Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Elanix Biotechnologies AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 16. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Elanix Biotechnologies AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Der Bescheid ist bestandkräftig.
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