Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die TELES Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der TELES Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TELES Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die TELES Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der TELES Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TELES Aktiengesellschaft hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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