Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die RAVEO Capital AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. November 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der RAVENO Capital AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die RAVENO Capital AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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