Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Dezember 2022 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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