Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. Dezember 2019 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2011 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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