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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Warnung | © Clker-Free-Vector-Images / Pixabay
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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Oktober 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 Euro zulasten der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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