Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel, Az. 5633 Js 31241/13, gegen
Filmon Kesete, geb. am 25.11.1989 in Dekandu, Eritrea wohnhaft Hans Böckler-Str. 28, 34121 Kassel wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 222.400 Euro des Amtsgerichts Kassel, Az. 200 Gs 1850/13 5633 Js 31241/13 vom 18.03.2013, gegen Filmon Kesete, geb. am 25.11.1989 in Dekandu, Eritrea wohnhaft Hans Böckler-Str. 28, 34121 Kassel die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
gezeichnet
Strege – Rechtspflegerin –
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