Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 22. Februar 2022 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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