Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Juli 2024 erneut ein erhebliches Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG verhängt. Der Grund für diese Sanktion ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung von Finanzberichten gemäß § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Die ZhongDe Waste Technology AG hatte es versäumt, die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einzureichen. Diese Verpflichtung zur Offenlegung dient der Transparenz und dem Schutz von Aktionären, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Da die Gesellschaft ihrer Berichtspflicht nicht nachgekommen ist, sah sich das BfJ gezwungen, gemäß § 335 HGB eine empfindliche Strafe zu verhängen.
Bemerkenswert ist, dass die ZhongDe Waste Technology AG gegen diese Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt hat. Damit akzeptiert das Unternehmen die Sanktion in vollem Umfang, was darauf hindeutet, dass keine weiteren rechtlichen Schritte beabsichtigt sind.
Das Bundesamt für Justiz betont die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Offenlegungspflichten und setzt mit dieser Maßnahme ein klares Zeichen gegen Verstöße. Ordnungsgelder dieser Höhe sollen Unternehmen daran erinnern, dass Transparenz und die termingerechte Berichterstattung unverzichtbare Elemente der Unternehmensverantwortung sind.
Unternehmen sind angehalten, die Offenlegungsfristen ernst zu nehmen und die gesetzlichen Vorschriften genau zu befolgen, um finanzielle Sanktionen und Reputationsschäden zu vermeiden.
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