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Fiktive Story über ein Unternehmen mit Namen Skandalsun aus X:

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Skandalsun gehört zu den Marktbestimmern in der Solarbranche für die Installation von Solaranlagen bei Privatkunden. Das große Geschäft begann im Jahre 2022. Ein umsatzstarkes Jahr für das Unternehmen Skandalsun, welches wiederum mit einem Umsatzvorfinanzierer einer bekannten deutschen Bank zusammengearbeitet hat, auch um den eigenen Vertrieb zu finanzieren.

Mit Beginn des Jahres 2023 gab es dann eine steuerliche Veränderung in Bezug auf das Thema Solaranlagen, diese fielen nun nicht mehr unter die Umsatzsteuer. Natürlich waren im Jahr 2022 nicht alle Anlagen komplett von unserem Skandalsun Unternehmen installiert, sodass für nicht ausgeführte Leistungen aus Verträgen des Jahres 2022 dann die Umsatzsteuer auf die ab 2023 getätigten Teildienstleistungen entfallen ist. Um dann die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, muss das Unternehmen entsprechende Anträge beim Finanzamt stellen. Der Kunde bekommt dann zu viel bezahlte Mehrwertsteuer über Skandalsun zurück, sollte er zumindest.

Nun betrachten wir den Vorgang einmal aus einer anderen Perspektive. Skandalsun ist als Unternehmen berechtigt, eigene bezahlte Mehrwertsteuer als sogenannte Vorsteuer in Abzug zu bringen, was, und das unterstellen wir, das Unternehmen aus kaufmännischen Gesichtspunkten auch getan haben wird. Das ordnungsgemäß über die Umsatzsteuervoranmeldung. Soweit so gut. Nun könnte es natürlich sein, dass das Unternehmen diese Umsatzsteuervoranmeldungen berichtigen muss im Nachhinein und dem Finanzamt dann eine Zahlungsverpflichtung hat, andererseits aber einen Anspruch für seine Kunden haben könnte, die zu viel bezahlte MwSt. zurückzubekommen, wohlgemerkt für den Kunden. Ein technischer Vorgang, so ein Wirtschaftsprüfer unserer Redaktion gegenüber, der jeden Tag hunderttausendfach vorkommt in der Praxis.

Nun hat Skandalsun möglicherweise aber ein Liquiditätsproblem, denn die vom Finanzamt erstatteten Gelder für die Kunden hat man möglicherweise eben in den laufenden Geschäftsbetrieb zugeführt, um mehr Liquidität für Wachstum zu haben. Natürlich fragen dann irgendwann auch die Kunden einmal nach:

Was ist mit meiner Mehrwertsteuer?

Natürlich kann man seine Kunden einige Zeit hinhalten und auch seinem Vertrieb wilde Storys erzählen, aber irgendwann geht das eben nicht mehr.

So auch möglicherweise nun beim Unternehmen Skandalsun, denn irgendwann verlieren die Kunden dann die Geduld und so mancher Kunde bemüht dann eben auch einmal die Behörden mit der Bitte einer Prüfung des Unternehmens. Möglich, dass am Ende der Prüfung sich der Name des Unternehmens als „Nomen est Omen“ herausstellt – Name ist Wahrheit.

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