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Finanzamt Göttingen Verschiedene Bekanntmachungen Anordnung der Beschränkung der Hinzuziehung nach § 360 Abs. 5 AO

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Finanzamt Göttingen

Godehardstraße 6, 37073 Göttingen

Beim Finanzamt Göttingen sind Einspruchsverfahren gegen die einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheide für folgende Gesellschaften und Jahre anhängig:

Securenta AG Segment I & atypisch stille Gesellschaft, 2002 – 2007,
St.-Nr. 20/​204/​204/​01708

Securenta AG Segment IV & atypisch stille Gesellschaft (ehemals Langenbahn AG & atypisch Still), 2002 – 2007, St.-Nr. 20/​204/​03204

Securenta AG Segment VI & atypisch stille Gesellschaft (ehemals Göttinger Vermögensanlagen AG & atypisch Still), 2002 – 2007, St.-Nr. 20/​204/​04103

Securenta AG Segment VII & atypisch stille Gesellschaft, 2002 – 2007,
St.-Nr. 20/​204/​05037

Securenta AG Segment VIII & atypisch stille Gesellschaft, 2002 – 2007,
St.-Nr. 20/​204/​07021

Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA Segment IV & atypisch stille Gesellschaft (ehemals Göttinger Beteiligungs AG & atypisch Still), 2002 – 2007, St.-Nr. 20/​204/​04707

Die angefochtenen Feststellungsbescheide datieren vom 18.10.2018, in einigen Fällen wurden sie mit einem späteren Datum bekannt gegeben.

In den Rechtsbehelfsverfahren sind u. a. streitig die Höhe und Verteilung des Gewinns, die Wirksamkeit der Beteiligungsverträge (fehlerhafte Gesellschaft) sowie die Frage, ob bei Erlass der Bescheide bereits Feststellungsverjährung eingetreten war.

Um in jedem der Verfahren eine einheitliche Entscheidung in der Sache zu ermöglichen, ist nach § 360 Abs. 3 AO eine notwendige Hinzuziehung aller Personen, die gem. § 352 AO einspruchsbefugt sind, geboten.

Da eine Hinzuziehung von mehr als fünfzig Personen in Betracht kommt und die Anschriften zum Teil nicht bekannt sind, ordne ich hiermit abweichend davon an, dass nur solche Personen zu den o. g. Verfahren hinzugezogen werden, die dies bis zum 13. Mai 2022 beim Finanzamt Göttingen beantragen (§ 360 Abs. 5 AO).

 

Göttingen, 12. Januar 2022

Rölleke

 

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