Einhaltung der bestehenden Risikolimite, die regelmäßige Erstellung der quartärlichen Gesamtrisikoberichte für den Vorstand und die Prozesse zur zeitnahen Bereitstellung von risikobezogenen Ad-hoc-Informationen für den Vorstand, weitere Verantwortliche und ggf. für die interne Revision verantwortlich. Die Risikoidentifikation basiert auf strukturierten Verfahren und Vorgaben sowie Prozessen wie dem Risikoinventurprozess oder den Bewertungen, die während des New Product and New Activity (NPNA) Prozesses durchgeführt werden. Bestehende Überwachungs- und Berichtsinstrumente werden dabei stetig überprüft und, falls erforderlich, entsprechend angepasst. Je nach Erheblichkeit potenzieller Risiken werden entsprechende Überwachungsverfahren eingeführt, die ein effektives Risikomanagement und eine Risikoeindämmung ermöglichen. Der Einfluss der Steuerungsmaßnahmen zeigt sich in der Überwachung und Berichterstattung der jeweiligen Risiken. Sollten wesentliche adverse Entwicklungen festgestellt werden, wird ein ad-hoc Berichtsprozess an den Vorstand ausgelöst.
Der Vorstand der Bank ist verantwortlich, dass die Risikokontrollfunktion alle Entscheidungen und Informationen erhält, die für die Geschäftsentwicklung und somit für die Entwicklung des Risikoprofils relevant sind, und unabhängig Bericht erstatten kann.
2. Wesentliche Risiken
Im Rahmen des Risikoinventurprozesses legt die FIDOR ein besonderes Augenmerk auf die folgenden wesentlichen Risikoarten:
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Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiken |
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Finanzielle Risiken (Marktpreis- und Liquiditätsrisiko) |
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Nicht-finanzielle Risiken (z.B. operationelle Risiken, Modellrisiken) |
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Strategische, Geschäfts- und Ökosystemrisiken |
Die FIDOR überwacht diese Risiken eng, um eine Abweichung vom Risikoprofil, das im Rahmenwerk für den Risikoappetit (Risk Appetite Framework) operationalisiert wurde, zu verhindern. Der Anteil dieser Risikoarten in Bezug auf die Vermeidung unerwarteter Verluste, das heißt das erforderliche ökonomische Kapital zur Abdeckung solcher Verluste, wird im Rahmen des ICAAP regelmäßig berechnet und im vierteljährlichen Risikobericht überwacht und kommuniziert.
2.1. Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiken
Das Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko wird als Verlustrisiko definiert, das sich aus nachteiligen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei ergibt. Verluste in Bezug auf ein Adressenausfallrisiko basieren auf dem Unvermögen oder der Unwilligkeit des Schuldners oder dessen erwartetem (zukünftigen) Unvermögen seinen vertraglich vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko hat eine sehr hohe Bedeutung für die FIDOR aufgrund des oben beschriebenen Geschäftsmodells. Zu den Unterkategorien des Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisikos gehören unter anderem das Migrationsrisiko, Emittentenrisiko, Sicherheitenwertrisiko, Länderrisiko und Konzentrationsrisiko.
Die FIDOR hat Richtlinien für die Risikoübernahme in Bezug auf das Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko verabschiedet. Diese werden nur eingegangen, wenn sie mit der vom Vorstand genehmigten Risikostrategie der FIDOR in Einklang stehen und damit auch mit der Geschäftsstrategie. Gegenparteiausfall- und Adressausfallrisiken werden aktiv eingegangen und überwacht, verwaltet und begrenzt. Während des Jahres 2021 verwaltete und reduzierte die FIDOR aktiv ihre Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiken, sowie insbesondere die Konzentrationsrisiken als Unterkategorie, mittels einer Konsolidierung des Kreditportfolios. Die FIDOR ist sich bewusst, dass das Risikoprofil durch die Qualität der neuen Kreditgeschäfte bestimmt wird und hat daher den Vergabeprozess selbst originierter Kredite im Rahmen eines Pilotprojekts überarbeitet und bestehendes Geschäft in dezidierten Projekten aktiv gesteuert und reduziert.
Ein wichtiges Element zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei bei Kreditvergabe ist die Bonitätsanalyse durch Rating-Modelle direkt im automatisierten Prozess der digitalen Kreditstrecke oder im Einzelverfahren im Kreditkomitee. Zum Zwecke der Reduktion des Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisikos im selbst originierten Kreditgeschäft wurde 2021 der Kreditvergabe-Prozess für das digitale Massengeschäft überarbeitet.
Um die oben genannten Risiken, vor allem für das automatisierte digitale Massengeschäft, zu überwachen und zu verwalten, nutzt die FIDOR eine Risikocontrolling- und Berichtsinfrastruktur als zentralen Datenhaushalt. Das System enthält die notwendigen Informationen und Funktionalitäten um kreditrisikorelevante ICAAP-Berechnungen und Expected Credit Loss-Berechnungen vornehmen zu können, sowie für die Überwachung und Steuerung des Limitsystems, das für das digitale Kreditvergabeverfahren relevant ist. Die darin enthaltenen Informationen bilden die Grundlage für verschiedene Berichte sowie Second-Level-Kontrollen und Analysen. Gemäß einem standardisierten Berichtsprozess werden der Quartalsrisikobericht zum Kreditgeschäft der FIDOR von der Risikokontrollfunktion zusammengestellt und an den Vorstand verteilt.
Die FIDOR wendet keine Risikominderungstechniken, wie Kreditsicherheiten, für ihre digitalen automatisierten Kreditgeschäfte an. Das Sicherheitswertrisiko wird, wo nötig, auf Einzelfallbasis überwacht. Für alle kreditbezogenen Geschäftsaktivitäten wurden 2021 angemessene Kreditrisikovorsorgen (Wertberichtigungen auf Forderungen, sowie Rückstellungen für Kreditzusagen) gebildet, um bei in Verzug geratenen Kunden erwartete Verluste (Expected Credit Losses, ECL) angemessen abzudecken. Die Risikovorsorgen wurden regelmäßig und nach klar definierten Kriterien überwacht und, falls nötig, angepasst, um zu jedem Stichtag die erwarteten Verluste vollständig abzudecken. Die FIDOR sieht die Risiken ihres Kreditportfolios als ausreichend abgesichert an. Entscheidungen über die Risikovorsorgemethodik sowie die Höhe der Risikovorsorge für das Massengeschäft sowie die Höhe der Risikovorsorgen für Einzelengagements und das Portfoliogeschäft werden im Kreditkomitee getroffen.
In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird die Summe an erforderlichem ökonomischem Kapital für das Gegenparteiausfall- und Kreditrisiko mithilfe eines klassischen Gordy-Model-Ansatzes unter Berücksichtigung des Konzentrationsrisikos und des Risikos für Ratingveränderungen ermittelt. Zum Stichtag 31.12.2021 lag das erforderliche ökonomische Kapital für das Gegenparteiausfall- und Kreditrisiko bei EUR 6,4 Mio. in der ökonomischen Perspektive zum Konfidenzintervall von 99,9%.
2.2. Finanzielle Risiken
Die FIDOR unterscheidet bei finanziellen Risiken zwischen dem Marktpreis- und dem Liquiditätsrisiko.
Das Marktpreisrisiko wird als Verlustrisiko aufgrund von Kursänderungen definiert. Zu den Unterkategorien des Marktpreisrisikos bei der FIDOR zählen unter anderem das Zinsänderungsrisiko, das Credit-Spread-Risiko und das Wechselkursrisiko.
Das Zinsänderungsrisiko wird als Verlustrisiko beschrieben, das sich aus Diskrepanzen innerhalb der Asset und Liability Struktur der Bank ergibt. Als solches ist das Zinsänderungsrisiko ein Verlustrisiko, welches sich bei Annahme einer konstanten Bonität aller Gegenparteien durch eine Änderung des Zinssatzes ergibt. Laut dieser Definition lässt sich das Zinsänderungsrisiko von anderen Risikotypen unterscheiden, wie zum Beispiel vom Gegenparteiausfallrisiko, dem operationellen Risiko und insbesondere vom Liquiditätsrisiko. Die Kategorie Zinsänderungsrisiko ist aufgrund der oben beschriebenen Geschäftsaktivitäten sowie der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für FIDOR relevant, wenngleich der Risikogehalt aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase und den unterliegenden Geschäftsvolumina aktuell gering ist.
Im Gegensatz zum Zinsänderungsrisiko wird das Credit-Spread-Risiko als Verlustrisiko aufgrund der Herabstufung der Kreditwürdigkeit von Emittenten / Kategorien von Emittenten vor dem Hintergrund des Risikoappetits des Marktes beschrieben. Es zielt damit auf die Kreditwürdigkeitseinschätzung des Marktes und das sich daraus bestimmende Verlustrisiko auf Basis sich verändernder Marktparameter, wie Yield-Kurven, ab. Die FIDOR berechnet das Credit-Spread-Risiko für das Anleiheportfolio. Das Kreditrisiko der einzelnen Adressen im Kredit- und Anleiheportfolio wird im Rahmen des Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisikos überwacht.
Das Wechselkursrisiko wird hier als Risiko bezeichnet, dass aufgrund von Wechselkursänderungen der Zeitwert von Fremdwährungsaktiva sinkt und/oder der Zeitwert von Fremdwährungspassiva steigt, wenn sie in die Berichtswährung (= Euro) umgetauscht werden. Wechselkursrisiken sollen gemäß der Geschäfts- und Risikostrategie von FIDOR nicht zum Zwecke einer Gewinngenerierung eingegangen werden. Das allgemeine Ziel bei der FIDOR ist die Schließung offener Posten mit Fremdwährungsrisiko, sofern angemessen und/oder wirtschaftlich machbar durch Sicherungsgeschäfte. In 2020 wurde das Wechselkursrisiko der FIDOR auf ein unwesentliches bis verschwindend geringes Niveau reduziert. Daher liegt hierauf seither kein besonderer Fokus.
Die FIDOR hat Richtlinien für die Risikoübernahme hinsichtlich der Marktpreisrisiken geschaffen. Marktpreisrisiken sind dabei eine Konsequenz aus der Geschäftsstrategie und sollen lediglich in einem festgelegten Rahmen eingegangen werden, um einen gewissen Struktur- und Konditionenbeitrag zu erreichen. Sofern möglich, wird das Zinsänderungsrisiko durch Fristenkongruenz minimiert. Außerdem sollen Posten mit Zinsänderungsrisiko nur in der Berichtswährung gehalten werden. Generell werden Marktrisiken nur dann eingegangen, wenn sie im Einklang mit der vom Vorstand genehmigten Risikostrategie stehen. Demzufolge werden Anleihegeschäfte als Teil des Anlagebuchs als bis zur Endfälligkeit gehalten klassifiziert. Jegliche Handelsaktivitäten mit dem Ziel einer kurzfristigen Realisierung von Gewinnen ist bei der FIDOR nicht gestattet. Entsprechend ist die FIDOR als Nichthandelsbuchinstitut klassifiziert. In 2021, wie auch in den Jahren davor, wurden keine Positionen eingegangen, die entsprechend der Definition dem Handelsbuch zuzuordnen wären.
Um Marktpreisrisiken, insbesondere das Zinsänderungsrisiko, zu überwachen und zu verwalten, nutzt die FIDOR das OKULAR-Modul ZIRIS zur regelmäßigen Überwachung. Gemäß dem standardisierten Berichtsverfahren wird ein Quartalsbericht von der Risikokontrollfunktion erstellt und dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Zur Risikotragfähigkeitsanalyse zählt die Value-at-Risk-Berechnung (VaR), welche auf 252 Handelstage skaliert ist. Auf Grundlage dieser Analyse betrug der ökonomische Kapitalbedarf in der ökonomischen Perspektive zum Stichtag 31.12.2021 mit einem Konfidenzintervall von 99,9% EUR 0,6 Mio. für das Zinsrisiko sowie EUR 0,1 Mio. für das Credit-Spread-Risiko.
Darüber hinaus steuert FIDOR eine weitere Risikokategorie, das Liquiditätsrisiko, welches unter der Nomenklatur der BPCE-Gruppe Teil des finanziellen Risikos ist. Aufgrund der örtlichen Bestimmungen der MaRisk wird das Liquiditätsrisiko jedoch als eigene Risikoklasse neben dem Marktpreisrisiko definiert.
Das Liquiditätsrisiko wird als derzeitiges und zukünftiges Risiko definiert, das sich aus dem Unvermögen der Bank ergibt, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen, ohne dabei signifikante Verluste wie außergewöhnlich hohe Finanzierungskosten zu erleiden. Dieses Risiko entsteht, wenn die Bank sowohl den erwarteten als auch unerwarteten derzeitigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht wirksam nachkommen kann. Liquiditätsbedürfnisse können zum Beispiel entstehen, wenn die geplante Refinanzierung nur zu sehr ungünstigen Konditionen ermöglicht werden kann oder diese gänzlich unmöglich ist. Dies kann sich aus Zahlungsverzug, unerwarteter Rücknahme zugesicherter Kreditlinien oder der Auflösung oder dem Abzug von Einlagen ergeben. Im Falle eines Liquiditätsengpasses kommt es aus verschiedenen Gründen zu Verlusten: Die Finanzierungskosten erhöhen sich unverhältnismäßig stark, wodurch die Möglichkeit der Aufnahme neuer Geschäfte reduziert wird. Auf der anderen Seite kann die Bank ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Vor dem Hintergrund der Restrukturierung der Abteilung zur Banksteuerung, welche auch das Asset-Liability Management betreibt, sowie der Restrukturierung der Treasury-Abteilung überarbeitete die FIDOR in 2021 die Richtlinien und Governance der Risikoübernahme dieser Risikoklasse. Risiken dürfen dabei nur in Einklang mit der Risikostrategie eingegangen werden. Die strategische Steuerung der Refinanzierungsstruktur der FIDOR zielt auf die Abdeckung der Langzeitanforderung ab, die Mindestliquiditätsquote (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) zu erfüllen.
Um das Liquiditätsrisiko zu überwachen und zu steuern, nutzt die FIDOR ein internes, in 2021 implementiertes, ILAAP-Tool. Gemäß dem standardisierten Berichtsverfahren wird ein Quartalsbericht von der Risikokontrollfunktion erstellt und an den Vorstand ausgehändigt.
Das Liquiditätsrisiko wurde 2021 als gering eingestuft, da die FIDOR einen bedeutenden Liquiditätsüberschuss auf dem Bundesbankkonto hatte. Aufgrund des starken Einlagenüberhangs hatten allgemeine im Markt beobachtete Liquiditätsvolatiliäten nicht zuletzt vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie nur einen unwesentlichen Effekt auf die Liquiditätssituation der FIDOR.
2.3. Nicht-finanzielle Risiken
Die nicht-finanziellen Risiken werden durch das Verlustrisiko definiert, das sich aus Unzulänglichkeiten oder Störungen bezogen auf Verfahren, Mitarbeiter, interne Systeme oder externe Ereignisse, wie z.B. Betrug, ergeben. Nicht-finanzielle Risiken treten bei normalen Geschäftsaktivitäten einer Organisation auf und sind nicht auf das Bankgeschäft beschränkt. Dazu gehören operationelle Risiken, Modellrisiken (das heißt das potenzielle Verlustrisiko aufgrund von Entscheidungen, die hauptsächlich als Konsequenz von fehlerhaften internen Modellen auftreten), Rechts- und Compliance-Risiken, Verhaltensrisiken (das heißt finanzielle Risiken, die sich auf unangemessene Verhaltensweisen mit Kunden oder auf dem Markt beziehen, die zu Rechtsstreitigkeiten oder regulatorischen Sanktionen führen könnten), Reputationsrisiken, Cyber- & Informations- und Kommunikationstechnische (IKT)-Risiken (das heißt das Risiko, das sich aus der Nichtverfügbarkeit von Systemen und/oder einem Verlust vertraulicher Daten und/oder einer Änderung von Daten oder eines Protokolls ergibt). Auch wenn die Capital Requirements Regulation oder Kapitaladäquanzverordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Reputationsrisiken nicht explizit als Risikokategorie nennt, werden diese bei der FIDOR unter den nicht-finanziellen Risiken subsumiert. Aufgrund der Art ihrer Geschäftsaktivitäten und den daraus resultierenden Risiken ist die FIDOR in besonderem Maße nicht-finanziellen Risiken und vor allem operationellen Risiken ausgesetzt. Daher sind operationelle Risiken für die FIDOR hoch relevant. Dieses Thema liegt im besonderen Fokus, da die FIDOR anstrebt, ihre Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Vor allem im Kontext der vollautomatisierten digitalen Prozesse ist eine Überwachung der operationellen Risiken entscheidend für ein proaktives Management dieser Risiken. Im Jahr 2021 wurden nicht zuletzt in Vorbereitung des geplanten Eigentümerwechsels verschiedene Initiativen im Rahmen eines dezidierten Projektes ergriffen, um das interne Kontenabstimmungssystem zu verfestigen und die Kontrollsysteme zu erweitern. Darüber hinaus hat die FIDOR ein Großprojekt zur Überarbeitung interner Prozesse und Richtlinien sowie der engen Betreuung des Kundenstamms aufgesetzt. Dies betrifft vor allem auch die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, welches Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB – und damit auch Gebühren-Änderungen – unterstellen, für ungültig erklärt hat.
Die operationellen Risikofaktoren der FIDOR (Level 1) folgen der Klassifizierung der Verlustereignisse nach CRR, Artikel 324. Zur Bestimmung der aufsichtsrechtlichen risikogewichteten Aktiva für das operationelle Risiko verwendet die FIDOR den Basisindikatoransatz. Dabei ist zur Abdeckung des operationellen Risikos Eigenkapital in Höhe von 15 % des Dreijahres-Durchschnitts des in der Solvabilitätsverordnung definierten Risikoindikators vorzuhalten.
Die Richtlinien für die Risikoübernahme sind klar festgelegt. Alle Steuerungsprozesse für nicht-finanzielle Risiken bzw. operationelle Risiken müssen mit der vom Vorstand genehmigten Risikostrategie der FIDOR übereinstimmen. Die Mitarbeiter der FIDOR sind dazu verpflichtet, ihre Aufgaben so auszuführen, dass die operationellen Risiken für die FIDOR minimiert werden. Darüber hinaus ist jedes wesentliche operationelle Risiko umgehend an die Risikokontrollfunktion zu melden. Alle Abteilungen und vornehmlich Risikonehmer (Abteilungen, die in die Geschäftsaktivitäten involviert sind) sind verantwortlich für die Schadensfallmeldungen im Fall von operativen Verlusten und die Meldung dieser Ereignisse an die Risikokontrollfunktion. Alle Risikoverantwortlichen müssen bei einem Vorfall sofortige Behebungsmaßnahmen anstreben oder bei komplexeren Sachverhalten einen Aktionsplan vorlegen, der die Gründe für die Verluste aufführt und die Anpassung der internen Prozesse zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Verluste erklärt. Dies wirkt sich auch auf die Konzipierung und Umsetzung interner Prozesse aus, die potenziell inhärente operationelle Risiken in Betracht ziehen und die Minimierung dieser Risiken sicherstellen müssen. Manuelle und/oder unverhältnismäßig komplexe Prozesse sind zu vermeiden. Darüber hinaus wird durchgehend überprüft, ob durch Selbsteinschätzung identifizierte operationelle Risiken mittels passender proaktiver Maßnahmen verhindert oder reduziert werden können. Zu diesen Maßnahmen zählen redundante Systeme, die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen und Zugangseinschränkungen sowie eine fortlaufende Kommunikationstransparenz.
Vor dem Hintergrund des Verkaufs der vormaligen IT-Tochter FIDOR Solutions AG an einen neuen Eigentümer überarbeitete die FIDOR in 2021 ihre IT-bezogenen operationellen Risikoprozesse. So wurden umfassende Service Level Agreements (SLAs), welche auf klar definierten Key Performance Indikatoren (KPIs) basieren, mit dem neuen Eigentümer geschlossen und im Rahmen des vierteljährlichen Joint Risk Committee eng überwacht. Das Joint Risk Committee dient dabei generell als formalisiertes internes Risikokomitee, das IT- bezogene Risiken dokumentiert und überwacht und damit der Steuerung des ausgelagerten IT-Dienstleistungsprozesses dient. Es ist ein Unterkomitee des in 2021 eingeführten Operational Risk Komitees, welches gesamtheitlich der Überwachung und Steuerung von operationellen Risiken dient. In diesem Rahmen wurde auch damit begonnen das IT-Risikoregister sukzessive um weitere operationelle Risiken zu erweitern. Nicht zuletzt wurde das Zugangsrechte-Management u.a. zu kritischer Bankingsoftware, wie dem Core Banking System (Bancos) und dem FIDOR Betriebssystem (fOS) weiter überarbeitet. Es wurden technische Lösungen implementiert, um operationelle Risiken zu vermeiden.
Als Schadensfalldatenbank verwendet die FIDOR OsiRisk, ein Tool der BPCE-Gruppe, und profitiert von den darin enthaltenen Prozessen. Das Tool wird für die Überwachung und Steuerung aller oben genannten operationellen Risiken (IT- und nicht-IT-bezogene) genutzt, wie dies bei allen Einheiten der BPCE-Gruppe der Fall ist. Vor allem ermöglicht OsiRisk die Überwachung der oben genannten Korrekturmaßnahmen sowie der Aktionspläne und stellt eine Kartographie für operationelle Risiken zur Verfügung. Die Kartographie wird dabei im Risikoinventurprozess genutzt, um die operationellen Key-Risk-Indikatoren (KRI) zu bestimmen sowie für Berichtszwecke, die durch Richtlinien der BPCE zum operationellen Risiko vorgeschrieben sind. Im Einklang mit dem standardisierten Berichtsverfahren wird ein Quartalsbericht zu den operationellen Risiken durch die Risikokontrollfunktion erstellt und an den Vorstand als Teil des Quartalsrisikoberichts gemeldet. In Vorbereitung auf den geplanten Eigentümerwechsel in 2022 hat die FIDOR damit begonnen eine neue Schadensfalldatenbank aufzubauen und die in OsiRisk erfassten Schadensfälle sowie die darin implementierten Überwachungsprozesse für operationelle Risiken in die neue Datenbank integriert.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse des internen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) ist darauf ausgerichtet, dass alle unerwarteten Verlustrisiken im Beobachtungszeitraum erkannt werden. Das erforderliche ökonomische Kapital in der ökonomischen Perspektive betrug zum Stichtag 31.12.2021 EUR 6,7 Mio. bei einem Konfidenzintervall von 99,9%.
2.4. Strategische, Geschäfts- und Ökosystemrisiken
Neben den oben genannten Risikokategorien werden im Rahmen der Risikoinventur weitere Risikokategorien und Unterkategorien analysiert, um ein umfassendes Bild des gesamten Risikoprofils der Bank zu erhalten.
Die FIDOR verortet Geschäfts- und Strategierisiken in der Kategorie der strategischen, Geschäfts- und Ökosystemrisiken. Das Geschäfts- und Strategierisiko (inklusive Ertragsrisiko) stellt somit eine allgemeine Risikokategorie dar und bezeichnet das Risiko des Verlustes, das mit der Unfähigkeit verbunden ist, operative und strategische Pläne umzusetzen, Entscheidungen zu treffen, Ressourcen zuzuteilen oder sich an das Umfeld anzupassen, sowie einer möglichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Instituts. Das Geschäftsrisiko beinhaltet auch in adversen Situationen, wie beispielsweise eines von der Planung abweichenden Portfoliowachstums, die Einhaltung regulatorischer Steuerungsgrößen wie der sogenannten Core-Equity-Tier-1-Ratio und der Leverage-Ratio, welche aus Sicht der Bankensteuerung für die FIDOR relevant sind. Dies begrenzt die Geschäftsaktivitäten im Verhältnis zum verfügbaren Eigenkapital, wie in der Risikostrategie dargelegt und wird über die normative Perspektive des ICAAP-Verfahrens vom Vorstand gesteuert.
Ökosystemrisiken beinhalten Risiken im Zusammenhang mit Konjunkturzyklen, d.h. das Risiko, dass sich ein Handels- oder Konjunkturzyklus negativ auf die Rendite einer Anlage, einer Anlageklasse oder den Gewinn eines Unternehmens auswirkt und regulatorische Risiken, d.h. das Risiko, dass sich eine Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen negativ auf eine Branche, eine Aktivität oder ein Wertpapier auswirkt. Das Risiko tritt durch einen Anstieg der Betriebskosten, eine Verringerung der Attraktivität einer Anlage und/oder eine Veränderung des Wettbewerbsumfelds auf.
Die FIDOR identifiziert eine angemessene Eigenkapitalausstattung als Grundlage für die Umsetzung zukünftiger Strategien. Zur Mitigation des einhergehenden Solvenzrisikos hat die BPCE SA, die 100% an der FIDOR Gruppe hält, gegenüber der EZB eine harte Patronatserklärung abgegeben, welche eine ausreichende Eigenmittelausstattung zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben und Verpflichtungen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Eigenkapitalausstattung war 2021 über die harte Patronatserklärung geregelt, um alle laufenden und zukünftigen Geschäftsaktivitäten und Erweiterungen mit dem erforderlichen Eigenkapital zu finanzieren.
3. Das Risikomanagement
Die Risikotragfähigkeit der Bank wird vierteljährlich im Rahmen des Risikotragfähigkeitsprozesses (ICAAP) beurteilt und überwacht. Die Ergebnisse sind im Quartalsrisikobericht zu finden, der von der Risikokontrollfunktion erstellt und an den Vorstand ausgehändigt wird. Zusätzlich zu einem Planszenario, das im Rahmen des internen Kapitalplanungsprozesses ermittelt wird, wird der ICAAP sowohl unter Berücksichtigung einer normativen als auch einer ökonomischen Perspektive berechnet. Ein Stressszenario, dessen Grundlage ein ganzheitliches globales Abschwungszenario ist sowie ein etwas milderes Risikoszenario ergänzen das Planszenario. Im Abschwungszenario wird das Zusammenspiel global-ökonomischer Faktoren auf einem mehrjährigen Horizont unter der Annahme einer weltweiten wirtschaftlichen Abschwächung des Wachstums prognostiziert. Darüber hinaus werden neben den globalen Faktoren insbesondere auch relevante FIDOR-spezifische Faktoren in das Stressszenario und das Risikoszenario eingebunden.
Die Risikotragfähigkeit war während des Jahres 2021 sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Der Kapitalplan, welcher dem bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der FIDOR Bank AG zugrunde liegt, beruht auf einer aus Sicht des Vorstands konservativen Entwicklungsstrategie für das Kredit- und Treasury-Portfolio mit einer stark auf den Kunden konzentrierten Organisation unter Nutzung von Möglichkeiten im elektronischen Zahlungsverkehr. Der Kapitalplan wird im Rahmen einer neuen Strategie, welche dem Eigentümerübergang zugrunde liegt, überarbeitet und allgemein die Grundlage für die zukünftige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bilden.
In 2021 wurde durch die Alleinaktionärin eine Zuzahlung in die sonstigen Rücklagen in Höhe von EUR 28,0 Mio. vorgenommen. Diese Zuzahlung deckte Verluste aus operationellen Kosten, investitionsbezogene Kosten und Abschreibungen im Rahmen der qualitativen Konsolidierung des Kreditportfolios der FIDOR.
Die Risikopositionen werden im Einklang mit der beschriebenen strategischen und operativen Planung überwacht und gesteuert.
4. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Das Risikodeckungspotenzial der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 beläuft sich in der ökonomischen Perspektive auf EUR 17,4 Mio. und deckt die Gesamtheit der zu diesem Stichtag bestehenden Risiken ab. Bestandsgefährdende Risiken werden nicht gesehen. Im Rahmen der geplanten Veräußerung der Anteile an FIDOR von der BPCE an Ripplewood Advisors LLC („Ripplewood“), wird die von der BPCE gegebene Patronatserklärung entfallen. Vor diesem Hintergrund sind in der aktuell genehmigten Geschäftsstrategie über die im März 2021 getätigte Kapitalzufuhr von EUR 28,0 Mio. weitere Eigenkapitalzuführungen durch die Gesellschafter zur jederzeitigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen geplant.
D. Wachstum und Ausblick
1. Das volkswirtschaftliche und Branchenumfeld: Ausblick
Der Ausblick der deutschen Wirtschaft wird auch in 2022 durch die Corona-Pandemie sowie die weltweit angespannte Lage bei den Lieferketten beeinflusst. Nach einer rückläufigen Entwicklung im Winterhalbjahr 2021/2022, bedingt durch die jüngste Entwicklung der Omikron Variante des Corona-Virus und damit einhergehenden verschärften Schutzmaßnahmen und eingeschränkter Verfügbarkeit von Vorprodukten, wird erwartet, dass die Wirtschaft ab dem zweiten Quartal 2022 deutlich an Fahrt aufnehmen wird. Kalenderbereinigt wird ein Anstieg des Wirtschaftswachstums um 4,2% erwartet. Treiber dieser Prognose sind im Wesentlichen die Erwartung des Wegfalls Corona-bedingter Einschränkungen, eines Anstiegs des privaten Konsums und der Auflösung weltweiter Lieferengpässe sein. Nachholeffekte beim Export tragen diese Entwicklung ebenfalls mit. Der Anstieg der Inflationsrate gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von zuletzt etwa 3,25% in 2021 wird sich in 2022 noch fortsetzen und auf ca. 3,5% ansteigen bevor von einem Rückgang ausgegangen wird.9
Die Erwartungen für 2022 werden wiederum von einem hohen Grad an Ungewissheit überschattet. Der Verlauf der Corona Pandemie und die Auswirkung des gestiegenen Infektionsgeschehens durch neue Virusvarianten (Omikron) können zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Wirtschaftsgeschehen führen, insbesondere wenn die entwickelten Impfstoffe nicht nachhaltig die gewünschte Wirkung entfalten. Sollten die weltweiten Auswirkungen der Pandemie weiterhin zu einer Störung der Lieferketten führen bzw. diese noch verstärken, könnte die Wirtschaft einen größeren Rückschlag erleiden. Die daraus resultierenden preistreibenden Effekte mit erhöhten Inflationsraten könnten möglicherwiese durch geringere Nachfrage und rückläufige Preise für Rohöl bzw. Energierohstoffe gedämpft werden. Insgesamt ist die Entwicklung der Inflationsrate in 2022 und die Reaktionen der Zentralbanken ein wesentlicher Einflussfaktor auf die wirtschaftliche Entwicklung in Europa, sowie auf potentielle Nebenwirkungen auf den internationalen Finanzmärkten. Inländische Risiken aus der Finanz- und Wirtschaftspolitik der neuen Bunderegierung sind für 2022 noch nicht absehbar, da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ausreichen konkretisiert.10
Das am 27 April 2021 verkündete Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Unwirksamkeit von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken hat zu einem erheblichen Umbruch in der Beziehung zwischen Kunde und Bank geführt. Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (Az. XI ZR 26/20). Diese Entscheidung führt zu einem erheblichen Aufwand und Umdenken beim Betreiben des Geschäftes mit Privatkunden da sämtliche Kundenkontenmodelle und andere Bankdienstleistungen die unter das Urteil fallen individuell mit dem Kunden neu vereinbart werden müssen. Die erhöhte Transparenz kann beim Kunden zu häufigeren Wechseln der Bankenbeziehung führen, was sowohl Risiken birgt, als auch Chancen für Direktbanken mit gutem Angebot bietet. Die bilanziellen Auswirkungen des BGH-Urteils, d.h. ein sofortiger Stopp der Erhebung rechtlich unzulässiger Gebühren ab dem Zeitpunkt des Urteils sowie die Erstattung zu Unrecht erhobener (erhöhter) Gebühren seit 2018 an die betroffenen Kunden, wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 vollständig berücksichtigt.11
Der aufsichtsrechtliche Regulierungsdruck wird sich auch in 2022 unverändert auf die Geschäftsmodelle der Banken auswirken. Neben dem zu erwartenden Wegfall einzelner Erleichterungen der EZB im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. des Leverage Ratio Reliefs werden auch die Anforderungen an die Geldwäschebekämpfung und Know Your Customer (KYC) höhere Kosten verursachen.
9 Quelle: Bundesbank Monatsbericht (2021) Monatsbericht Dezember 2021 Seite 17ff.
10 Quelle: Bundesbank Monatsbericht (2021) Monatsbericht Dezember 2021 Seite 17ff.
11 Quelle: Pressemitteilung BaFin 26.10.2021 BGH – Urteil zu AGB Änderungen.
Mit zunehmender Eskalation der politischen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine hat die Bank eine umfassende Analyse mit Blick auf finanzielle und rechtliche Risiken durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die FIDOR weder im Kreditgeschäft noch im Einlagengeschäft direkte Exposures mit Kreditnehmern / Einlegern mit Wohnsitz in den vom Krieg betroffenen Ländern hat. Zudem ist die Bank unverzüglich nach Beschluss der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland und Belarus mit ihren wesentlichen Payment-Kunden (B2B) in Kontakt getreten und hat diese auf die hiermit einzuhaltenden Restriktionen schriftlich hingewiesen und eine Rückbestätigung der Einhaltung eingefordert. Im Übrigen verfolgt die FIDOR die seitens der BPCE S.A. erlassenen gruppenweiten Vorgaben zum Umgang mit der Ukraine-Krise.
2. Prognose für die geschäftliche Entwicklung
Grundlage für die nachfolgend dargestellten Prognosen zur geschäftlichen Entwicklung ist der Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens zum Verkauf der FIDOR von der Groupe BPCE an Ripplewood Advisors LLC („Ripplewood“) und der Change of Control im 1. Halbjahr 2022. Ab dem Zeitpunkt des Change of Control wird die FIDOR sämtliche geplanten internen Maßnahmen und Marktaktivitäten im Zusammenhang mit der oben dargestellten neuen Geschäftsstrategie vollumfänglich umsetzen.
Sollte bis zum 30.06.2022 kein Verkauf an Ripplewood stattfinden, beschränken sich die Geschäftsaktivitäten der FIDOR auf das fortlaufende B2B- und B2C-Bestandsgeschäft. In diesem Fall können die geplanten Marktaktivitäten, wie der Ausbau des Kreditgeschäfts sowie der Aufbau eines investment grade Wertpapier Portfolios nicht in 2022 umgesetzt werden.
Im Rahmen der konkretisierten neuen Geschäftsstrategie wird sich die FIDOR weiterhin auf die drei Geschäftssegmente B2B – TaaS, B2C – Retail und B2C – SME fokussieren.
Im Bereich B2B – TaaS werden die in 2021 nicht abgeschlossenen bzw. wegen der Verzögerung des Change of Control verschobenen Projekte im Jahr 2022 fortgesetzt. In 2022 liegt daher der Fokus weiterhin darauf, das Produktangebot weiterzuentwickeln. Im Bereich der Krypto Trading-Plattformanbieter und Payment-Service-Providern (PSPs) konnte FIDOR in den vergangenen Jahren eine stabile Kundenbasis festigen. Mit der Erweiterung des Produktangebots um Instant SEPA Transaktionen und Auto SWIFT Transaktionen (digitale, automatisierte Verarbeitung von SWIFT Transaktionen) möchte FIDOR seine Marktstellung untermauern und in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Bei der Kundenakquise herrscht seitens FIDOR ein selektives Vorgehen mit höchsten Anforderungen an Compliance Standards. Aufgrund dieser Maßnahmen rechnet FIDOR in 2022 mit einem moderaten, aber stetigen Wachstum in diesem Segment erweitert um das Angebot in selektiven Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes z.B. in Irland.
Ebenso wird für das B2C – Retail sowie B2C – SME Geschäft in 2022 angestrebt, das Girokonto Angebot hinsichtlich Nutzung und Komfort auszubauen. Die FIDOR kann auf eine schnelle und kundenorientierte Umsetzung des BGH-Urteils verweisen. Darauf aufbauend erwartet die FIDOR, ausgehend von einem bereinigten Kundenstamm, ein Wachstum sowohl der aktiven Kundenzahlen, als auch der stabilen Sichteinlagen in 2022.
Aufbauend auf einem bereits in 2021 erheblich verbesserten Jahresergebnis erwartet die FIDOR in 2022 ein leicht verbessertes Ergebnis. Das noch nicht abgeschlossene Inhaberkontrollverfahren führte zu einer Verzögerung bei einigen der oben beschriebenen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Geschäftsstrategie. Dadurch werden sich die erwarteten Ergebnisverbesserungen verspätet einstellen. Somit rechnet die FIDOR aktuell mit einem weiter deutlich ansteigenden Ergebnis in 2023 und dem Erreichen der Gewinnschwelle Ende 2024.
Die FIDOR hält in 2022 an ihrem eingeschlagenen Pfad der nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur und der Prozesse sowie an der geplanten Wiederbelebung der Kreditaktivitäten fest. Abhängig von der Marktentwicklung, einem umsichtigen Aufbau von Kreditrisiken unter Beachtung strenger Risiko- und Kostenziele sowie Ertragspotentiale rechnet die FIDOR mit einem deutlichen Anstieg des Gesamtbestandes des Kreditgeschäfts an B2C-Retail und B2C-SME Kunden in 2022. Der damit einhergehende Kapitalbedarf wird durch eine entsprechende Zuführung in das Eigenkapital durch den Eigentümer abgedeckt. Es wird für 2022 und darüber hinaus eine Kernkapitalquote von mindestens 15,0% angestrebt. Die sich weiterhin im Aufbau befindliche Treasury Funktion wird sich primär darauf fokussieren, den Liquiditätsüberhang aus Risiko- und Ertragsgesichtspunkten in ein optimales Verhältnis zu überführen. Dies wird im Wesentlichen über den Aufbau eines investmentgrade Wertpapierportfolios erreicht. Dabei erwartet die FIDOR, dass sich die Liquiditätskennziffern LCR und NSFR für 2022 und darüber hinaus deutlich über der gesetzlichen Anforderung bewegen werden.
E. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Über die Beziehungen unserer Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 haben wir einen gesonderten Bericht erstellt, der die nachstehende Erklärung des Vorstands gemäß § 312 AktG enthält:
„Wir erklären, dass die FIDOR Bank AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die in diesem Bericht aufgeführten Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.“
F. Zusammenfassung
In dem sich weiter dynamisch verändernden Marktumfeld befindet sich FIDOR weiterhin im Prozess der strategischen Neuausrichtung und deren Implementierung. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Ankündigung des Verkaufs von FIDOR. Die Neuausrichtung wird sich nunmehr durch die Verzögerung im Inhaberkontrollverfahren bis zum Jahresende 2022 hinziehen.
Die 2020 begonnene strukturellen und organisatorischen Neuausrichtung wird unverändert fortgeführt. Hierbei steht weiterhin die kontinuierliche Verbesserung aller Prozesse im Zentrum, unterstützt insbesondere durch die Weiterentwicklung des technischen und personellen Know-Hows um die Anforderungen und Ziele beim Aufbau neuer Portfolien realisieren zu können. Durch diese Vorgehensweise hin zu einem neuen, effizienten Operating Model verspricht sich die FIDOR in der Zukunft eine Steigerung der Kosteneffizienz, die in Verbindung mit der Neuausrichtung in den Geschäftsfeldern eine nachhaltige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sichern soll.
Die strategische Ausrichtung des Geschäftsmodells ist weiterhin auf die Geschäftsfelder B2B- TaaS, B2C-Retail und B2C-SME fokussiert. Für die B2C-Bereiche wird die Ausweitung des Kreditgeschäfts vorgesehen, basierend auf der Verbesserung der Kreditprozesse und beschleunigt durch die Nutzung alternativer Vertriebskanäle und Partnerschaften mit anderen Unternehmen. Das Produktportfolio des etablierten Geschäftsfelds B2B – TaaS der FIDOR wird weiter ausgebaut, um die Marktstellung zu festigen. Die Nachhaltigkeit der Geschäftsaktivitäten soll durch einen starken Fokus auf Exzellenz in den Kontroll- und Steuerungsbereichen der Bank sichergestellt werden (Pristine Control Environment).
Das Management der FIDOR steht hinter diesem Transformationsprozess und ist sich den hiermit verbundenen Herausforderungen im zweiten Jahr der Transformation bewusst. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Inhaberkontrollverfahrens hat sich der ursprünglich geplante Change of Control in das Jahr 2022 verschoben. Aufgrund der daraus resultierenden Verzögerung bei einigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Geschäftsstrategie erwartet die FIDOR für das Jahr 2022 auf Basis der bereits in 2021 eingetretenen Erfolge zunächst eine weitere, leichte Verbesserung des Jahresergebnisses. Als Resultat einer vollumfänglichen Umsetzung der neuen Geschäftsstrategie bis Ende 2022 wird mit einem deutlichen Ergebnisanstieg für das Geschäftsjahr 2023 und dem Erreichen der Gewinnschwelle zum Ende des Geschäftsjahres 2024 gerechnet.
München, den 9.3.2022
Der Vorstand der FIDOR Bank AG
Boris Joseph, CEO
Pascal Cirelli, CRO, CFO
BILANZ zum 31. Dezember 2021
FIDOR Bank AG, München
AKTIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. Barreserve | |||
a) Kassenbestand | 186,52 | 443,52 | |
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 1.639.694.239,03 | 1.639.694.425,55 | 1.298.833.426,09 |
-darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 1.639.694.239,03 (Vj. EUR 1.298.833.426,09) | |||
2. Forderungen an Kreditinstitute | |||
a) täglich fällig | 6.727.967,53 | 14.017.494,74 | |
3. Forderungen an Kunden | 22.917.119,45 | 39.513.872,13 | |
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||
aa) von öffentlichen Emittenten | 5.957.470,33 | 7.986.279,00 | |
-darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 5.957.470,33 (Vj. EUR 7.986.279,00) | |||
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 23.325,00 | 608.355,00 | |
6. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1,00 | 1,00 | |
7. Treuhandvermögen | 0,00 | 9.441.291,67 | |
8. Immaterielle Anlagewerte | |||
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1,00 | 351.666,00 | |
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.193.075,20 | 1.193.076,20 | 1.715.034,20 |
9. Sachanlagen | 273.396,00 | 412.458,00 | |
10. Sonstige Vermögensgegenstände | 13.077.484,55 | 23.000.075,03 | |
11. Rechnungsabgrenzungsposten | 219.963,49 | 445.840,00 | |
Summe der Aktiva | 1.690.084.229,10 | 1.396.326.236,38 |
PASSIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
a) andere Verbindlichkeiten | |||
aa) täglich fällig | 1.576.256.461,53 | 1.279.252.023,04 | |
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 3.616.237,04 | 1.579.872.698,57 | 26.694.555,76 |
2. Treuhandverbindlichkeiten | 0,00 | 9.441.291,67 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 55.814.177,87 | 20.830.073,37 | |
4. Rechnungsabgrenzungsposten | 216.421,11 | 278.392,94 | |
5. Rückstellungen | |||
a) andere Rückstellungen | 3.003.844,41 | 5.772.584,30 | |
6. Nachrangige Verbindlichkeiten | 6.649.560,27 | 9.581.669,27 | |
7. Eigenkapital | |||
a) Eingefordertes Kapital | |||
Gezeichnetes Kapital | 10.553.071,00 | 10.553.071,00 | |
b) Kapitalrücklage | 306.073.029,52 | 278.073.029,52 | |
c) Gewinnrücklagen | |||
ca) gesetzliche Rücklage | 812,10 | 812,10 | |
cb) andere Gewinnrücklagen | 1.204.000,00 | 1.204.812,10 | 1.204.000,00 |
d) Bilanzverlust | -273.303.385,75 | -245.355.266,59 | |
44.527.526,87 | 44.475.646,03 | ||
Summe der Passiva | 1.690.084.229,10 | 1.396.326.236,38 | |
-Bilanzvermerke | |||
1. Andere Verpflichtungen | |||
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 0,00 | 13.353.411,28 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
FIDOR Bank AG, München
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. Zinserträge aus | |||
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | -5.757.346,06 | -1.158.326,97 | |
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 31.816,33 | -5.725.529,73 | 32.744,65 |
2. Zinsaufwendungen | 6.356.985,51 | 2.467.383,22 | |
3. Provisionserträge | 15.881.615,01 | 16.803.418,76 | |
4. Provisionsaufwendungen | -1.258.688,19 | 14.622.926,82 | -2.052.901,76 |
5. Sonstige betriebliche Erträge | 8.157.460,27 | 5.163.676,39 | |
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
a) Personalaufwand | |||
aa) Löhne und Gehälter | -9.569.444,80 | -10.524.311,53 | |
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.619.160,76 | -1.694.935,46 | |
-darunter: für Altersversorgung EUR 69.825,87 (EUR 143.387,41) | |||
b) andere Verwaltungsaufwendungen | -36.763.270,18 | -47.951.875,74 | -40.980.982,61 |
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | -934.742,58 | -1.295.570,73 | |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.837,84 | -281.961,63 | |
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | -5.473.284,83 | -11.920.520,28 | |
10. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 3.016.107,33 | 2.748.437,66 | |
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | -11.699,40 | -78.091.551,05 | |
12. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -27.947.490,19 | –120.785.401,34 | |
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -628,97 | 0,00 | |
14. Jahresfehlbetrag | -27.948.119,16 | -120.785.401,34 | |
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -245.355.266,59 | -124.569.865,25 | |
16. Bilanzverlust | -273.303.385,75 | -245.355.266,59 |
Anhang für 2021
1 Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der FIDOR Bank AG, München (Amtsgericht München – Registergericht, HRB 149656) zum 31.12.2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach der RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Staffelform dargestellt.
Das einzige Tochterunternehmen der FIDOR Bank AG zum 31.12.2021 ist die FIDOR Factory GmbH („die Factory“). Diese ist von untergeordneter Bedeutung und muss daher gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die FIDOR Bank AG ist somit gemäß § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit.
Die FIDOR Bank AG ist ein unmittelbares Tochterunternehmen der BPCE S.A., Paris, Frankreich, und wird in den Konzernabschluss dieser Gesellschaft einbezogen. Der Konzernabschluss der BPCE S.A. erfolgt auf Basis abweichender Bewertungsregeln nach den IFRS.
Mutterunternehmen für den größten und zugleich auch kleinsten Konsolidierungskreis ist die BPCE S.A.. Der Konzernabschluss ist im Internet unter https://www.groupebpce.fr/en/-Investors/Results/Registration-documents veröffentlicht und liegt zudem in den Geschäftsräumen der BPCE S.A. aus.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert angesetzt.
Forderungen an Kunden werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich wurden Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich nach den für das Anlagevermögen geltenden Bewertungsgrundsätzen mit ihren Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis bzw. bei nicht börsennotierten Anteilen und Wertpapieren mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bezahlte Stückzinsen und abgegrenzte (anteilige) Zinsen werden zusammen mit dem jeweiligen Wertpapier ausgewiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und – soweit abnutzbar – um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Selbstgeschaffene immaterielle Anlagewerte werden mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und – soweit abnutzbar – um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze mit Abschreibungsdauern zwischen 3 und 23 Jahren. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen und Vermögensgegenstände ausgewiesen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Diese werden zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen vorgenommen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Latente Steuern werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Steuerbe- bzw. -entlastungen nachfolgender Geschäftsjahre ermittelt (sog. liability method). Derzeit wird demzufolge ein Steuersatz von 32,98% (Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Die FIDOR macht von dem Wahlrecht des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge keinen Gebrauch. Passive latente Steuern bestanden zum 31.12.2021 nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die anderen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten und Verluste aus schwebenden Geschäften.
Nachrangige Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage ist mit dem Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wurde, bzw. in Höhe des Betrags von Zuzahlungen durch Gesellschafter angesetzt. Die Gewinnrücklage ist in Höhe der dieser zugewiesenen Anteile am Jahresergebnis ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die vereinnahmten Zinsen werden zum monatlichen Durchschnittskurs bewertet.
Insofern Vermögensgegenstände durch Termingeschäfte besonders gedeckt sind (§ 340h HGB), werden Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Für unrealisierte Bewertungsergebnisse werden Ausgleichposten gebildet.
Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs
Die Bewertung des Bankbuches zur Ermittlung eines Verpflichtungsüberhanges aus den am Abschlussstichtag noch offenen (schwebenden) Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen erfolgt entsprechend den Regelungen des IDW RS BFA 3 nach der statisch barwertigen Betrachtungsweise. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ergab sich hieraus kein Verpflichtungsüberhang und dementsprechend kein Bedarf zur Bildung einer Drohverlustrückstellung.
3 Erläuterungen zur Bilanz
Barreserve
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Kassenbestand | 186,52 | 443,52 |
Guthaben bei Zentralnotenbanken | 1.639.694.239,03 | 1.298.833.426,09 |
darunter bei der Deutschen Bundesbank EUR 1.639.694.239,03 (Vj. EUR 1.298.833.426,09) | ||
Gesamt | 1.639.694.425,55 | 1.298.833.869,61 |
Forderungen an Kreditinstitute
Bei den unverbrieften Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 6.727.967,53 (Vj. EUR 14.017.494,74) handelt es sich um täglich fällige Forderungen.
Forderungen an Kunden
Die Aufgliederung nach Restlaufzeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
bis drei Monate | 1.729.867,47 | 8.814.536,75 |
mehr als drei Monate bis ein Jahr | 710.362,17 | 3.726.640,56 |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 6.359.610,42 | 10.285.685,73 |
mehr als fünf Jahre | 14.117.279,68 | 16.544.277,70 |
mit unbestimmter Laufzeit | 0,00 | 142.731,40 |
Gesamt | 22.917.119,45 | 39.513.872,13 |
Die unverbrieften Forderungen an Kunden enthalten zum Stichtag keine Forderungen an verbundene Unternehmen (Vj. EUR 0,00).
Der starke Rückgang bei den Forderungen an Kunden ist auf den Abbau von inaktiven Kundenkonten zurückzuführen.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Der Posten enthält unverändert ausschließlich börsenfähige und börsennotierte Wertpapiere.
Die Aufgliederung nach Restlaufzeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
bis drei Monate | 0,00 | 0,00 |
mehr als drei Monate bis ein Jahr | 4.003.931,33 | 2.028.924,00 |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 1.953.539,00 | 5.957.355,00 |
mehr als fünf Jahre | 0,00 | 0,00 |
Gesamt | 5.957.470,33 | 7.986.279,00 |
Die Entwicklung der dem Anlagebestand zugeordneten Wertpapiere ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Mountain Partners AG | 0,00 | 585.030,00 |
S.W.I.F.T. scrl | 23.325,00 | 23.325,00 |
Gesamt | 23.325,00 | 608.355,00 |
Die in dem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig und daher auch nicht börsennotiert.
Im Geschäftsjahr wurden die Anteile an der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz zur Gänze verkauft. Der Buchwert dieser Anteile betrug zum Zeitpunkt des Verkaufs EUR 585.030,00. Aus dem Verkauf ergab sich ein Verlust von EUR 11.699,40.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die FIDOR Bank AG besitzt 100% der Anteile an der FIDOR Factory GmbH, München. Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 beträgt EUR 14.179,90, das Eigenkapital EUR 96.589,63 (31.12.2020: Ergebnis EUR -590.490,71, Eigenkapital EUR 82.409,73). Im Laufe des Geschäftsjahres blieb der Buchwert unverändert bei EUR 1,00.
Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Treuhandvermögen / Treuhandverbindlichkeiten
Die Salden auf den Treuhandkonten wurden im Geschäftsjahr zur Gänze in die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umgegliedert, da die FIDOR keine Treuhandkonten mehr anbietet. Zum Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der Buchwert der beiden Positionen jeweils EUR 9.441.291,67.
Immaterielle Anlagewerte
Im Geschäftsjahr 2021 gab es bei den immateriellen Anlagewerten keine Zugänge (Vj. EUR 289.383,00). Die Entwicklung der immateriellen Anlagewerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Sachanlagen
Bei den ausgewiesenen Sachanlagen in Höhe von EUR 273.396,00 (Vj. EUR 412.458,00) handelt es sich in voller Höhe um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Entwicklung der Anlagewerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungskosten / Herstellungskosten | |||||
01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2021 | |
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 8.526.601,00 | 59.085,33 | 2.471.175,00 | 0,00 | 6.114.511,33 |
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
aa) von öffentlichen Emittenten | 8.526.601,00 | 59.085,33 | 2.471.175,00 | 0,00 | 6.114.511,33 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.795.721,02 | 0,00 | 3.622.989,61 | 0,00 | 172.731,41 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.373.564,71 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.373.564,71 |
Immaterielle Anlagewerte | 8.546.888,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.546.888,34 |
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.754.182,87 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.754.182,87 |
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.792.705,47 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.792.705,47 |
Sachanlagen | 890.710,67 | 27.063,20 | 306.949,45 | 0,00 | 610.824,42 |
Gesamtsumme | 24.133.485,74 | 86.148,53 | 6.401.114,06 | 0,00 | 17.818.520,21 |
kumulierte Abschreibungen | ||||
01.01.2021 | Zugänge | Abschreibungen | Zuschreibungen | |
Euro | Euro | Euro | Euro | |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 540.322,00 | 0,00 | 27.268,00 | 0,00 |
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
aa) von öffentlichen Emittenten | 540.322,00 | 0,00 | 27.268,00 | 0,00 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.187.366,02 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.373.563,71 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Immaterielle Anlagewerte | 6.480.188,14 | 0,00 | 873.624,00 | 0,00 |
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.402.516,87 | 0,00 | 351.665,00 | 0,00 |
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.077.671,27 | 0,00 | 521.959,00 | 0,00 |
Sachanlagen | 478.252,67 | 0,00 | 61.118,58 | 0,00 |
Gesamtsumme | 13.059.692,54 | 0,00 | 962.010,58 | 0,00 |
kumulierte Abschreibungen | |||
Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2021 | |
Euro | Euro | Euro | |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 410.549,00 | 0,00 | 157.041,00 |
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||
aa) von öffentlichen Emittenten | 410.549,00 | 0,00 | 157.041,00 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.037.959,61 | 0,00 | 149.406,41 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 2.373.563,71 |
Immaterielle Anlagewerte | 0,00 | 0,00 | 7.353.812,14 |
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0,00 | 2.754.181,87 |
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 | 4.599.630,27 |
Sachanlagen | 201.942,83 | 0,00 | 337.428,42 |
Gesamtsumme | 3.650.451,44 | 0,00 | 10.371.251,68 |
Buchwert | ||
31.12.2021 | 01.01.2021 | |
Euro | Euro | |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5.957.470,33 | 7.986.279,00 |
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||
aa) von öffentlichen Emittenten | 5.957.470,33 | 7.986.279,00 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 23.325,00 | 608.355,00 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 1,00 | 1,00 |
Immaterielle Anlagewerte | 1.193.076,20 | 2.066.700,20 |
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1,00 | 351.666,00 |
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.193.075,20 | 1.715.034,20 |
Sachanlagen | 273.396,00 | 412.458,00 |
Gesamtsumme | 7.447.268,53 | 11.073.793,20 |
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2021 beläuft sich auf EUR 13.077.484,55 (Vj. EUR 23.000.075,03). Diese betreffen insbesondere Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Kreditkartenabwicklung EUR 9.663.172,75 (Vj. EUR 14.494.419,78), sowie Forderungen an verbundene Unternehmen aus dem Leistungsverkehr EUR 232.938,42 (Vj. EUR 1.243.840,82).
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (unverbrieft) gliedern sich wie folgt nach Restlaufzeiten:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
täglich bis drei Monate | 937.333,59 | 15.630.899,09 |
mehr als drei Monate bis ein Jahr | 1.880.803,05 | 8.465.196,27 |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 798.100,40 | 2.598.460,39 |
Gesamt | 3.616.237,04 | 26.694.555,75 |
Der starke Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ist darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der Sparbriefe im Geschäftsjahr 2021 planmäßig getilgt wurde. Auf der anderen Seite war das Volumen an neu abgeschlossenen Verträgen aufgrund des ungünstigen Zinsniveaus stark rückläufig.
Sonstige Verbindlichkeiten
Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 55.814.177,87 (Vj. EUR 20.830.073,37) handelt es sich im Wesentlichen um Transitzahlungen mit der Deutschen Bundesbank i.H.v. EUR 43.159.649,08 (Vj. EUR 6.143.113,25) sowie Salden von gelöschten Konten i.H.v. insgesamt EUR 7.245.155,98 (Vj. EUR 4.255.575,73), für die durch die Kunden noch keine neue Bankverbindung mitgeteilt wurde. Außerdem sind in dieser Position nicht zuordenbare Kundeneinzahlungen i.H.v. EUR 1.586.071,05 (Vj. EUR 6.127.758,27) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. EUR 1.930.749,83 (Vj. EUR 202.840,79) enthalten.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Dieser Posten besteht aus nachrangigen Schuldverschreibungen (Kapitalbriefe) mit endfälliger Tilgung an Privatkunden und Laufzeiten von bis zu 8 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrugen diese in Summe EUR 6.649.560,27 (Vj. EUR 7.081.669,27). Abhängig von der Ursprungslaufzeit beträgt der aktuelle Zinssatz zwischen 0,1% und 0,7%. Die Kapitalbriefe dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben. Die Schuldverschreibungen erfüllen die Kriterien an regulatorisches Eigenkapital gemäß den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen und werden als sog. „Tier-2-Kapital“ definiert. Die Zinsaufwendungen für die Kapitalbriefe betragen EUR 440.109,01 (Vj. EUR 536.048,30).
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist zum Stichtag unverändert eingeteilt in EUR 10.553.071 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und wird zu 100% von der BPCE S.A., Paris / Frankreich, gehalten.
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2007 wurde das Grundkapital der Gesellschaft unverändert zum Vorjahr um EUR 277.625,00 bedingt erhöht.
Das Bedingte Kapital wurde am 02.10.2007 in das Handelsregister eingetragen.
Aktuell sind keine Aktienoptionen gewährt.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB | 66.070.993,12 | 66.070.993,12 |
Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 240.002.036,40 | 212.002.036,40 |
Gesamt | 306.073.029,52 | 278.073.029,52 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 28.000.000,00 in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Bilanzverlust
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 245.355.266,59 (Vj. EUR 124.569.865,25) enthalten.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge in Höhe von EUR 1,00 (Vj. EUR 351.666,00), ergibt sich aus dem Bilanzwert der selbstgeschaffenen immateriellen Anlagenwerte.
Sicherheiten
Zum Stichtag 31.12.2021 sind Barmittel i.H.v. EUR 6.081.717,38 (Vj. EUR 6.081.717,38) als Sicherheit bei der Commerzbank AG im Rahmen der Kreditkartengeschäfte hinterlegt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Verpflichtungen aus den Mietverträgen für Anmietung der Büroräumlichkeiten für die Standorte in München und Berlin. Diese Mietverpflichtungen betragen EUR 1.673.040,49 für den Zeitraum 2022 bis April 2027.
Beträge in Fremdwährung
Der Gesamtbetrag der im Jahresabschluss ausgewiesenen Schulden, die auf Fremdwährung lauten, beträgt EUR 1.495.491,66 (Vj. EUR 1.612.093,04).
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge
Die Zinserträge gliedern sich nach folgenden geographischen Regionen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Deutschland | -5.725.529,73 | -1.132.737,90 |
Großbritannien | 0,00 | 7.155,58 |
Gesamt | -5.725.529,73 | -1.125.582,32 |
In den Zinserträgen sind negative Einlagezinsen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von EUR -7.790.675,25 (Vj. EUR -4.821.005,24) verrechnet.
In den Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von insgesamt EUR 6.356.985,51 (Vj. EUR 2.467.383,22) sind negative Zinsen für Kundeneinlagen in Höhe von EUR 6.861.771,72 (Vj. EUR 3.540.552,25) verrechnet.
Provisionserträge
Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Erträge aus Partnergeschäft | 3.094.588,28 | 1.956.758,66 |
Erträge aus Kreditkartengeschäft | 3.550.248,62 | 4.871.837,62 |
Kreditvermittlung | 502.163,66 | 174.900,38 |
Erträge aus Zahlungsverkehr | 2.724.029,37 | 4.297.751,75 |
Kontoführungsgebühren | 3.824.404,81 | 5.114.827,49 |
Übrige Erträge | 2.186.180,27 | 387.342,86 |
Gesamt | 15.881.615,01 | 16.803.418,76 |
Provisionsaufwendungen
Die Provisionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Aufwendungen aus Partnergeschäft | 1.711,93 | 456.580,75 |
Aufwendungen aus Kreditkartengeschäft | 631.916,06 | 890.807,76 |
Kreditvermittlung | 208.433,03 | 89.075,02 |
Aufwendungen aus Kreditgeschäft | 42.990,40 | 45.535,66 |
Aufwendungen Zahlungsverkehr | 267.781,58 | 442.434,56 |
Sonstige Aufwendungen | 105.855,19 | 128.468,01 |
Gesamt | 1.258.688,19 | 2.052.901,76 |
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge, die vollumfänglich im Inland erzielt wurden, setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Erträge aus der Weiterbelastung Intercompany | 0,00 | 2.615.051,06 |
Erträge aus Auflösung Rückstellungen | 604.304,15 | 1.065.969,96 |
Erträge aus Währungsumrechnung | 54.900,00 | 19.623,37 |
Erträge aus Weiterverrechnungen | 1.307.334,72 | 0,00 |
Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 2.259.971,60 | 0,00 |
Sonstiges | 3.930.949,80 | 1.463.032,00 |
Gesamt | 8.157.460,27 | 5.163.676,39 |
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Intercompany Kosten | 5.274.484,86 | 23.872.088,79 |
Personalaufwand | 11.188.605,56 | 12.219.246,99 |
Bankbetriebskosten | 4.390.330,00 | 6.493.250,10 |
Beratung und Rechtsberatung | 3.587.566,00 | 4.819.415,87 |
Marketing/Vertrieb | 160.567,00 | 286.778,32 |
Freelancer/Zeitarbeitskräfte | 487.865,37 | 440.564,58 |
Beiträge und Versicherungen | 1.381.688,00 | 1.415.481,72 |
Raumkosten | 786.596,00 | 1.150.638,42 |
Abschluss- und Prüfungskosten | 464.562,00 | 495.433,53 |
Reisekosten/Bewirtung | 80.709,00 | 80.920,85 |
EDV Kosten | 16.678.453,30 | 863.643,32 |
Sonstige Verwaltungskosten | 3.470.448,65 | 1.062.767,11 |
Gesamt | 47.951.875,74 | 53.200.229,60 |
Die Bankbetriebskosten setzen sich aus Kosten für den Bankbetrieb i.H.v. EUR 1.735.766,00 (Vj. EUR 3.520.449,06) sowie den Kartenkosten i.H.v. EUR 2.654.564,00 (Vj. EUR 2.972.801,04) zusammen.
Die Intercompany Kosten beinhalten die Aufwendungen, welche durch Dienstleistungen der FIDOR Factory GmbH entstanden sind i.H.v. EUR 5.274.484,86 (Vj. EUR 6.738.883,00). Aufgrund des Verkaufs der FIDOR Solutions in 2020 haben sich die Intercompany Kosten im Geschäftsjahr 2021 stark reduziert. Da es sich bei diesen Kosten hauptsächlich um EDV-Kosten handelte, ist die entsprechende Kategorie im Jahr 2021 angestiegen.
Die sonstigen Verwaltungskosten i.H.v. EUR 3.470.448,65 (Vj. EUR 1.062.767,11) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus KFZ-Kosten, Outsourcing, Aus- und Weiterbildung sowie der aufwandswirksamen Auflösung von Verrechnungskonten.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen betrugen im Geschäftsjahr 2021 EUR 5.473.284,83 (Vj. EUR 11.920.520,28).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen | 0,00 | 67.116,00 |
Realisierte Verluste aus Währungsumrechnung | 3.796,84 | 171.401,23 |
Zinsaufwendungen § 233a KStG | 41,00 | 0,00 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 0,00 | 43.444,40 |
Gesamt | 3.837,84 | 281.961,63 |
Im Geschäftsjahr 2021 gab es keinen signifikanten Transfer von Vermögensgegenständen an verbundene Unternehmen und die FIDOR hat sich aus dem Geschäft mit Derivaten zurückgezogen. Dadurch hat sich der Verlust aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen auf EUR 0,00 (Vj. EUR 43.444,40) verringert und die realisierten Verluste aus Währungsumrechnung sind auf EUR 3.796,84 (Vj. EUR 171.401,23) gesunken.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Unter diesem Posten wurden die Steuernachzahlungen für vergangene Geschäftsperioden in Höhe von insgesamt EUR 628,97 (Vj. EUR 0,00) verbucht.
5 Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt 117 (Vj. 123) Arbeitnehmer, davon gehörten 2 Mitarbeiter der Geschäftsleitung an. Insgesamt waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 9 (Vj. 12) Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt.
Abschlussprüferhonorar
Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beträgt EUR 295.000,00 (Vj. EUR 367.310,92). Daneben fielen in 2021 nachträgliche Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 i.H.v. EUR 58.314,10 an. Es wurden keine anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen durch PwC erbracht.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den zum 31.12.2021 ausgewiesenen Bilanzverlust von EUR 273.303.385,75 auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand
Boris Joseph, München (CEO, Chief Executive Officer / Commercial), – Marketplace, Commercial, Business to Customer, Internal Audit
Pascal Cirelli, München (CRO, Chief Risk Officer und CFO, Chief Financial Officer) -Risikomanagement / Marktfolge / Finance / Human Resources / Compliance
Stefan Spannagl, Berlin (COO and CIO) – Customer Service / IT Operations / Banking Operations / Office, Document and Travel Management, bis 31.03.2021
Gesamtbezüge des Vorstands
Im Berichtsjahr war ein Vorstand nicht bei der Gesellschaft angestellt und hat keine Bezüge erhalten. Hinsichtlich der Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder wurde die Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB angewendet.
Gewährte Kredite an Vorstandsmitglieder
Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Aufsichtsrat
Jean-Yves Forel, Aufsichtsratsvorsitzender, Leiter Retail Banking Europa und Paris 2024 Project, wohnhaft in Paris, Frankreich
Dr. Olivier Irisson, Leiter Finanzen (CFO), Mitglied des Executive Committee BPCE, wohnhaft in Paris, Frankreich
Pierre Foucry, Mitglied Executve Committee, Leitung Finanzplanung und -Strategie, Groupe BPCE , wohnhaft in Paris, Frankreich
Stephanie Cecile Clavie, Leiterin Financial Reporting BPCE, wohnhaft in Enghien les Bains, Frankreich
Frederic Burtz, Senior Vice President für digitale Technologie, Innovation und Entwicklung Groupe BPCE, wohnhaft in Paris, Frankreich
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Bezüge für den Aufsichtsrat und seine früheren Mitglieder gewährt.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
München, den 9.3.2022
Der Vorstand der FIDOR Bank AG
Boris Joseph, CEO
Pascal Cirelli, CRO, CFO
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die FIDOR Bank AG, München
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FIDOR Bank AG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Bewertung von Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1. |
Sachverhalt und Problemstellung |
2. |
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
3. |
Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
1 Bewertung von Forderungen an Kunden
1 Im Jahresabschluss der FIDOR Bank AG werden unter dem Bilanzposten „Forderungen an Kunden“ Kreditforderungen in Höhe von € 22,9 Mio ausgewiesen. Für diese Forderungen besteht zum 31. Dezember 2021 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzelwertberichtigungen, pauschalierten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen.
Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität des Kreditportfolios, gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt und darauf aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzelwertberichtigungen, pauschalierten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt.
Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen.
3 Die Angaben der Gesellschaft zur Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ sowie „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen“ des Anhangs enthalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. November 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der FIDOR Bank AG, München, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Kay Böhm.
München, den 14. März 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kay Böhm, Wirtschaftsprüfer
ppa. Benjamin Kunz, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
Wichtige Entwicklungen im Geschäftsjahr 2021 waren die Fortschritte beim Verkauf der Fidor Bank AG. BPCE SA und Ripplewood LLC unterzeichneten im Dezember 2020 einen Aktienkaufvertrag (SPA). Die Fidor Bank hat auch den neuen strategischen Plan für die nächste Entwicklungsphase der Bank fertiggestellt. Dieser Plan zielt darauf ab, bis Ende 2022 ein profitables Geschäftsmodell zu erreichen und die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum in den nächsten fünf Jahren zu legen. Zu diesem Thema hat das Management der Fidor Bank AG den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über den Stand der Arbeiten informiert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden regelmäßige Aufsichtsratssitzungen (Sitzungen und Telefonkonferenzen) sowie mehrere Prüfungs- und Personalausschüsse statt, in denen sich der Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung des Unternehmens informierte.
In diesen Sitzungen wurden der Geschäftsverlauf, die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft und der Gruppe, die Unternehmensstrategie, Personal- und Governance-Fragen sowie der Verkaufsprozess der Fidor-Gruppe intensiv diskutiert.
Im Hinblick auf Governance-Themen genehmigte der Aufsichtsrat Ende Juli 2021 die Verlängerung der Bestellung von Pascal Cirelli als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bis zum 30. September 2022.
In diesen Aufsichtsratssitzungen wurden alle für das Unternehmen wichtigen Projekte und Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Berichte des Vorstands eingehend erörtert.
Darüber hinaus wurden alle risikobezogenen Aspekte in den Risiko- und Prüfungsausschüssen der Fidor Bank, die im Jahr 2021 zweimal stattfanden, eingehend erörtert. Der Risikobericht wurde auch vierteljährlich vom Risikomanagement des Unternehmens vorgelegt. Gelegentliche Einzelfallberichte wurden auch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erörtert.
Auch zwischen den Sitzungen und Telefonterminen berichtete der Vorstand schriftlich und mündlich über die Themen des Managements. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und informierte sich über die aktuelle Geschäftslage und kritische Geschäftsvorfälle.
Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft, die von der Hauptversammlung 2021 zum Abschlussprüfer gewählt wurde. Aufgrund der Prüfung wurde der Fidor Bank AG ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Prüfungsbericht wurden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 und das Ergebnis der Prüfung in Anwesenheit des Abschlussprüfers am 16. März 2022 eingehend erörtert.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Fidor Bank AG für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat am 16. März 2022 dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der Grundlage des Ergebnisses und der Prüfung durch den Prüfungsausschuss zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Jahr 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss der Fidor Bank AG für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der Fidor Bank für die geleistete Arbeit. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand im Interesse des Unternehmens und aller seiner Stakeholder weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt unterstützen und überwachen.
Paris, 20. Oktober 2022
Für den Aufsichtsrat
gez. Jean-Yves Forel, Vorsitzender des Aufsichtsrates
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