Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Aladdin Healthcare Technologies SE
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 8. März 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Aladdin Healthcare Technologies SE festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Aladdin Healthcare Technologies SE hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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