Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Singulus Technologies Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. Juni 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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