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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die VALENS Holding AG

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Oktober 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der VALENS Holding AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die VALENS Holding AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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