Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.
„Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es ist richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
Interessenkonflikt auflösen
Aus Sicht des vzbv ist die aktuelle Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Handelskammern und die Gewerbeämter unzureichend. Diese haben nicht genügend Ressourcen und verfügen im Gegensatz zur BaFin nicht über ein explizites Verbraucherschutzmandat. Problematisch ist zudem, dass die Handelskammern Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich sind. „Diese Doppelrolle, die Interessekonflikte bedeutet, gilt es aufzuheben“, so Mohn. Dadurch, dass die BaFin auch für die Produktaufsicht zuständig ist, etwa auf dem Grauen Kapitalmarkt, würde mit der Reform auch der Vertrieb unseriöser Produkte künftig erschwert.
Mehr Transparenz nötig
Der vzbv fordert von der Bundesregierung eine schnelle Umsetzung des Entwurfs und Nachbesserungen bei den Regeln für Finanzberater. So sollten zum Beispiel nur Berater, die konsequent auf Provisionen verzichten, den Begriff „unabhängig“ verwenden dürfen. Zudem sollte der Gesetzgeber sie zur gleichen Transparenz bei Produkt- und Beratungskosten verpflichten wie Banken und Sparkassen.
Hintergrund
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine „schrittweise Übertragung“ der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die BaFin angekündigt und im Juli 2019 ein Eckpunktepier vorgestellt. Der vzbv hat das Eckpunktepapier positiv kommentiert. Am 20.12.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen den erwarteten Gesetzentwurf veröffentlicht.
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