Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Singulus Technologies AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. März 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Singulus Technologies AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Singulus Technologies AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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