Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. Januar 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der paragon GmbH & Co. KGaA festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die paragon GmbH & Co. KGaA hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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