Home Allgemeines Finanzberatung Zürich GmbH- Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges
Allgemeines

Finanzberatung Zürich GmbH- Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges

Share
Share

Dazu hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld nun umfangreiches Vermögen sichergestellt.

6 Js 70/12 VAM

In dem o.g. Ermittlungsverfahren besteht gegen die Verantwortlichen der Firma Finanzberatung Zürich GmbH, Thurgauer Straße 40, CH-8050 Zürich und weiterer Unternehmen der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Die Unternehmensverantwortlichen beauftragten mehrere Callcenter, Beteiligungen an Lottospielgemeinschaften, die unter den Bezeichnungen „Exclusivwin“, „European System Lotto“, „Euroglück“, „Euroglück Plus“, „Euro-Million-Lotto“ und „Glücksgarantie“ durch die von ihnen beherrschten Unternehmen angeboten wurden und die an der europäischen Lotterie „Euro Millions“ teilnehmen sollten, deutschlandweit zu vertreiben und die Teilnahmebeiträge von den Konten der Teilnehmer im Lastschriftverfahren einzuziehen. Um die angerufenen Personen zur Teilnahme zu veranlassen, wurde diesen verschwiegen, dass nur ein geringer Teil der eingezogenen Gelder tatsächlich für den Erwerb von Lottospielscheinen verwendet werden sollte. Soweit sich die Telefonkunden zur Beteiligung an einer Lottospielgemeinschaft verpflichteten, erfolgte der Einzug der Lastschriften im Folgenden auf Grund durch die Finanzberatung Zürich GmbH abgeschlossener Händlerverträge über ein Konto des Zahlungsdienstleisters afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt Rückgewinnungshilfe zugunsten der Geschädigten durch. Folgende Vermögenswerte wurden vorläufig gesichert:

auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die Volksbank Hochrhein eG, Schaffhauser Straße 9, 79798 Jestetten; Kontostände am 08.10.2013:
Kontokorrentkonto 5102 03: 6.401,25 €
Kontokorrentkonto 5102 11: 938,13 €,
auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die afendis payment solutions AG im Werte von insgesamt 10.229,12 €.
auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 21.06.2013 (9 Gs 3667/13) Forderungen der Royal Innovation Factory AG, Industriestraße 21, CH-6055 Alpnach Dorf gegen die afendis payment solutions AG im Werte von 6.604,13 €. Die Finanzberatung Zürich GmbH hatte am 13.08.2009 einen Teil ihrer auf Grund der Händlerverträge gegen die afendis payment solutions AG bestehenden vertraglichen Auszahlungsansprüche an die Royal Innovation Factory AG abgetreten. Die Royal Innovation Factory AG soll zudem wirtschaftlich Berechtigte hinsichtlich der Finanzberatung Zürich GmbH sein.

Verletzte, die auf die gepfändeten Guthaben zugreifen wollen, müssen wie folgt vorgehen: Sie beschaffen sich einen zivilrechtlichen Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Zivilurteil, dinglicher Arrest o.ä.). Auf Grund dieses Titels betreiben sie die Zwangsvollstreckung in die o.g. gesicherten Vermögenswerte. Sie beantragen dann beim Strafgericht gemäß § 111g Absatz 2 StPO die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung. Hierbei muss glaubhaft gemacht werden, dass die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Straftat erwachsen sind.

Die gesicherten Forderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Verletzten zu entschädigen. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen werden zudem mitunter nur bis zur Fällung des erstinstanzlichen strafrechtlichen Urteils aufrechterhalten. Es empfiehlt sich daher, umgehend tätig zu werden.

Die Staatsanwaltschaft darf weder schriftlich noch telefonisch weitere Empfehlungen für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Forderungen geben.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...