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Finanzamt und Steuerfreiheit

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Bisher galten diese Zinsen, die der Steuerzahler vom Staat erhielt, als Einnahmen. Sie mussten daher in der nächsten Steuererklärung angegeben und versteuert werden.

Wie Wiso berichtet hatte ein Steuerzahler gegen die, nach seiner Meinung ungerechte Regelung, geklagt. Im vorliegenden Fall ging es um Zinsen auf Erstattungen Er hatte per Einkommenssteuerbescheid die Zinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern müssen. Im selben Bescheid musste er allerdings Steuern nachzahlen. Die Zinsen, die dazu anfielen, durfte er nicht steuermindernd abziehen. Die Richter entschieden jetzt, diese ungleiche Behandlung von Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen zu ändern. (Urteil vom 15.06.10, Aktenzeichen VIII R 33/07.)

Klasse liebes Gericht, das Volk freut sich.

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